In den meisten Fällen zeigten sich die Feiernden demnach einsichtig und verließen nach Ansprache durch die Streifen die Plätze. Allerdings gab es auch Jugendliche, die überhaupt kein Verständnis aufbrachten. Es werde auf Schulhöfen, Grillplätzen und in Parkanlagen gefeiert.
Die Polizei appelliert in der Mitteilung an die Vernunft und Solidarität jedes Einzelnen und weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen das Infektionsschutzgesetz mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden können.
„Es gilt jetzt Solidarität zu zeigen und an einem Strang zu ziehen. Insbesondere bitte ich auch die Erziehungsberechtigten, auf ihre Kinder einzuwirken und die von der Landesregierung angeordneten Maßnahmen uneingeschränkt zu unterstützen”, wird Polizeipräsident Reinhard Renter zitiert.
Baden-Württemberg bereitet wegen Coronavirus eingeschränkte Ausgangssperre vor
Auf öffentlichen Plätzen in Baden-Württemberg sollen wegen des grassierenden Coronavirus Menschenansammlungen verboten werden.
Die Landesregierung bereitet ein Niederlassungsverbot für Gruppen auf öffentlichen Plätzen vor, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen erfahren hatte.