Sortiert nach Alter, Geschlecht und Vorverurteilungen: Über die Kriminalität in Deutschland gibt es zahlreiche Statistiken. Ein Aspekt ist die Rückfallquote. Sie gibt Auskunft darüber, wie viele ehemalige Insassen in den ersten drei Jahren nach ihrer Entlassung wieder eine Straftat begehen.
Bei Mördern und Totschlägern sind es knapp 20 Prozent. Was allerdings nicht heißt, dass jeder fünfte Mörder innerhalb von drei Jahren wieder einen Menschen umbringt.
Unser Redaktionsmitglied Catrin Dederichs fasst Fakten über Rückfallquote, Gesellschaft und Resozialisierung zusammen.
Wie hoch ist die Rückfallquote von Straftätern?
Das Statistische Bundesamt nennt Rückfallquoten zwischen 20 und mehr als 50 Prozent innerhalb von drei Jahren. Der Durchschnitt liege bei 34 Prozent. Auffällig sind die Unterschiede je nach Straftat: Demnach wird mehr als jeder Zweite, der wegen Raubes einsaß, erneut straffällig. Bei Mördern oder Totschlägern sind es deutlich weniger: Da ist es fast jeder Fünfte.
Wie aussagekräftig ist diese Rückfallquote?
Sie sagt eher wenig aus. Die Rückfallquote erfasst nicht, auf welche Weise der Entlassene erneut straffällig wurde. Wenn etwa ein entlassener Mörder schwarzfährt, begeht er nach Worten von Ulrich Goll eine Straftat. Damit sei er rückfällig.
Goll, ehemaliger Justizminister von Baden-Württemberg (FDP), bevorzugt deshalb den Blick auf die „Wiederkehrerquote“. Also die Zahl der Entlassenen, die erneut irgendwann ins Gefängnis kommen. Diese Quote liegt nach seinen Angaben bei zirka 50 Prozent.
Wie hat sich die Resozialisierung in Baden-Württemberg entwickelt und wie erfolgreich ist sie?
Nach Worten von Ulrich Goll sind in den vergangenen 20 Jahren eine Vielzahl von Projekten entstanden. Dazu zählen die Straffälligenhilfen, Bewährungshilfen und auch sein eigener Verein „Projekt Chance“.
Diese Projekte unterstützen die Betroffenen ganz praktisch bei der Suche nach Arbeit oder einer Wohnung. Zudem vermitteln sie ihnen feste Ansprechpartner für die letzten Monate im Gefängnis und die erste Zeit in Freiheit. Wie erfolgreich diese Bemühungen sind, ist laut Goll allerdings schwer messbar.
Und wer kümmert sich um die Opfer von Gewalttaten?
Tatsächlich ist die Arbeit mit den Tätern in Deutschland populärer als Opferarbeit. Oder, wie Ulrich Goll es ausdrückt: „Das Strafrecht hat die Neigung, täterlastig zu sein.“ Doch einige Einrichtungen kümmern sich auch um die Belange der Opfer.
Eine ist die Landesstiftung Opferschutz, die Goll gegründet hat. Die Stiftung zahlt Schmerzensgeld an Menschen, die einen Anspruch haben, aber vom Täter nichts bekommen.
Eine andere Einrichtung ist die Behandlungsinitiative Opferschutz. Sie betreibt eine Opfer- und Traumaambulanz in Karlsruhe. Laut Pressesprecherin Lisa Bux eröffnet demnächst noch eine Außenstelle im Enzkreis.