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Infektionslage lässt Allgemeinverfügung zu

Landkreis Karlsruhe hält an der Ausgangssperre fest

Landrat Christoph Schnaudigel verhängt per Allgemeinverfügung eine nächtliche Ausgangssperre über den Landkreis Karlsruhe, die vorerst bis 7. März gelten soll. Damit gelten in der Stadt Karlsruhe und dem Landkreis erstmals unterschiedliche Regeln für die Bürger.

Ein Polizeibeamter bei einer Kontrolle zur Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen in Stuttgart.
Nach 21 Uhr gilt weiterhin die Vorgabe, Zuhause zu sein: Der Landkreis Karlsruhe hält gemäß des Erlasses vom Land Baden-Württemberg an der Ausgangssperre in der Nacht fest. Foto: Sebastian Gollnow /dpa

Auf die Hoffnung auf erste Lockerungen folgt ein dumpfer Rückschlag im Landkreis Karlsruhe. Dieser hält weiter an der nächtlichen Ausgangssperre fest - vorerst bis 7. März.

Zudem wird diese eine Stunde kürzer sein. Als Grund für seine Entscheidung nennt Landrat Christoph Schnaudigel die Infektionslage. Mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 67 (Stand am Donnerstag, 11. Februar) ist dem Landkreis das per Allgemeinverfügung auch möglich.

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die landesweite Ausgangssperre gekippt hat, erteilte das Land Baden-Württemberg den Gesundheitsämtern die Erlaubnis, unter bestimmten Voraussetzungen selbst eine Verfügung zu erlassen.

Um diese durchzusetzen, muss der Stadt- oder Landkreis eine Inzidenz von über 50 aufweisen, ein diffuses Infektionsgeschehen vorliegen und eine wirksame Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erheblich gefährdet sein.

Landrat bezieht Stellung zu seiner Entscheidung

„Dies alles trifft im Landkreis Karlsruhe momentan leider noch zu“, teilt Schnaudigel am Donnerstag in seiner Entscheidung mit. Damit gelten im Landkreis erstmals seit Beginn der Pandemie andere Regeln als in der Stadt Karlsruhe.

Diese weist Stand Donnerstag einen Inzidenzwert von 47 auf – und kann damit derzeit keine Ausgangssperre erlassen. Oberbürgermeister Frank Mentrup und Landrat Christoph Schnaudigel betonten immer, dass unterschiedliche Beschränkungen aufgrund der räumlichen Nähe und Lebenswelt der Bürger nicht sinnvoll seien.

Schnaudigel folgte bislang aber auch der Linie des Landes Baden-Württemberg und sprach sich wiederholt für einheitliche Vorgehensweisen aus.

Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert.
Christoph Schnaudigel, Landrat des Landkreises Karlsruhe

Die Inzidenz liege mit 67 deutlich über der Landesinzidenz von 55,9 und sei in den vergangenen Tagen sogar wieder gestiegen, argumentiert der Landkreis Karlsruhe.

Mit Ausnahme eines Ausbruchs in einem Pflegeheim im Landkreis gebe es keine Infektionscluster oder bestimmbare Infektionsquellen. Die Quelle bei jeder vierten Infektion sei unbekannt. Die Zahl der mutierten hoch infektiösen Viren sei bereits auf 100 Fälle angestiegen.

„Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen, wie sie das Land fordert“, sagt Schnaudigel.

In Kraft treten werde sie bereits mit Beginn des 12. Februar und bis 7. März gelten. Da die Allgemeinverfügung einen Tag vor Gültigkeit erlassen werden muss und das Gericht die allgemeine Gültigkeit zum 11. Februar aufgehoben hat, bleibt der Abend des 11. Februar einer ohne derartige Beschränkung.

Ausgangssperre beginnt eine Stunde später

Weiterhin dürfe man das Zuhause trotz Ausgangssperre aus triftigen Gründen verlassen, wie etwa das Ausführen von Hunden oder um zur Arbeit zur gelangen. Die Sperrzeit gilt nicht wie zuvor ab 20 Uhr sondern von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags.

Sobald das Ziel jedoch erreicht sei und die Inzidenz unter die Marke von 50 rutsche, werde die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben.

Infektionslage unterscheidet sich von Region zu Region

„Der Verwaltungsgerichtshof hat die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern lediglich klargemacht, dass die bisherige landesweite Regelung angesichts der regional unterschiedlichen Infektionslage nicht angemessen ist“, so Schnaudigel. Der weitaus größte Teil der Einschränkungen für die Einwohner bleibe landesweit sowieso bestehen, unabhängig von der Ausgangssperre.

Inzidenz unter 50 verändert die Situation

„Wir wollen die Inzidenz unter 50, möglichst unter 35 haben, das ist völlig klar“, betont Schnaudigel. Um das zu erreichen sei es notwendig, die Kontaktbeschränkungen weiter aufrecht zu erhalten. Dabei nimmt er besonders den in absehbarer Zeit wieder beginnenden Betrieb in Schulen und Kindergärten sowie schrittweise Lockerung für bestimmte Branchen in den Blick.

Im Stadt- und Landkreis gelten nun unterschiedliche Regeln

Besonders spannend ist die Entscheidung des Landkreises auch aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Stadt Karlsruhe oder den Landkreisen Rastatt und Heilbronn, die bereits unter den 50er-Wert gefallen sind. Im Alltagsleben der Bürger verschwimmen die Grenzen für Pendler und Familien. Auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe oder des Kreises Rastatt jedoch darf man auch nach 21 Uhr noch auf den Straßen unterwegs sein. Mitunter nur wenige Meter weiter gilt das Ausgangsverbot. Wer sich also im Landkreis Karlsruhe aufhält, der muss diesen vor der Sperrstunde verlassen oder bis zum kommenden Morgen bleiben.

Menschen, die in solchen Grenzgebieten wohnen, sind unterschiedlicher Meinung über Sinn und Unsinn dieser Regelung. „Gesetz ist Gesetz“, meint ein 67-jähriger Rentner, der in der Rheinstrandsiedlung lebt und damit auf Karlsruher Stadtgebiet. „Da ich kein Selbstständiger bin, stört mich das wenig.“ Auch Georg Kopp betont, dass er sich an den Inzidenzwert halte und zeigt damit Verständnis.

Andere Landkreise entscheiden sich gegen die Ausgangssperre

Während sich der Landkreis Karlsruhe weiter an den vorgegebenen Kurs des Landes Baden-Württemberg hält, handhaben andere benachbarte Landkreise das trotz Inzidenzen über 50 anders. Der Ortenaukreis sieht vorerst von einer Allgemeinverfügung ab.

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