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Neue Details zur Haftzeit

Mias Mörder wurde vor Selbstmord im Gefängnis attackiert

Nach dem Selbstmord von Abdul D. kommen immer mehr Details zur Haftzeit von Mias Mörder ans Tageslicht. Vor mehr als einem Jahr wurde eine Schlinge in seiner Zelle gefunden. Zuletzt habe aber nichts auf Suizid-Pläne hingedeutet. Mehrere Vorfälle habe es während der Haft trotzdem gegeben.

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IMAGE-452458 Foto: N/A

Nach dem Selbstmord von Abdul D. kommen immer mehr Details zur Haftzeit von Mias Mörder ans Tageslicht. Vor mehr als einem Jahr wurde eine Schlinge in seiner Zelle gefunden. Zuletzt habe aber nichts auf Suizid-Pläne hingedeutet, berichtete der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin. Nichtsdestotrotz kam es während der Haftzeit des Afghanen zu mehreren Vorfällen, wie der FDP-Politiker im Rechtsausschuss des Landtages in Mainz sagte.

Von unseren Mitarbeitern Christian Schultz und Wolfgang Jung

Abdul D. hatte Ende 2017 in einem Drogeriemarkt im pfälzischen Kandel die 15-jährige Mia wohl aus Eifersucht getötet. Dafür war er im August 2018 vom Landgericht Landau zu achteinhalb Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Vergangene Woche wurde Abdul D. tot in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gefunden. Die Obduktion ergab, dass er sich erhängte. Beim sogenannten Nachtverschluss vor dem Selbstmord seien bei ihm keinerlei Besonderheiten beobachtet worden, betonte Mertin. Der Cousin des Mannes habe berichtet, bei seinem letzten Besuch im September ebenfalls nichts Besonderes bemerkt zu haben.

Wenige Tage vor dem Selbstmord war es dem Minister zufolge zu einem körperlichen Übergriff eines Mitgefangenen gekommen. Abdul D. habe sich gewehrt und ein Glas auf dessen Hinterkopf geschlagen. Es sei entschieden worden, dass die Tür seiner Einzelzelle auch tagsüber geschlossen blieb. Deutlich vorher, in der Nacht vom 29. auf den 30. Juli 2018, betätigte Mertin zufolge ein Mitgefangener den Notruf und meldete, Abdul D. wolle sich umbringen. Der Afghane hatte sich laut Mertin mit einer Rasierklinge Schnittverletzungen an der Brust zugefügt, eine weitere fügte er sich noch während des anschließenden Gesprächs mit einem JVA-Bediensteten zu.

Schlinge aus Kleidungsstücken entdeckt

Der Gefangene sei in einer Klinik behandelt worden, währenddessen sei in seiner Einzelzelle an der Toilettentür eine Schlinge aus Kleidungsstücken entdeckt worden. Daraufhin sei er zeitweise in einen besonders gesicherten Haftraum gekommen mit permanent laufender Kamera. Solche Maßnahmen zum Schutz der Inhaftierten dürften laut Gesetz in der Regel nur für 72 Stunden angewandt werden, dann müsse stets neu geschaut werden.

Mertin erzählte weiter, in der Anstalt sei versucht worden, sozialtherapeutisch auf D. einzuwirken. Dieser habe aber nicht mitwirken wollen. Ob der Leichnam von D. nach Afghanistan überführt werde, wisse er nicht, sagte derweil Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. Die Staatsanwaltschaft gebe lediglich nach Abschluss aller Untersuchungen die Leiche frei. Es soll sich ein Onkel von D. wegen einer möglichen Beisetzung in Deutschland gemeldet haben.

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