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Neuer Bebauungsplan „Kirchberg“

Gemeinderat Walzbachtal stimmt Satzung für Seniorenzentrum zu

Der Gemeinderat hat die Satzung für das Seniorenzentrum gebilligt. In die neue Version des Jöhlinger Bebauungsplans „Kirchberg“ sind auch die Kritikpunkte der Gageneck-Anlieger eingeflossen.

Schon Mitte 2019 wr mit den ersten Erschließungsarbeiten für das Sehiorenzentrum begonnen worden, die dann aber eingestellt werden mussten.
Schon Mitte 2019 begannen die ersten Erschließungsarbeiten für das Sehiorenzentrum, mussten dann aber eingestellt werden. Foto: Arnd Waidelich

Seit Jahren schon bemüht sich die Gemeinde Walzbachtal um den Bau eines als dringend notwendig eingeschätzten Seniorenzentrums in Jöhlingen. Doch nach einem Grundsatzbeschluss vor genau vier Jahren ging es lange Zeit nicht voran.

Mehrfach wehrten sich Anlieger des benachbarten Baugebiets „Gageneck“ erfolgreich gerichtlich gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungsplan „Kirchberg“ (wir berichteten).

Erst nach einer erneuten Niederlage für die Gemeinde am 24. Februar dieses Jahres einigten sich Bürgermeister, Anlieger und Bauträger auf ein Verfahren, das den Durchbruch brachte. In der jetzt am Montagabend dem Gemeinderat vorgelegten Version sind die wesentlichen Punkte berücksichtigt, die von den Anliegern kritisiert worden waren. Bauamtsmitarbeiterin Skadi Förster stellte sie dem Gemeinderat vor.

Dazu zählte sie insbesondere den Ausschluss oberirdischer Stellplätze entlang des Kirchbergwegs, der an das „Gageneck“ angrenzt. Für ihn soll auch ein durch entfernbare Poller gesichertes Zufahrtsverbot eingerichtet werden mit Ausnahme für medizinische Notfälle.

Ruhe für die Anlieger soll überdies ein Pflanzgebotsstreifen in dem zum Wohngebiet „Gageneck“ zugewandten Teil bringen. Nebenanlagen werden nur noch innerhalb des Baufensters zulässig sein.

Gemeinderat Walzbachtal einstimmig für die Satzung

Mit diesen Änderungen billigte der Gemeinderat die vorgelegte Satzung einstimmig und beschloss auch über die während der Offenlage vom 19. Februar bis einschließlich 23. März 2021 eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und der „Interessengemeinschaft Gageneck“.

Die elf Mitglieder hatten am 20. März noch einmal eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und betont, dass sie den Standort für das Seniorenzentrum weiterhin nicht für geeignet hielten. Als Gegenvorschlag wurde ein Standort im Gewerbegebiet beim ehemaligen Weingut Schäfer eingebracht.

Enthaltungen beim Antrag zur Vermögenserfassung

Bei zwei Enthaltungen vergab der Gemeinderat den Auftrag zur Vermögenserfassung und -bewertung im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) an eine externe Firma. Die im Haushalt dafür vorgesehene Summe von 50.000 Euro wird zunächst nicht benötigt. Durch die nur teilweise Vergabe der Arbeiten liegt das vorliegende Angebot deutlich unter diesem Ansatz.

Damit legt die Gemeinde die Grundlage zur Umstellung auf das NKHR, denn in der notwendigen Eröffnungsbilanz müssen alle kommunalen Vermögenswerte verzeichnet und bewertet sein. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz sei mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden, informierte Kämmerer Uwe Ribstein. Das Ziel, diese Bilanz zum 31. Dezember zu erstellen, sei sehr sportlich formuliert, meinte er auf Nachfrage von Sascha Fanz (FDP).

Mit dem Beschluss reagiert die Gemeindeverwaltung auf ein Schreiben der Kommunalaufsicht. Sie hatte am 4. März die Gemeinde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bisher fehlende Eröffnungsbilanz bis spätestens 31. Dezember 2021 erstellt sein müsse.

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