Einen Countdown bis zur letztmöglichen Mieterhöhung? Diese umstrittene Idee hatte der Berliner Ortsverein des Eigentümerverbands „Haus & Grund“ . Auf dessen Internetauftritt konnte man die Restzeit bis zum 17. Juni verstreichen sehen – rückwirkend zum 18. Juni sollen nach dem Willen des Berliner Senats Bestandsmieten eingefroren werden. Spruchreif ist das Gesetz derzeit jedoch noch nicht.
Karlsruher Ortsverein distanziert sich von Berlin
Vergleichbare Pläne für eine Mietendeckelung gibt es in Karlsruhe zwar nicht, dennoch erhält die Karlsruher Geschäftsführerin von „Haus & Grund“, Andrea Baschang, irritierte Anfragen ihrer Mitglieder bis hin zu Beschwerden über das Vorgehen in Berlin. „Wir distanzieren uns ausdrücklich davon“, betont sie. Der Karlsruher Ortsverein vertritt rund 100 000 Mitglieder, meist Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Viele Vermieter wohnen selbst in ihren Immobilien und kümmerten sich direkt um die Belange der Mieter. Man strebe ein „Miteinander und kein Gegeneinander“ an, erklärt Baschang. Ihre Mitglieder pochten nicht auf den letzten Cent Miete, wichtiger sei es, dass der neue Mieter in die Hausgemeinschaft passt. „Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, aber am Ende entscheidet das Bauchgefühl.“
Ich tue mich schwer mit Eingriffen in das Verhältnis Mieter – Vermieter. Je mehr man reguliert, desto komplizierter wird die Materie für alle Seiten.
Die in Baden-Württemberg inzwischen für ungültig erklärte Mietpreisbremse ist für Baschang kein geeignetes Mittel, um der angespannten Lage auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt zu begegnen – sowohl für Mieter als auch Vermieter. „Ich tue mich schwer mit Eingriffen in das Verhältnis Mieter – Vermieter. Je mehr man reguliert, desto komplizierter wird die Materie für alle Seiten.“ Sie verweist auf Beispiele wie Spanien und Portugal. Dort habe die Mietpreisbremse nicht zu mehr Wohnungen, sondern lediglich zu einem Sanierungsstopp und damit zu verwahrlosten Wohnanlagen geführt. Vermieter hätten deutlich gestiegene Handwerkerkosten, steigende Versicherungsbeiträge und höhere Materialkosten zu stemmen.
Vermieter sollen nicht von Investitionen abgeschreckt werden
Bundesweit erhöhen 23 Prozent der Vermieter die Miete nur bei einem Mieterwechsel – eine Zahl, die Baschang für ihre eigenen Mitglieder bestätigt. Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsvorhaben hingegen seien so kompliziert, dass viele Vermieter eher abgeschreckt seien. Fördermaßnahmen der Stadt würden nicht in Anspruch genommen, da Vermieter von deren Existenz nichts wüssten. Baschang wünscht sich dafür einen zentralen Projektmanager, der Vermieter bei Sanierungsvorhaben unterstützt. Dass Mieter mit gezielten Maßnahmen aus ihren Wohnungen „herausmodernisiert“ werden, sind für die Vorsitzende von Haus & Grund jedoch nur Einzelfälle.
Zweiter Anlauf für Mietpreisbremse
Dem kann Ruth Zöller, die neue Geschäftsführerin des Mietervereins Karlsruhe , nur bedingt zustimmen. Auch in Karlsruhe agierten große Wohnungsgesellschaften wie die in die Schlagzeilen gekommene Vonovia. Gerade bei einem Eigentümerwechsel versuche der neue Vermieter oft, ein höheres Mietniveau zu erzielen.
Prinzipiell sieht Zöller die Mietpreisbremse positiv. Ihrer Kenntnis nach arbeite man derzeit daran, die gekippte Verordnung wieder in Kraft zu setzen. „Wir würden uns jedoch wünschen, dass die Mietpreisbremse diesmal besser greift“, so Zöller. Die fehlende Auskunftspflicht des Vermieters habe aus der Mietpreisbremse ein „stumpfes Schwert“ gemacht. Vermieter sollten künftig gezwungen sein, bei Neuvermietung automatisch über die alte Miete zu informieren.
Nur "Mitmaßnahmen"
Gerade aber Modernisierungen müsse man differenziert betrachten, gibt auch Zöller zu bedenken. Mietpreisbremse und Mietendeckel dürften nicht dazu führen, dass Vermieter nicht mehr in sanierungsbedürftige Immobilien investieren. Am Ende seien sowohl Mietpreisbremse als auch Mietendeckelung nur „Mitmaßnahmen“ im Kampf gegen die Wohnraummangel, sind sich Baschang und Zöller einig. Stadt und Staat müssten mehr in den Wohnungsbau investieren und neue Bauprojekte erleichtern.
Mit der 2015 vom Land Baden-Württemberg per Verordnung erlassene Mietpreisbremse sollte Preissteigerungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt entgegengewirkt werden. Bei einer Neuvermietung darf die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent überstiegen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen. Die Verordnung wurde im März dieses Jahres vom Landgericht Stuttgart mangels hinreichender Begründungen für ungültig erklärt. Mit einer Neuauflage wird nicht vor 2020 gerechnet.
Im Gegensatz zur Mietpreisbremse greift die in Berlin geplante Mietendeckelung für Bestandsmieten. Der Berliner Senat plant, die Mieten für alle preisfreien Wohnungen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu deckeln, unabhängig davon, ob Modernisierungsarbeiten vorgenommen werden oder nicht. Aktuell wird in Berlin noch beraten, Experten gehen jedoch davon aus, dass die neue Regelung rückwirkend Geltung erhält.