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Zum Schutz der Anwohner

Lärmschutz in Karlsruhe: Stadt beschließt Tempo-30-Limits in 17 Abschnitten

Zum Schutz der Anwohner viel befahrener Straßen in Karlsruhe verordnet die Stadt Karlsruhe für 17 stark belastete Abschnitte Tempo-30-Limits. Die Temporeduzierungen werden überwiegend rund um die Uhr gelten, auf wenigen Abschnitten kommt das Limit nur für die Nachtstunden.

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Zum Schutz der Anwohner viel befahrener Straßen in Karlsruhe verordnet die Stadt Karlsruhe für 17 stark belastete Abschnitte Tempo-30-Limits. Foto: N/A

Zum Schutz der Anwohner viel befahrener Straßen in Karlsruhe verordnet die Stadt Karlsruhe für 17 stark belastete Abschnitte Tempo-30-Limits.

Die Temporeduzierungen werden überwiegend rund um die Uhr gelten, auf wenigen Abschnitten kommt das Limit nur für die Nachtstunden. Die Stadträte stimmten in großer Mehrheit für die entsprechende Vorlage der Stadtverwaltung. Die meisten Fraktionen beantragten sogar weitere Temporeduzierungen zum Lärmschutz von Anwohnern. Ihre Anregungen werden nun auf Machbarkeit abgeklopft und kommen dann eventuell später wieder zur Abstimmung.

Um diese Straßen geht es

Vorgesehen sind permanente Temporeduzierungen zu Lärmschutzzwecken in Abschnitten der Durmersheimer Straße, der Eckener Straße, der Rheinhafenstraße, der B3-Ortsdurchfahrt in Durlach, der Reinhold-Frank-Straße, der Kriegsstraße, der Rüppurrer Straße sowie der Augustenburgstraße in Grötzingen.

Auch auf Teilen der Ortsdurchfahrten in Stupferich, Hohenwettersbach, Grünwettersbach und Palmbach soll rund um die Uhr Tempo 30 Höchstgeschwindigkeit werden. Zusätzlich soll in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr maximal Tempo 30 in Abschnitten der Herrenalber Straße, der Rittnertstraße, der Moltkestraße, der Karlstraße und der Rheinstraße/Kaiserallee zwischen Entenfang und Händelstraße erlaubt sein.

Lärmaktionsplan läuft bis 2022

Die drei AfD-Stadträte sowie je eine Stadträtin der FDP und der Freien Wähler lehnten den Großteil der neuen 17 Tempo-30-Abschnitte ab. Das neue Maßnahmenpaket ist möglich, weil der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Schutzwürdigkeit von Anwohnern vor Straßenverkehrslärm jüngst gestärkt hat. Die nun beschlossenen 17 neuen Tempo-30-Limits ergänzen einen bereits 2016 vom Gemeinderat für Karlsruhe beschlossenen Katalog von Tempo-30-Abschnitten zugunsten von Lärmschutz. Dieser so genannte Lärmaktionsplan hat eine Laufzeit bis 2022 und wird gegenwärtig schrittweise abgearbeitet.

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