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ÖPNV

KVV-Kunden müssen in der Pfalz länger die Maske aufbehalten

Baden-Württemberg schafft die Maskenpflicht im ÖPNV zum 31. Januar ab. Doch in Rheinland-Pfalz gilt diese Regelung nicht.

Die Maskenpflicht findet ein baldiges Ende – auch Mediziner begrüßen dies.
Die Maskenpflicht findet ein baldiges Ende – auch Mediziner begrüßen dies. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Das Land Baden-Württemberg schafft die Maskenpflicht in Bus und Bahn ab. Ab Dienstag, 31. Januar, müssen Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr keine Maske mehr tragen.

Die Corona-Landesverordnung wurde entsprechend angepasst. Damit folgt die Landesregierung der Linie vieler anderer Bundesländer, die die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgrund der aktuellen Infektionslage ebenfalls abschaffen oder diesen Schritt in den vergangenen Tagen bereits vollzogen haben.

Die neue Regelung gilt somit auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), wie dieser in einer Pressemitteilung ankündigt.

Im KVV-Gebiet in Rheinland-Pfalz bleibt die Maske länger auf

Allerdings müssen Fahrgäste, die im KVV-Verbundgebiet linksrheinisch unterwegs sind – beispielsweise in den Stadtbahnlinien S5 und S51 – noch bis Donnerstag, 2. Februar, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Erst dann fällt auch im Bundesland Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht im ÖPNV weg.

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe und die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft werden nach dem 31. Januar damit beginnen, so kündigt es der KVV an, die bisherigen Hinweise zur Maskenpflicht an den Tram- und Stadtbahnen sukzessive zu entfernen.

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