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Unterschiedliche Wege

Maskenpflicht: Bayern legt Bußgeld-Höhe fest, Baden-Württemberg verteilt noch keine Strafen

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder bilden seit dieser Woche ein Team. Beim Strafmaß für die Maskenpflicht, die ab kommenden Montag gilt, schlagen sie aber unterschiedliche Wege ein.

Ab kommenden Montag gilt eine Maskenpflicht. Sie gilt für den öffentlichen Nahverkehr und für den Einkauf.
Ab kommenden Montag gilt eine Maskenpflicht. Sie gilt für den öffentlichen Nahverkehr und für den Einkauf. Foto: Foto: Sina Schuldt/dpa

Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums nennt es „Eingewöhnungsphase“. Strafen soll es in dieser Woche noch nicht geben. „Im Zweifel wird mit dem erhobenen Zeigefinger gewarnt.“ Vom Verhalten der Bürger in dieser Woche hänge ab, wie intensiv dann kontrolliert wird. Die Höhe der Strafen ab der kommenden Woche steht noch nicht fest.

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Bislang gebe es in Baden-Württemberg täglich etwa 500 Verstöße gegen die Corona-Auflagen – in den meisten Fällen handele es sich um Ansammlungen von mehr als zwei Personen. „Die allermeisten Menschen halten sich daran.“ Sollten sich Fahrgäste in Bus und Bahn nicht an die Maskenpflicht halten, sehe er auch die Verkehrsbetriebe in der Verantwortung, so der Sprecher des Innenministeriums.

KVV kontrolliert nicht auf Maskenpflicht in Bahnen

Ein Sprecher der Karlsruher Verkehrsbetriebe erklärt auf Nachfrage: „Wir sind da raus, das wäre nicht zu leisten.“ Die KVV könnten Fahrgäste lediglich auf die Maskenpflicht hinweisen. „Aber jeder Fahrgast hat erst einmal das Recht darauf, befördert zu werden.“

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Während an sonst täglich eine halbe Million Menschen durch die KVV befördert werden würden, seien es derzeit nur 120.000. Dennoch sei der Takt dicht. Bahnen anzuhalten, weil Menschen ohne Masken zusteigen, „wäre gar nicht möglich“.

Verstoß gegen Mundschutzpflicht wird in Bayern teuer

Ganz anders in Bayern: Verstöße gegen die Mundschutzpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus können in Bayern vom ersten Tag an bis zu 5000 Euro kosten. Das geht aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.

Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Besonders teuer wird es für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht der Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor.

Im Kampf gegen das Coronavirus wollen mittlerweile alle Bundesländer auf eine Maskenpflicht in Teilen des öffentlichen Lebens setzen. Im Gegensatz zu Bayern verzichtet beispielsweise Berlin auf jegliche Kontrollen und Strafen.

Mit Material von dpa
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