Die Masche war ebenso plump wie wirkungsvoll. Zumindest hatte es zunächst den Anschein: Ein junger Mann, mit dem An- und Verkauf gebrauchter Autos beschäftigt, fingiert gemeinsam mit Vertrauten Autounfälle. Gern genommenes Muster: Beim rückwärtigen Ausfahren aus einer Parklücke prallt ein Wagen auf einen scheinbar fremden anderen.
Ein Kfz-Gutachter beziffert den entstandenen Schaden, den Betrag macht der mutmaßlich Geschädigte bei der Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend – gern zuzüglich des Sachverständigen-Honorars und der Kosten für einen Leihwagen. Und wenn der Unfallwagen kostengünstig repariert ist, wird er im Einzelfall als unfallfrei verkauft.
Fünfstelliger Schaden
Unfälle nach diesem Muster verursachten einen fünfstelligen Gesamtschaden. Sie geschahen etwa in der Eichelbergstraße beim Parkplatz des Supermarktes „Hit“ oder auch in der Hauptstraße in Eggenstein. In einem Fall auch interessierte sich der Händler für den Ankauf eines Mercedes. An dem vorgesehenen Ankaufspreis von 7.000 Euro beteiligte man die Versicherung, indem man den Wagen vor dem Erwerb noch rasch demolierte. Das reduzierte den eigenen Kapitaleinsatz, denn die Assekuranz glich den Schaden aus.
Dann wieder gab es Fälle wie jenen, bei dem die entsprechende Schadensmeldung, die bei der Versicherung einging, einen Crash in der Yorckstraße auswies – vorgeblicher Schaden: gut 8.200 Euro. In einem Fall allerdings stutzte der Schadensbearbeiter der Versicherung: Die Assekuranz fand bei ihren Recherchen heraus, das just der gerade verunfallte Daimler-Chrysler rund drei Jahre zuvor schon einmal einen Totalschaden erlitten hatte.
Die Justiz waltete also ihres Amtes: Es gab ein Ermittlungsverfahren gegen den jungen Autohändler, verantworten mussten sich auch Mittäter von ihm. Es gab anschließend eine Anklage der Staatsanwaltschaft und eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Und es gab eine empfindliche Verurteilung: Drei Jahre und zwei Monate sollte der Autohändler einfahren.
Urteil fällt hart aus
Das Urteil fiel auch deshalb vergleichsweise hart aus, weil sich der junge Autohändler vor dem Amtsgericht nicht zu einem Geständnis durchringen mochte. Im Nachgang legten sowohl der junge Mann als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein, so dass man sich jetzt zur Berufungsverhandlung im Landgericht wieder traf.
Dort könnte der Autocrash-Architekt möglicherweise die Erfahrung machen, dass sich ein Geständnis lohnt. Nach ersten Verständigungsgesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten steht eine Bestrafung im Raum, die sich nur noch auf einem Korridor zwischen 22 Monaten und zwei Jahren und drei Monaten bewegt – so dass die Chancen auf eine Bewährungsstrafe theoretisch steigen. Im Gegenzug will der junge Autohändler den Schuldspruch des Amtsgericht im Grundsatz akzeptieren.