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Pandemie-Bekämpfung

Walzbachtal richtet kommunales Corona-Testzentrum ein

Die Gemeinde Walzbachtal richtet ein kommunales Testzentrum in der Böhnlichhalle in Wössingen ein. Darüber informiert die Gemeindeverwaltung in einer Pressemitteilung.

Die Böhnlichhalle in Wössingen: Das Testzentrum wird für den Zeitraum vom 8. bis vorerst 29. März eingerichtet. Termine für Tests sind immer montags zwischen 16 Uhr und 18 Uhr.
Die Böhnlichhalle in Wössingen: Das Testzentrum wird für den Zeitraum vom 8. bis vorerst 29. März eingerichtet. Termine für Tests sind immer montags zwischen 16 Uhr und 18 Uhr. Foto: Arnd Waidelich

Nachdem das Land Baden-Württemberg den berechtigten Personenkreis für eine kostenlose Testung auf das Coronavirus mit POC-Schnelltests erweitert hat, ist es für die bisher vorhandenen Strukturen kaum noch leistbar, alle Testungen vorzunehmen.

Die Rahmenbedingungen für freiwillige kommunale Testzentren wurden vom Ministerium für Soziales und Integration bereits ausgearbeitet. Um ein solches Angebot in Walzbachtal schaffen zu können, ist Bürgermeister Timur Özcan (SPD) zur Errichtung eines kommunalen Testzentrums in Verhandlungen mit dem Deutschen Roten Kreuz und der Ärztin Florine Groß getreten.

Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Timur Özcan, Bürgermeister

„Trotz wenig Vorlaufzeit und aufwendiger Vorbereitungen sind wir stolz darauf, zur Sicherheit unserer Bürger ein freiwilliges kommunales Testzentrum in Walzbachtal anbieten zu können“, so Bürgermeister Özcan (SPD). „Damit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie.“ Das Testzentrum wird für den Zeitraum vom 8. bis vorerst 29. März in der Böhn-lichhalle eingerichtet.

Termine für Tests sind immer montags zwischen 16 Uhr und 18 Uhr. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online über den Link www.terminland.de/testzentrumwalzbachtal.

Das Testangebot richtet sich an folgende Personengruppen: Menschen mit Kontakt zu pflegenden Angehörigen, Haushaltsangehörige von Schwangeren, Angehörige von Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht, sowie an Personen mit hohem beruflichen oder privaten Expositionsrisiko (in Kinder- und Jugendarbeit, im öffentlichen Dienst oder in Flüchtlingsunterkünften), an Schüler, Eltern und Wahlhelfer.

Zum Testverfahren werden nur symptomfreie Personen zugelassen, betont die Gemeindeverwaltung. Personen mit Symptomen müssen sich an die Arztpraxen vor Ort wenden. Beim Testtermin ist zwingend eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen und der Personalausweis mitzubringen.

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