Skip to main content

Dringender Tatverdacht

Pädagoge ist wegen Besitz von Kinderpornografie in Untersuchungshaft

Ein Pädagoge aus Karlsruhe sitzt wegen Kinderporno-Verdachts in Untersuchungshaft. Der Mann kooperiert mit den Ermittlungsbehörden.

Eine Kriminaloberkommissarin vor einem Auswertungscomputer auf der Suche nach Kinderpornografie.
Bei der Untersuchung seiner Aktivitäten ergaben sich Hinweise auf Kinderpornografie. Foto: Arne Dedert/dpa

Wegen Kinderporno-Verdachts sitzt ein 47 Jahre alter Pädagoge aus Karlsruhe in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Karlsruhe hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Haftbefehl gegen den Mann ausgesprochen.

Die Rede ist vom dringenden Tatverdacht des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte. Derzeit werten Experten von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft das umfangreiche Datenmaterial aus, das bei dem 47-Jährigen sichergestellt wurde.

Dies werde voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen, erklärte ein Sprecher der Anklagebehörde auf Nachfrage der BNN. Der weitere Gang der Dinge hänge von den Ermittlungen ab, so die Staatsanwaltschaft.

US-Organisation bringt Stein ins Rollen

Die Kriminalpolizei Karlsruhe war zunächst aufgrund einer Verdachtsmeldung aus dem Ausland wegen der Verbreitung jugendpornografischer Inhalte auf den Beschuldigten aufmerksam geworden.

Nach Recherchen der BNN kamen die Hinweise vom National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) aus den USA. Die gemeinnützige private Organisation bearbeitet Fälle von vermissten oder ausgebeuteten Kindern und meldet Verdachtsfälle von Kinderpornografie in Deutschland in der Regel an das Bundeskriminalamt (BKA).

Lädt ein deutscher Internet-Nutzer einschlägige und nach deutschem Recht strafbare Inhalte, geht automatisch eine Meldung an das NCMEC, das wiederum die deutschen Ermittlungsbehörden informiert.

Strafverschärfung vor wenigen Monaten

Laut Staatsanwaltschaft zeigt sich der Beschuldigte kooperativ und gewährte den Beamten Einblicke sowohl in seine Aktivitäten im Internet als auch in seine auf dem Computer gespeicherten Dateien.

Dabei ergaben sich laut Staatsanwaltschaft Hinweise auf den Besitz mehrerer kinder- und jugendpornografischer Dateien. Ihr Besitz ist laut der Anklagebehörde nach der Strafverschärfung für diesen Deliktsbereich im Juli dieses Jahres mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bewehrt.

nach oben Zurück zum Seitenanfang