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Es geht in Runde zwei

Pyro-Fall: DFB urteilt gegen Karlsruher SC - KSC legt Berufung ein

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC zu einer Strafe von 3.000 Euro verurteilt - wegen unsportlichen Verhaltens. Grund ist die Pyro-Show nach dem Spiel gegen die Würzburger Kickers im vergangenen November. Der KSC will das Urteil nicht akzeptieren.

Besonderes Abschiedsgeschenk: Erlaubte Bengalos im Wildparkstadion.
Feuriger Abschied: Bengalos nach dem letzten Spiel im alten Wildpark am 3. November 2018. Foto: N/A

Das DFB-Sportgericht hat den Karlsruher SC zu einer Strafe von 3.000 Euro verurteilt - wegen unsportlichen Verhaltens. Grund ist die Pyro-Show nach dem Spiel gegen die Würzburger Kickers im vergangenen November.

Der DFB-Kontrollausschuss hatte während der mündlichen Verhandlung sogar eine Strafe von 4.000 Euro beantragt, so der DFB auf seiner Webseite.

Kompetenzüberschreitung des DFB?

Gegenstand der Anklage war nicht das Abbrennen von Pyrotechnik (Zuschauerfehlverhalten), heißt es in einer Pressemitteilung des Karlsruher Zweitligisten am Donnerstagnachmittag. Das Sportgericht sei demnach der Auffassung, dass auch die von den Fans veranstaltete Abschiedsfeier vom DFB hätte genehmigt werden müssen. Der KSC hält dies für eine Kompetenzüberschreitung des DFB.

Der badische Zweitligist will nun Berufung einlegen. „Uns geht es ums Grundsätzliche", sagt KSC-Präsident Ingo Wellenreuther.

Uns geht es ums Grundsätzliche.
KSC-Präsident Ingo Wellenreuther

KSC-Fanvorsitzender Fuchs als Zeuge

Marco Fuchs, der erste Vorsitzende der Supporters Karlsruhe , hat als Zeuge gesprochen. "Der DFB ist weiterhin der Meinung, dass es eine zusammenhängende Veranstaltung war", sagt Fuchs.

Im vergangen November hatten KSC-Fans Bengalische Feuer gezündet - im Anschluss an ein Heimspiel gegen die Würzburger Kickers.

Fuchs versteht nicht, warum sein Fan-Verband, der nicht dem DFB anhängig ist, beim DFB für die Veranstaltung nach dem Spiel eine Genehmigung anfragen soll. "Der DFB will außerhalb seiner Kompetenz urteilen", so der KSC-Vertreter weiter.

Blick in die Verhandlung.

Urteilsbegründung des DFB

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, leitete die Sitzung am Donnerstag.

Er sagt zur Urteilsbegründung: „Das Abbrennen der Fackeln war nicht Gegenstand der Anklage. Entgegen der Behauptung des KSC ging das Sportgericht aber aufgrund der Gesamtumstände davon aus, dass es sich bei der Abschiedsfeier im Wildparkstadion um eine mit dem vorangegangenen Spiel verbundene Veranstaltung gehandelt hat, auch wenn offiziell ein anderer Ausrichter verantwortlich zeichnete. Diese Nebenveranstaltung wäre dem DFB nach den Statuten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen gewesen, was vom Verein schuldhaft unterlassen wurde.“

Abschiedsshow des Wildparkstadions

Worum ging es im Detail? Vergangenes Jahr hatten sich KSC-Fans mit rund 140 Bengalischen Feuern von dem alten Wildparkstadion verabschiedet. Diese Feier sei laut Verein und Fan-Dachverband Supporters Karlsruhe eine separate Veranstaltung nach dem Spiel gewesen, die von den Supporters Karlsruhe organisiert und als solche angekündigt wurde.

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat dies anders gesehen und möchte, dass sich der Karlsruher SC dafür verantwortet. Der Verein soll eine einer Strafe von 3.000 Euro bezahlen.

KSC-Verantwortliche in Frankfurt

Der KSC war mit Präsident Ingo Wellenreuther, Geschäftsführer Michael Becker, Bereichsleiter Rolf Ulrich, Pressesprecher Florian Kornprobst und Anwalt Markus Schütz vor Ort in Frankfurt. Die Verhandlung begann um 12.30 Uhr. Um 15 Uhr wurde das Urteil verkündet.

Auch fünf Vertreter der Supporters Karlsruhe sowie zwei Vertreter des Karlsruher Fanprojekts haben es sich nicht nehmen lassen, zur Verhandlung nach Hessen zu reisen.

Gelungener Abschied vom Wildparkstadion Karlsruhe 03.11.2018 inkl. Pyro Aktion - Youtube

Wie geht es weiter?

Der Verein wird Berufung einlegen und es geht in die nächste Instanz. Auch die Supporters Karlsruhe werden das Ganze weiterhin kritisch verfolgen und begleiten. Sie werden die Lage zudem rechtlich prüfen lassen. "Bisher konnten wir nichts tun, da der DFB nur gegen den Karlsruhe SC vorgegangen ist", erklärt Fuchs. Wenn es eine zusammenhängende Veranstaltung ist, könne der Dachverband auch vor ein ordentliches Gericht gehen.

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