Wer muss für die Entfernung von PFC aus dem Trinkwasser rund um Rastatt zahlen? Der SPD-Landtagsabgeordnete Jonas Weber (SPD) hat eine Kleine Anfrage gestellt – und widerspricht der Antwort des Umweltministeriums.
Die PFC-Belastung auf Äckern und Schlägen im Landkreis Rastatt und der Stadt Baden-Baden führt nicht zuletzt zu einer erheblichen Verunreinigung des Grundwassers. SPD-Landtagsabgeordneter Jonas Weber wandte sich mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung, um zu erfahren, wie die tatsächliche Beteiligung des Landes an der Bewältigung dieses Problems ist, heißt es in einer Mitteilung des Politikers.
Trinkwasser ist erheblich teurer geworden
„Das Grundwasser ist der Rohstoff für die Wasserversorgung in der Region“, so Weber. Diese Belastung sei seit 2013 den Behörden im Land bekannt. Die Wasserversorger in der Region hätten sich schon frühzeitig sehr verantwortungsvoll darum gekümmert und Maßnahmen ergriffen, um weiterhin einwandfreies Trinkwasser liefern zu können.
Nicht nachvollziehbar für mich ist, weshalb diese Preissteigerung allein auf die Verbraucher abgewälzt wird.Jonas Weber (SPD)
So mussten die Stadtwerke Rastatt Investitionen in Höhe von knapp fünf Millionen Euro für neue Leitungen und Ausstattung mit modernsten Filteranlagen schultern. „Dass dadurch natürlich das Trinkwasser teurer wird, ist jedem klar. Aber nicht nachvollziehbar für mich ist, weshalb diese Preissteigerung allein auf die Verbraucher abgewälzt wird“, so Weber.
So seien die Preise in Rastatt um knapp zwölf Prozent erhöht worden, in Baden-Baden sogar um über 16 Prozent. Laut Umweltministerium seien dem Land für Untersuchungen, Projekte und sonstige Maßnahmen, die zur Schadensermittlung und zur Gefahrenabwehr durchgeführt wurden und werden, bislang Kosten in Höhe von mehr als acht Millionen Euro entstanden.
Ministerium: Wasseraufbereitung ist kommunale Aufgabe
„Dies steht in keinem Verhältnis zu den Kosten, die die kommunalen Wasserversorger bisher zu tragen hatten und noch haben“, so Weber in dem Schreiben. Das Ministerium entziehe sich der Verantwortung lapidar mit der Begründung, dass die Aufbereitung von Grundwasser zu genussfähigem Trinkwasser Teil der kommunalen Aufgabe zur Daseinsvorsorge sei, die die Wasserversorgungsunternehmen im gesetzlichen Auftrag erfüllen.
Mehraufwendungen der Wasserversorger werden nicht übernommen
So stelle dies eine Sanierung des Grundwassers im fachlichen und rechtlichen Sinne allerdings nicht dar. Deshalb würden Mehraufwendungen für die Wasseraufbereitung aufgrund von Belastungen nicht übernommen. Eine Eintrittspflicht des Staates bestehe also nicht, zitiert Weber aus der Antwort des Ministeriums auf seine Kleine Anfrage.
„Wenn aber bekannt ist, dass bis Ende 2018 schon 23 Kilogramm PFC dem Grundwasser nur für die Trinkwasserbereitstellung entnommen wurden, dann erwarte ich, dass das Land sein Verantwortungsbewusstsein durch eine Unterstützung beweist“, formuliert Weber seine Forderung.