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Verfassungsbeschwerde voraussichtlich erfolglos

Mann aus Pfinztal darf seine Asche nach dem Tod nicht verstreuen lassen

Peter Hakenjos aus Pfinztal will seine Asche nach dem Tod auf seinem Grundstück verstreuen lassen. Deshalb hat er Verfassungsbeschwerde gegen das Bestattungsgesetz eingelegt. Nun hat er eine Antwort vom Gericht erhalten.

Urnengräber, aufgenommen am Freitag (22.10.2010) auf dem evangelischen Friedhof Haspe im westfälischen Hagen.
Die Hälfte aller Bestattungen bundesweit sind Urnenbeisetzungen, schätzt die Verbraucherinitiative Aeternitas. Dies ist einer der Gründe, warum Peter Hakenjos das Bestattungsrecht von 1971 für veraltet hält. Foto: Bernd Thissen/dpa

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