Skip to main content

Punktesystem ersetzt Warteliste

Kriterien zur Bauplatzvergabe in Rheinstetten stehen fest

Wie viele Kinder wohnen im Haushalt, wie lange hat der Bewerber schon seinen Hauptwohnsitz in Rheinstetten, engagiert er sich ehrenamtlich vor Ort? Der Gemeinderat hat den Kriterienkatalog für die Bauplatzvergabe beschlossen.

Freies Grundstück, Wohnwagen
Viel Platz für neuen Wohnraum: Das Baugebiet Bach-West in Rheinstetten-Mörsch könnte eines der ersten Gebiete sein, bei dem die neue Vergaberegelung greift. Foto: Ulrich Krawutschke

Nach einem Punktesystem statt nach einer Warteliste sollen Bauplätze in Rheinstetten künftig vergeben werden. Das hat der Gemeinderat schon im September 2021 einstimmig beschlossen.

Wie die Punkte vergeben werden sollen, darüber wurde seither in zwei Runden im Verwaltungsausschuss diskutiert – und nun erneut bei der endgültigen Entscheidung über den Kriterienkatalog im Gemeinderat.

Nur Ehrenamtliche in gewählten Funktionen sollen berücksichtigt werden

Stein des Anstoßes war die Bewertung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Punktesystem. Sollen nur Menschen Punkte bekommen, die eine gewählte Funktion im Verein, bei der Feuerwehr, in der Kirche oder beim Deutschen Roten Kreuz ausfüllen, also beispielsweise Vorstände oder Pfarrgemeinderäte? Oder sollten auch Übungsleiter, Trainer und weitere aktive Mitglieder berücksichtigt werden?

Dass die im Verwaltungsvorschlag gemachte Beschränkung der Punktevergabe auf gewählte Mitglieder einige der wirklich aktiven, also beispielsweise Einsatzkräfte bei der Feuerwehr, Übungsleiter, Trainer oder Ausbilder nicht unbedingt einschließe, bemängelte Luca Wernert (Grüne).

Er schlug vor, den Zusatz „aktives“ Mitglied in die Kriterien für die Punktevergabe einzufügen oder den Begriff „Mitglied“ bei der Feuerwehr und den Rettungsdiensten durch „Einsatzkräfte“ zu ersetzen.

Wir müssen uns an der Stelle auf ganz harte Fakten konzentrieren.
Heinz Wöstmann, CDU-Stadtrat

Andere Mitglieder des Gremiums sahen das kritisch. Die Bezeichnung „Einsatzkraft“ spiegele nicht unbedingt die Aktivität wider, merkte Heinz Wöstmann (CDU) an.

Die „Beschränkung auf Wahlämter“ sei der einzige Weg, das Ehrenamt in die Vergabekriterien einzuschließen. „Wir müssen uns an der Stelle auf ganz harte Fakten konzentrieren“, die überprüfbar seien, betonte er.

Und das ist in seinen Augen „was Formales, was leicht nachvollziehbar ist“ – also eben eine offizielle Funktion oder Amtsbezeichnung. Gleichzeitig räumte Wöstmann ein, dass eine zu 100 Prozent zufriedenstellende Lösung quasi unmöglich sei, „aber wenn wir nicht 100 Prozent kriegen, dann immerhin 50“.

Soll man dann bei der Feuerwehr nachfragen, wie viele Einsätze jeder gemacht hat?
Gerhard Bauer, SPD-Stadtrat

Dass die Bewertung ins Uferlose ausmünde, wenn man auch „jeden, der einen Trainerschein macht oder jeden, der einen Betreuerschein macht“ berücksichtige, betonte Ingrid Fitterer (SPD).

Und SPD-Fraktionschef Gerhard Bauer wies drauf hin, dass auch die „Einsatztätigkeit“ schwer zu definieren sei. „Soll man dann bei der Feuerwehr nachfragen, wie viele Einsätze jeder gemacht hat?“

Otto Deck (BfR) pflichtete Luca Wernert bei, der unterstrich, dass es, „um als Einsatzkraft geführt zu werden“, einer Ausbildung und regelmäßiger Weiterbildungen bedarf. „Es ist belegbar“, so Wernert. Sein Vorschlag wurde von der Mehrheit der Stadträte letztlich jedoch abgelehnt.

Kritik an Verkaufspflicht von bestehendem Wohneigentum

Kritik an der Regelung zu bereits vorhandenem Wohneigentum übte Gerald Peregovits (ULR). Im in Folge der Vorberatungen überarbeiteten Vorschlag der Stadtverwaltung heißt es, dass Bewerber, die bereits früher ein Grundstück von der Stadt erworben haben, von der Bauplatzvergabe ausgeschlossen werden.

Und weiter: „Bedingung für die Zuteilung eines Grundstücks ist die Veräußerung von bestehendem Wohneigentum.“ Man muss also zuerst verkaufen, um überhaupt eine Chance bei der Bauplatzvergabe zu haben. So soll verhindert werden, dass einige Menschen Immobilieneigentum anhäufen, während anderen die Möglichkeit verwehrt bleibt, Eigentum überhaupt erst aufzubauen.

„Wie das in der Praxis geregelt werden soll, bleibt uns ein Rätsel“, sagte Peregovits. Jurist Heinz Wöstmann beschwichtigte: „Das ist überhaupt kein Problem, da muss man mit Bedingungen arbeiten“, und zwar im Kaufvertrag. Letztlich votierte das Gremium einstimmig für den von der Stadtverwaltung vorgelegten Kriterienkatalog.

nach oben Zurück zum Seitenanfang