Pfinztal beschreitet Neuland: Die Gemeinderäte haben – bei einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen – der Einführung von ehrenamtlichen Ortsbeauftragten ab dem Jahr 2024 zugestimmt. Das Statut zum ehrenamtlichen Ortsbeauftragten mit Erläuterung zum Aufgabenfeld, ebenso wie zum Auswahlverfahren, seiner Form und Definition und Entschädigung wurde in der letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause vorgestellt.
Ortschaftsrat Wöschbach versagt sich der Auflösung
Der Schritt, inklusive der ersten Änderung zur Hauptsatzung, wurde notwendig, nachdem Mitte vergangenen Jahres der Grundsatzbeschluss gefallen war, die Ortschaftsverfassung abzuschaffen. Während die Ortschaftsräte Kleinsteinbach, Söllingen und Berghausen ihre Auflösung beschlossen, beschritt der Ortschaftsrat Wöschbach einen Sonderweg. Das Gremium versagte sich geschlossen seiner Auflösung und bleibt unbetroffen von der Hauptsatzungsänderung.
Auf Wunsch des Gemeinderats sollen die örtlichen Verwaltungsstellen in allen Ortsteilen erhalten bleiben. Als Ersatz für den Ortsvorsteher und den Ortschaftsrat soll dann ein ehrenamtlicher Ortsbeauftragter den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Ortsbeauftragte werden 2024 gewählt
„Mit Wirkung ab der nächsten regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte im Jahr 2024, wird für die Ortsteile Kleinsteinbach, Söllingen und Berghausen vom Gemeinderat jeweils ein Ortsbeauftragter für die Dauer der Amtszeit der Gemeinderäte gewählt“, heißt es hierzu in der Änderung zur Hauptsatzung.
Der Ortsbeauftragte wird als Vertreter eines nicht selbstständigen Ortes gegenüber der Gemeinde definiert. Die Bewerbenden müssen in dem jeweiligen Ortsteil wohnen, für welchen sie ehrenamtlich tätig werden wollen. Zieht der Ortsbeauftragte aus der Gemeinde weg oder in einen anderen Ortsteil, endet das Ehrenamt, das mit einer Aufwandsentschädigung vergütet wird.
Aufgabenfeld von Sprechstunde bis Kerwe-Organisation
Jeder Ortsbeauftragte erhält vonseiten der Gemeindeverwaltung eine Schreibkraft zur Erledigung seiner Aufgaben im Amt. Der gelistete Aufgabenkatalog des zukünftigen Ortsbeauftragten umfasst derzeit 13 Punkte, die weiter ergänzt werden können und entspricht dem Aufgabenfeld des bisherigen Ortsvorstehers. Dazu gehört etwa die regelmäßige Abhaltung einer Sprechstunde, die eigenständige Organisation der Kerwe oder der Besuch von Jubilaren.
Die Stellenausschreibung solle möglich früh erfolgen, um Übergangslösungen zu vermeiden, erklärte Bürgermeisterin Nicola Bodner (parteilos). Grundsätzlich müsse noch geklärt werden, wie die Vorstellung der Bewerber vonstattengehen solle, gab Monika Lüthje-Lenhart (Grüne) zu bedenken.
Während Eva Möller (Unabhängige Liste Pfinztal) die Rolle des Ortsbeauftragten ohne Ortschaftsrat als eine Entschlackung der Bürokratie wertet, monierte Frank Hörter (CDU), dass das Konzept nicht zu Ende gedacht sei, da dieses etwa die Rolle einer Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall nicht beinhalte.