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Baden-Württemberg

Neue Corona-Verordnung: Was sich ändert und was gleich bleibt

Von Montag, 20. April, an gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. Für die Wirtschaft, besonders den Einzelhandel, und Schulen werden die Vorschriften etwas gelockert. Kitas und größere Läden bleiben geschlossen. Es ist mittlerweile die fünfte Änderung. Die BNN haben die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst.

Eine Mikroskopaufnahme zeigt das Coronavirus
Eine Mikroskopaufnahme zeigt das Coronavirus. Foto: Uncredited/Centers for Disease Control and Prevention/AP/dpa/Archivbild

Kleinere und mittlere Läden dürfen trotz Coronavirus wieder öffnen

Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen. Hygienevorgaben und Abstandsregelungen müssen aber gewährleistet werden.

Zudem können Autohäuser und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen. Auch Eisdielen und Cafés dürfen wieder außer Haus verkaufen.

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Bibliotheken können unter Auflagen ebenfalls wieder geöffnet werden. Friseurläden dürfen voraussichtlich ab dem 4. Mai wieder ihre Dienstleistungen anbieten.

Schulen öffnen am 4. Mai für Abschlussklassen

Vom 4. Mai an werden im Südwesten erst einmal die Schüler der allgemeinbildenden Schulen wieder in die Schule gehen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr Abschlussprüfungen anstehen. Das trifft auch auf die Abschlussklassen der beruflichen Schulen zu.

Kitas bleiben geschlossen

Kitas und Kindergärten bleiben weiter geschlossen. Denn dort ist das Infektionsrisiko laut Landesregierung besonders hoch, da sich Kinder in diesem Alter noch nicht ausreichend an die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln halten könnten.

Die Notbetreuung in den Kitas, Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird aufrechterhalten und ausgeweitet. Fest steht laut Landesregierung, dass Schüler der 7. Klasse in die Notbetreuung mit einbezogen werden.

Hochschulen öffnen am 20. April digital

Der Studienbetrieb an Universitäten, Hochschulen und Akademien bleibt bis zum 3. Mai ausgesetzt. Schon vom 20. April an wird er aber digital wieder aufgenommen.

Präsenzveranstaltungen sind nach offiziellen Angaben nur unter besonderen Schutzmaßnahmen zulässig. Mensen und Cafeterien bleiben geschlossen.

Landesregierung ruft zum Tragen von Masken auf

Die Anpassung der Verordnung sieht außerdem vor, dass Abstandsgebot und Kontaktbeschränkungen aufrecht erhalten bleiben. Bürger bleiben aufgefordert, auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten.

Ergänzend sprach Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in einer Mitteilung die Empfehlung aus, in der Öffentlichkeit sogenannte Alltagsmasken zu tragen. „Ein Schal, ein Tuch oder eine selbst gemachte Stoffmaske über Mund und Nase reicht aus. So kann jeder mithelfen, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und Menschenleben zu retten", wird Kretschmann zitiert.

Veranstaltungen bleiben wegen Covid-19 verboten

Veranstaltungen bleiben zunächst bis zum 3. Mai 2020 grundsätzlich untersagt. Großveranstaltungen sollen voraussichtlich bis mindestens 31. August nicht möglich sein.

Auch die Einschränkungen hinsichtlich der Religionsausübung bleiben bestehen. Ministerpräsident Kretschmann will laut Mitteilung mit Kirchen und Religionsgemeinschaften sprechen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Denn in Zukunft sollten Gottesdienste unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln wieder stattfinden können.

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