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Abstimmung am 26. September

Bürgerentscheid zu Windkraft in Rheinstetten: Darum geht es ganz konkret

Verwaltung und Gemeinderat wollen den Bürgern die Grundsatzentscheidung überlassen. Mehr als 17.000 Rheinstettener können am 26. September abstimmen.

Projektion in 3D: So könnten die drei Windräder am Standort Stiftäcker vom Epplesee aus betrachtet aussehen.
Projektion in 3D: So könnten die drei Windräder am Standort Stiftäcker vom Epplesee aus betrachtet aussehen. Foto: Visualisierung: Stadt Rheinstetten

Am 26. September entscheiden die Rheinstettener nicht nur über die neue Zusammensetzung des Bundestags, sondern auch darüber, ob in ihrer Nähe Windkraftanlagen gebaut werden sollen.

Für den Bürgerentscheid hat sich der Gemeinderat im März einstimmig ausgesprochen.

Durch die frühzeitige Einbindung der Rheinstettener will man einem eventuellen Bürgerbegehren zuvorkommen, durch das bereits angestellte Planungen zunichte gemacht werden könnten.

Redaktionsmitglied Julia Trauden beantwortet die wichtigsten Fragen zum Bürgerentscheid „Rheinstetten als Windenergiestandort – Ja oder Nein“.

Worüber wird beim Bürgerentscheid abgestimmt?

Darüber, ob die Stadt eine rund 35 Hektar große Fläche für Windenergieanlagen verpachten darf. Konkret geht es um das Gebiet „Stiftäcker“ zwischen der Bundesbahnlinie und der Gemarkungsgrenze Durmersheim. Dieses hat der Nachbarschaftsverband Karlsruhe für Windenergie ausgewiesen. Die Stadt Rheinstetten ist Eigentümerin des Großteils der Fläche. Daher kann sie entscheiden, ob sie die dortige Fläche für Windenergieanlagen zur Verfügung stellen will.

Wie viele Windräder könnten nach Rheinstetten kommen und wie groß sollen sie sein?

Angedacht sind drei Windräder, die inklusive Rotorenblätter über 200 Meter hoch sind. Mögliche Standorte wären mindestens 1,2 Kilometer von der nächsten geschlossenen Bebauung entfernt – einzelne Gebäude stünden näher dran. Für die drei Anlagen würde etwa so viel Platz benötigt wie für ein Fußballfeld. Bereits vorhandene asphaltierte Wege müssten verbreitert werden, um als Zufahrt genutzt werden zu können.

Lohnen sich Windräder am anvisierten Standort überhaupt?

Als Maßstab für die Rentabilität einer Windkraftanlage wird das durchschnittliche Windaufkommen am Standort herbeigezogen, die sogenannte Windhöffigkeit. Diese kann erst nach einer einjährigen Messreihe erfasst werden.

Orientierungswerte gibt davor der Windatlas des Landes (www.energieatlas-bw.de/wind). Er misst die Eignung eines Standortes an der Leistungsdichte des Windes. Der erforderliche Mindestwert beträgt 215 Watt pro Quadratmeter in 160 Metern Höhe. Am Standort Stiftäcker weist der Windatlas 250 bis 310 Watt pro Quadratmeter aus.

Was hätte die Stadt Rheinstetten von einer Windenergieanlage?

Neben CO2-Einsparungen von geschätzt 6.000 Tonnen pro Jahr und Anlage könnte die Stadt Einnahmen aus Pacht und Gewerbesteuer generieren. Bei den Pachteinnahmen rechnet die Stadt mit etwa 250.000 Euro jährlich.

Wie viele Haushalte könnten durch die Windenergieanlagen versorgt werden?

Ein Windpark mit drei modernen Anlagen könnte die 20.000-Einwohner-Stadt Rheinstetten rechnerisch komplett mit Strom versorgen, heißt es von der Stadtverwaltung. Eine Anlage könnte rund 3.000 Haushalte versorgen.

Wie geht es nach dem Bürgerentscheid weiter?

Fällt die Entscheidung gegen Windenergie aus, hat sich die Sache erledigt. Stimmen die Bürger dafür, wird die Stadt in Verhandlungen mit interessierten Unternehmen treten. Sieben haben sich laut Oberbürgermeister Sebastian Schrempp (CDU) bislang gemeldet. Gleichzeitig erarbeiten Gemeinderat und Verwaltung zusammen mit Bürgern Anforderungen an die geplanten Anlagen. Dabei kann es etwa um Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung von Bürgern, Gestaltungselemente oder Lärmsensoren gehen. Sind die Parteien sich einig, werden Verträge geschlossen.

Bedeutet ein Vertrag, dass die Windräder definitiv gebaut werden?

Nein. Für den Bau und den Betrieb muss eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorliegen. Eventuell ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Zuständig für die Genehmigungsverfahren sind in Baden-Württemberg die Landratsämter und kreisfreien Städte.

Mit dem Genehmigungsantrag muss ein interessiertes Unternehmen bereits Gutachten zum Artenschutz sowie zur Windhöffigkeit einreichen: Ein Jahr lang müssen Vögel und Fledermäuse im Gebiet beobachtet und der Wind gemessen werden. Oberbürgermeister Schrempp schätzt, dass von einem positiven Bürgerentscheid bis zu einer eventuellen Genehmigung rund zwei Jahre vergehen werden.

Es kann auch passieren, dass sich trotz positiven Bürgervotums und eines Vertrags zwischen Flächeneigentümer und interessiertem Unternehmer herausstellt, dass keine Windenergieanlagen am Standort gebaut werden dürfen. Oder die interessierte Firma könnte sich wegen zu strenger Auflagen zurückziehen.

Wann ist der Bürgerentscheid gültig?

Wenn sich eine Mehrheit, die mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Bürger entspricht, für oder gegen die Windkraft entscheidet („Quorum“). Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat. Ein Bürgerentscheid kann innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Wer darf abstimmen?

Abstimmen dürfen alle Bürger ab 16 Jahren in Rheinstetten. Das sind laut Stadtverwaltung 17.135 Menschen. Abstimmen kann man im Wahllokal oder per Brief. Die Wahlbenachrichtigungen werden zusammen mit den Bundestagswahl-Unterlagen verschickt.

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