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Fragen und Antworten

Bundesverfassungsgericht verhandelt zu Parteienfinanzierung in Karlsruher Messehalle

Das Bundesverfassungsgericht erörtert zwei Tage lang die komplexen Regeln der Parteienfinanzierung. Worum genau es in der Karlsruher Messehalle geht – BNN-Redakteur Alexei Makartsev hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Pandemiebedingte Premiere: Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht verhandelt in der Messe Karlsruhe.
Pandemiebedingte Premiere: Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht verhandelt in der Messe Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

Es ist ungewohnt. Der wuchtige Bundesadler an der Wand fehlt. Stattdessen sitzen die acht Männer und Frauen in roten Roben auf dem Podium mit der Bundesflagge vor einem silbergrauen Vorhang, der von unten blau angeleuchtet wird. Dort, wo bis vor wenigen Wochen viele Tausende Menschen gegen das Coronavirus geimpft wurden, begrüßt die Vizepräsidentin und Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, die Besucher zu einer Premiere „an der Außenstelle“ des Bundesverfassungsgerichts.

„Es dauert hier etwas länger“, sagt sie heiter, während das Publikum geduldig abwarten muss, bis die Fernsehteams die mächtige Messehalle in Rheinstetten verlassen haben.

Dann startet eine außergewöhnliche Verhandlung, die wegen der Pandemie zweimal verschoben wurde und nun unter strengen Hygieneregeln und 3G-Bedingungen stattfinden kann. Im Kern steht die Frage, ob die vor zwei Jahren beschlossene Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung rechtens ist und in einem korrekten Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurde.

Die Materie ist komplex, weswegen das Gericht sich auch an diesem Mittwoch mit dem Thema weiter befassen will. Unser Redaktionsmitglied Alexei Makartsev beantwortet die wichtigsten Fragen zur Kontroverse um zusätzliche Millionen für Parteien.

Wie finanzieren sich die Parteien in Deutschland?

Es gilt das Mischprinzip: Sie finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Geld vom Staat. Letzteres wurde 1992 nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Die bis dahin gezahlte Erstattung für einzelne Bundestags- und Landtagswahlen wurde abgelöst durch eine allgemeine staatliche Teilfinanzierung. Um sie zu erhalten, müssen die Parteien einen bestimmten Prozentsatz der Stimmen erreichen, was als ein Nachweis ihrer Verwurzelung in der Gesellschaft gilt. Für die ersten vier Millionen Stimmen gibt es heute je 1,06 Euro, für jede weitere Wählerstimme 87 Cent. Die staatlichen Zahlungen werden an die Teuerungsrate angepasst, das ist einer der Gründe, warum die Gesamtsumme seit 2000 von 125 Millionen auf derzeit etwa 200 Millionen Euro gestiegen ist. Dazu bekommen die Parteien noch jährlich Geld für Zuwendungen, die sie etwa in Form von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden erhalten haben (Zuwendungsanteil).

Welche Beschränkungen gibt es für die staatliche Finanzierung?

Eine absolute Obergrenze legt die Summe fest, die an alle berechtigten Parteien ausgezahlt wird. Da aus dem Grundgesetz ein Verbot überwiegend staatlicher Parteienfinanzierung abgeleitet wird, darf dieser Anteil nicht jenen überschreiten, den Parteien selbst erwirtschaften. Das ist die relative Obergrenze. Die Berechnung des Anspruchsumfangs führt laut Bundestag regelmäßig dazu, dass die absolute Obergrenze überschritten würde. Deshalb werden die staatlichen Mittel proportional für alle Parteien gekürzt. Sie bekommen also weniger Geld als ihnen eigentlich zustünde.

Welche Parteien bekommen wie viel vom Staat?

Auf Platz 1 stand im vergangenen Jahr die SPD mit 54,4 Millionen Euro. Ihr folgte dicht die CDU mit 53,7 Millionen. Drittplatzierte waren die Grünen mit 25,6 Millionen. Mit deutlichem Abstand dann die FDP (15,7 Millionen), CSU (15,2 Millionen), Linke (14,2 Millionen) und die AfD (11,8 Millionen). Die meisten anderen Parteien (insgesamt 15) erhielten kleine Beiträge.

Reichen den Parteien diese Geldspritzen?

Zumindest für die SPD und CDU lautet die Antwort: Nein. Und darum dreht sich jetzt die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Sommer 2018 beschlossen die beiden Regierungsparteien, die Obergrenze der staatlichen Finanzierung gleich um 15 Prozent anzuheben, und zwar von 165 auf 190 Millionen Euro. Der Bundestag stimmte dafür, allerdings gab es schon damals heftige Proteste der Opposition, die juristische Konsequenzen angedroht hatte. Es gibt zwei große Kritikpunkte: Zum einen an der Erhöhung selbst, zum anderen an der Art und Weise, wie sie beschlossen wurde. Denn das Turbo-Gesetz hatte nur neun Werktage gebraucht, um das gesamte parlamentarische Verfahren zu absolvieren. Nun werden in der Messehalle die Argumente seiner Befürworter und Gegner ausgetauscht.

Ist es nicht ungewöhnlich, dass Grüne, FDP und Linke jetzt gemeinsam mit der AfD Front gegen die GroKo-Parteien machen?

An sich schon. Streng genommen handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Verfahren aus einem gemeinsamen Anlass. Die AfD hat ein Organstreitverfahren eingeleitet, bei den anderen Parteien ist es ein Normenkontrollverfahren. In so einem Verfahren prüfen die Richter umfassend eine Rechtsnorm (hier den Passus zur Änderung des Parteiengesetzes), die am Ende auch für nichtig erklärt werden könnte. Dafür musste jedoch gemäß den geltenden Regeln der Antrag aus dem Bundestag von mindestens einem Viertel der Abgeordneten unterstützt werden. Die Grünen, FDP und Linke hatten zu diesem Zweck 216 Parlamentarier gewonnen. Die AfD hat sich ihnen nicht anschließen dürfen und klagt nun selbst gegen das geänderte Parteigesetz. Mit ihrem Organstreitverfahren will sie gerichtlich feststellen lassen, dass ihre Rechte im parlamentarischen Prozess verletzt wurden.

Wie argumentiert die AfD?

Nach eigener Darstellung ist sie durch die Gesetzesänderung „überrumpelt“ und in ihren parlamentarischen Rechten verletzt worden. Konkret geht es darum, dass die CDU und SPD das Gesetz im Hauruck-Verfahren so schnell durch den Bundestag gebracht hätten, dass der AfD keine Zeit geblieben sei, um „oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung“ zu mobilisieren. Im Klartext: Die rechtspopulistische Partei konnte keine Protestdemonstrationen zusammentrommeln. Vor Gericht erhob zudem der Bevollmächtigte der AfD, Ulrich Vosgerau, den Vorwurf, dass die Regierungsparteien in einem „geheimen Vorverfahren“ illegitim Rechtsgutachten für die bevorstehende Gesetzesänderung hätten anfertigen lassen, die dann zur Überraschung der Opposition plötzlich präsentiert worden seien. Am Ende habe die AfD keine Möglichkeit gehabt, sich umfassend zu informieren und einzubringen. „Der Unterschied zwischen der Demokratie und Diktatur ist, dass sich die Opposition an der Gesetzgebung beteiligen kann“, sagte Vosgerau. Demnach sieht sich die AfD also in einer Diktatur.

Welche Reaktion gab es auf diese Argumente?

Die Regierungsparteien verneinen einerseits, dass im Gesetzgebungsverfahren irgendwelche Rechte der AfD verletzt wurden und bezweifeln andererseits, dass die AfD-Fraktion ihre Mitwirkungsrechte zum betreffenden Zeitpunkt überhaupt im Bundestag geltend gemacht habe. Sie streiten zudem entschieden ab, dass es eine „Verschwörung“ gegen die Opposition gegeben habe. Aber auch die Mitglieder des Zweiten Senats ließen durch ihre Nachfragen große Skepsis erkennen, dass die AfD-Fraktion sich auf ein besonderes Recht berufen könnte, öffentlichen Widerstand auf der Straße gegen unliebsame Gesetze zu organisieren. Denn die Fraktionen seien nicht mit Parteien gleichzusetzen.

Warum treiben die Grünen, FDP und Linke ihr Normenkontrollverfahren voran – sie bekommen doch auch mehr Geld?

Ja, aber sie sehen die Prinzipen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit verletzt und sorgen sich um das Ansehen des Parteien in der Bevölkerung. So kritisierte etwa Petra Pau (Linke) am Rande der Verhandlung, dass die Große Koalition mit dem guten Brauch gebrochen habe, die Finanzierung zwischen allen Fraktionen auszuhandeln, „und völlig willkürlich, ohne eine objektive Begründung, die Summe angehoben“ habe. Diese übereilige „Entscheidung in eigener Sache“, zumal im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft in Russland getroffen, als die Öffentlichkeit abgelenkt worden sei, schade der Politik insgesamt und lasse sie in einem schlechten Licht dastehen. Klare Regeln des Gerichts seien wichtig für die Demokratie, sagte Manuela Rottmann (Grüne). „Wenn Parteien an Zustimmung verlieren, müssen sie damit klarkommen, das heißt auch mal Strukturen abzubauen und nicht einfach die staatlichen Mittel erhöhen.“

Und wie argumentieren die Gegner des Antrags?

Nach Meinung von Ansgar Heveling, der vor Gericht die CDU vertritt, erlaubt das 1992 verabschiedete Gesetz eine Änderung der Finanzierungsgrenze, wenn sich die politischen Verhältnisse für die Parteien maßgeblich verändern würden. Das sei durch die zunehmende Digitalisierung der Fall, zum Beispiel weil die politische Kommunikation anders funktioniere als früher. „Auch Teilhabe in den Parteien ist digital geworden.“ Bei Parteitagen müsse man etwa sicherstellen, dass derjenige, der eine Stimme abgibt, auch der ist, der stimmberechtigt ist. Cyberangriffe von außen müssten abgewehrt werden. Dies alles sei mit finanziellem Mehraufwand verbunden. „Wir müssen massiv in analoge und digitale Strukturen investieren“, stimmte der Bundesschatzmeister der SPD, Dietmar Nietan, zu. „Die Erhöhung der Obergrenze war notwendig. Ohne sie wäre die politische Handlungsfähigkeit meiner Partei heute gefährdet“.

Ist an diesem Mittwoch schon mit einem Urteil zu rechnen?

Nein. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.

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