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Unterbringung im Kreis

Landkreis Karlsruhe sucht nach zusätzlichen Kapazitäten für Geflüchtete aus der Ukraine

Noch hat der Landkreis Karlsruhe keine exakten Zahlen, wie viele Geflüchtete aus der Ukraine derzeit ankommen. Doch die Verwaltung bereitet sich bereits vor – und sucht Kapazitäten.

Eine Gruppe von Geflüchteten aus der Ukraine kommt am Bahnhof von Przemysl an.
Eine Gruppe von Menschen aus der Ukraine kommt am Bahnhof von Przemysl in Polen an. Die Vereinten Nationen rechnen mit bis zu vier Millionen Geflüchteten aus den Kampfgebieten. Foto: Alejandro Martínez Vélez/EUROPA PRESS/dpa

Nach Russlands Angriff auf die Ukraine erwarten die Vereinten Nationen bis zu vier Millionen Geflüchtete aus den Kampfgebieten. Rund 500.000 Menschen halten sich bereits in der Europäischen Union auf, die ersten sind in Deutschland eingetroffen.

Landrat Christoph Schnaudigel (CDU) hat sich deshalb am Mittwochmorgen mit den Kommunen im Landkreis Karlsruhe ausgetauscht und ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation gegeben. Konkrete Zahlen, wie viele Menschen den Landkreis Karlsruhe erreichen, seien noch nicht bekannt.

Fest stehe aber, dass Geflüchteten aus der Ukraine ohne aufwendiges Asylverfahren als sogenannte „Kontingentflüchtlinge“ für die Dauer von einem Jahr vorübergehender Schutz gewährt werde – Sozial- und Gesundheitsleistungen inbegriffen.

Schnaudigel wies darauf hin, dass alle Menschen erfasst werden müssten, um die Verteilung in Europa sowie auf Bundes- und Landesebene ordnen zu können. Deshalb sei es wichtig, dass alle, die frisch eintreffen, bei den unteren Ausländerbehörden, also bei Großen Kreisstädten in den Rathäusern beziehungsweise dem Landratsamt für die kreisangehörigen Gemeinden, gemeldet und registriert werden.

Das Unterkommen bei Familienangehörigen oder Bekannten ist ein wichtiges Element.
Christoph Schnaudigel, Landrat

„Das Unterkommen bei Familienangehörigen oder Bekannten ist ein wichtiges Element“, wies Landrat Schnaudigel darauf hin, dass es ausdrücklich möglich und erwünscht sei, wenn Privatpersonen die Menschen aufnehmen. Feste Vorgaben, die beispielsweise die Immobilie dafür erfüllen müsste, gebe es nicht. Allgemeine baurechtliche Bestimmungen dürften hierfür aber nicht außer Kraft gesetzt werden.

Für diejenigen, die nicht auf diese Weise unterkommen, sorgt der Staat: Das Regierungspräsidium weist den Landkreisen die Geflüchteten zu. Das Landratsamt Karlsruhe könne kurzfristig bis zu 250 Plätze in vorläufiger Unterbringung zur Verfügung stellen, hieß es. In den Städten und Gemeinden sollen Plätze in der Anschlussunterbringung genutzt werden.

Unterbringung in Hallen nur bei einem plötzlichen Zustrom

„Das wird aber nicht ausreichen“, prognostizierte Schnaudigel. Er kündigte an, dass der Landkreis bereits dabei ist, sich nach zusätzlichen Kapazitäten umzusehen und appellierte an die Runde der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, dies ebenfalls zu tun. Er betonte dabei, dass die Aufnahme anderer Asylbewerber unabhängig davon gewährleistet sein müsse.

Eine Aufnahme unter Bedingungen des Katastrophenschutzes, zum Beispiel in Hallen, komme nur bei einem plötzlichen Zustrom sehr vieler Menschen in Betracht und müsse bei der planmäßigen Organisation der Unterbringung außer Betracht bleiben. „Die Leistungsfähigkeit des Katastrophenschutzes muss in jedem Fall gewährleistet bleiben“, so der Landrat.

Schnaudigel sprach auch die Sicherheit und Vorsorge für Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die Kommunalverwaltungen, die potenzielle Ziele für Cyberangriffe sind, an. Der Landrat empfahl den Gemeinden, ihre Pläne für solche Fälle zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Für Hektik oder gar Panik sieht Schnaudigel hingegen keinen Anlass, wie er in dem Gespräch mit der Redaktion deutlich machte: „Gemeinsam werden wir uns auch dieser Herausforderung stellen“, betonte er.

Freien Wohnraum melden

Das Landratsamt hat ein Meldeformular eingerichtet, über das Privatpersonen den verfügbaren Wohnraum melden können. Die Angebote werden im weiteren Verlauf vom Landratsamt an die Kommunen weitergegeben. Bei diesen können sich die Menschen alternativ auch direkt melden.

Meldeformular des Landkreises Karlsruhe: www.landkreis-karlsruhe.de/UkraineWohnraumhilfe

Meldeformular des Landes Baden-Württemberg: https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Auslaender+und+Fluechtlingspolitik/Sie+wollen+helfen_

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