Skip to main content

Verpflichtung für Gemeinden

Bushaltestellen im nördlichen Landkreis Karlsruhe werden barrierefrei

Bushaltestellen im nördlichen Landkreis Karlsruhe sollen barrierefrei werden. Die Gemeinden sind zum Ausbau bis 2026 verpflichtet. Doch was bedeutet eigentlich Barrierefreiheit bei einer Haltestelle?

Bushaltestelle
Die Bushaltestelle „Am Stadion“ in Pfinztal-Berghausen entspricht bereits den gesetzlichen Vorschriften. Andere Haltestellen müssen bis 2026 folgen. Foto: Rüdiger Homberg

Die Bushaltestelle „Am Stadion“ an der Wöschbacher Straße im Pfinztaler Ortsteil Berghausen ist jetzt barrierefrei. Hilfreich waren hier ohnehin anstehende Straßenmarkierungsarbeiten. Dieses Beispiel für die Erfüllung einer kommunaler Pflicht nennt die Pressesprecherin der Gemeindeverwaltung Pfinztal, Elke Fleig. Auch andernorts wird viel getan.

In Graben-Neudorf sind bereits elf Bushaltestellen barrierefrei, etwa im Zuge der Karlsruher und der Mannheimer Straße. Die Arbeiten an den Hauptdurchgangsstraßen wurden im vorigen Jahr abgeschlossen.

Weitere Haltestellen kommen nach Angeben von Pressesprecherin Melanie Beims im Verlauf von anstehenden Straßenbauarbeiten dazu. Etwa wenn im Gebiet „Neue Mitte“ zwischen den Alt-Ortsteilen Graben und Neudorf Arbeiten anstehen. An fünf weiteren Haltestellen plant Graben-Neudorf derzeit, Barrierefreiheit zu schaffen.

Auf eine Besonderheit über die gesetzliche Verpflichtung hinaus ist man in Graben-Neudorf stolz. Die Gemeinde hat im Bereich der Haltestellen sogenannte Leuchtsteine eingebaut, um die Sichtbarkeit in der Dunkelheit zu verbessern. Auch Fahrgästen ohne Behinderung und anderen Verkehrsteilnehmern sollen diese Leuchten bei der Erkennbarkeit der Bushaltestellen helfen.

Gemeinden sind zur Barrierefreiheit verpflichtet

Die Gemeinden sind laut Personenbeförderungsgesetz dazu verpflichtet, Barrierefreiheit an den Bushaltestellen herzustellen. Die Kantenhöhe muss mindestens 18 Zentimeter betragen, wie das Bauamt Linkenheim-Hochstetten berichtet. Bürgermeister Michael Möslang (CDU) legt auch wert auf die Feststellung, dass die sieben Stadtbahnhalte-stellen in seinem Ort bereits 2017 und 2018 barrierefrei ausgebaut worden seien.

Im Gebiet des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) erledigen sie dies in enger Zusammenarbeit mit dem KVV. Barrierefreiheit, so Elke Fleig aus Pfinztal, sei durch entsprechende Normgrößen geregelt und müsse gewährleisten, dass der Zugang zu den Bussen von der Halte-stelle aus direkt möglich sei. Hier kann es auch helfen, wenn die Busse seitlich abgesenkt werden können, was mittlerweile bei zahlreichen Fahrzeugen der Fall ist.

Bei den anstehenden Arbeiten bedient sich Pfinztal auch der Expertise eines Ingenieurbüros. Das gilt auch für andere Gemeinden, weil sie in der Regel in ihren Bauverwaltungen nicht die notwendigen Kapazität haben, solche Planungen ohne Unterstützung vorzunehmen. So haben etwa auch in Graben-Neudorf und Linkenheim-Hochstetten Ingenieurbüros die Baumaßnahmen geplant.

Zur Finanzierung des Ausbaus, der nach den Vorgaben bis 2026 erfolgen muss, stellen die Gemeinden entsprechende Mittel in ihre Haushaltsplanungen ein. Ihre Gemeinderäte haben entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden haben aber auch haben aber auch die Möglichkeiten, sich an Zuschusstöpfen zu bedienen und schöpfen in der Regel diese Gelegenheiten soweit wie möglich aus.

nach oben Zurück zum Seitenanfang