Skip to main content

Keine eindeutigen Hinweise

Nach Droh-Aufklebern gegen Arzt aus Walzbachtal: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Im Oktober verteilten unbekannte Täter Droh-Aufkleber gegen einen Walzbachtaler Arzt, der Corona-Impfaktionen in seiner Praxis veranstaltet hatte. Nun wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Mutmaßliche Droh-Aufkleber gegen den Walzbachtaler Hausarzt Reto Schwenke
Droh-Aufkleber gegen den Walzbachtaler Hausarzt Reto Schwenke tauchten im Oktober im ganzen Ort auf. Ein Täter konnte nicht ermittelt werden. Foto: Arnd Waidelich

Im Fall der Droh-Aufkleber gegen einen Arzt aus Walzbachtal hat die Karlsruher Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Nach Angaben der Behörde verlief die kriminaltechnische Untersuchung der sichergestellten Aufkleber ergebnislos.

„Weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze liegen derzeit nicht vor, sodass das Verfahren bei diesem Sachstand einzustellen war“, teilt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.

Unbekannte Täter hatten Ende Oktober auffällige Aufkleber im Ort verteilt. Sie zeigten das Gesicht des Allgemeinmediziners Reto Schwenke in einer Art TÜV-Plakette.

Der Wössinger Hausarzt Dr. Reto Schwenke muss mangels Nachfrage 7 Dosen AstraZeneca entsorgen.
Reto Schwenke betreibt in Walzbachtal-Wössingen gemeinsam mit seiner Frau eine Praxis. Das Ärzte-Ehepaar hat sich sehr für Impfaktionen in der Gemeinde eingesetzt. Foto: Arnd Waidelich

Darüber stand der Text: „Booster Abo“ und „Next Shot“. Verschiedene Übersetzungsvarianten aus dem Englischen sind möglich. Die harmlosere: „nächste Spritze“. Allerdings kann „Shot“ auch „Schuss“ aus einer Waffe bedeuten.

Schwenke, der auf die Aufkleber geschockt reagiert hatte, bietet in seiner Praxis Impfungen gegen das Coronavirus an. Ähnliche Sticker waren auch im Raum Bruchsal und im Enzkreis aufgetaucht. Dort richteten sie sich gegen einen Kinderarzt und einen Kommunalpolitiker.

Im Walzbachtaler Fall hatte der Staatsschutz wegen des Anfangsverdachts der Bedrohung ermittelt. Darauf steht laut Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

nach oben Zurück zum Seitenanfang