Nun soll es der Bundestag richten: Peter Hakenjos wendet sich mit einer Petition für die Abschaffung der Friedhofspflicht bei Urnenbestattungen an das deutsche Parlament.
In seinem Schreiben bittet der Pfinztaler den Bundestag darum, den Länderparlamenten eine Aufhebung der aktuellen Regelung zu empfehlen. Seine Begründung: „Ein demokratischer Staat sollte nur da seine Bürger in ihren Rechten beschränken, wo andere Menschen oder das Allgemeinwohl beeinträchtigt werden.“ Dies sei hier nicht der Fall.
Hakenjos setzt sich seit Monaten für eine Abschaffung der Friedhofspflicht für Asche ein. Der pensionierte Lehrer aus Kleinsteinbach will in seinem eigenen Garten bestattet werden. In Baden-Württemberg und den meisten anderen deutschen Bundesländern ist das nicht erlaubt.
Im April hatte der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof eine Verfassungsbeschwerde von Hakenjos abgewiesen. Damit hatte er Paragraf 33, Absätze 1 und 3, des Bestattungsgesetzes vom 21. Juli 1970 kippen wollen.
In Baden-Württemberg ist eine Verfassungsbeschwerde nur innerhalb von einem Jahr nach Erlass eines Gesetzes zulässig. Hakenjos fühlt sich durch die Friedhofspflicht in seinem Recht auf Selbstbestimmtheit beschnitten.