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Ökologische Flutungen sind Knackpunkt

Der Streit um den Polder bei Rheinstetten geht weiter

Ein neuer Damm soll den alten ersetzen. Aber die Stadt wehrt sich gegen die Pläne. Sie sieht durch Abholzungen und gesteuerte ökologische Flutungen wertvolle Biotope und Arten gefährdet.

Ueberflutungsgebiet bei Rappenwoert Polder Bellenkopf/Rappenwört
 Rhein
Sind ökologische Flutungen wirklich notwendig? Gegen die Pläne des Regierungspräsidiums für einen Rückhalteraum zwischen Au und Karlsruhe wehrt sich die Stadt Rheinstetten. Foto: Archivbild: Peter Sandbiller

Der Streit um die Ausführung des geplanten Polders Bellenkopf/Rappenwört zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, und der Stadt Rheinstetten geht weiter.

Rheinstetten hatte im April 2021 gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb des Polders Klage beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg eingereicht. Mitte November 2021 wiederum hatte das Land die Ablehnung der Klage beantragt und hierzu eine Klageerwiderung eingereicht.

Diese wurde vom Rechtsbeistand der Stadt, Rico Faller (Kanzlei Caemmerer Lenz in Karlsruhe), juristisch, und fachlich vom früheren Rheinstettener Bürgermeister Bertold Treiber – gelernter Wasserbauingenieur – sowie dem städtischen Umweltschutzkoordinator Martin Reuter geprüft. Daraufhin wurde eine Replik auf die Klageerwiderung erarbeitet, die nun von Faller im Gemeinderat vorgetragen wurde und noch im April an den VGH übermittelt wird.

Planungen für den Polder Bellenkopf/Rappenwörth haben schon 2003 begonnen

Was bisher geschah: Begonnen haben die Planungen für den Polder 2003. Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, den Hauptdamm XXV zwischen Fermasee und Rhein abzutragen und neu aufzubauen und zudem durch einen neuen Damm XXVa, der westlich des Fermasees verlaufen soll, zu ergänzen.

Betroffen von der Planung ist eine Fläche von 510 Hektar mit einem Hochwasserrückhaltevolumen von 14 Millionen Kubikmetern Wasser. Geplant sind sogenannte ökologische Flutungen, um den Auenwald wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen. Mit dieser Planung einher gehen aber flächenmäßig starke Abholzungen auf etwa 42 Hektar Fläche mit Auswirkungen auf die Natur, geschützte Gebiete und Arten, so Reuter in seinem naturschutzfachlichen Gutachten.

Wie genau unterscheiden sich nun die Ansichten von Stadt und Regierungspräsidium? Die Stadt geht davon aus, dass es genügen würde, in den Hochwasserdamm XXV eine Stahlschutzwand einzupressen und das erste Einlassbauwerk ans nördliche Ende des Fermasees zu verlegen. Dadurch würden Abholzungen hinfällig und wertvolle Biotope und Arten geschont.

Ökologische Flutungen sind der Zankapfel

Rheinstetten hat also geklagt. Das Regierungspräsidium ist der Ansicht, dass sich durch gesteuerte ökologische Flutungen die Auswirkungen von Retentionsflutungen (im Hochwasserfall) auf Pflanzen und Tiere „drastisch mindern“ lasse. Im Klageverfahren komme es nun darauf an, ob die ökologischen Flutungen eine zentrale Rolle spielen – die Stadt meint Ja, das Land Nein, so Rechtsanwalt Faller.

Bei der Klage 2021 war auch im Raum gestanden, diese durch einen Hängebeschluss zu begleiten, und damit das RP an weiteren Maßnahmen zu hindern. Dieser Hängebeschluss wurde aber auf Anraten von Faller nicht beantragt, „er wäre riskant gewesen, weil die bisherigen Eingriffe gering sind“.

Das Regierungspräsidium macht, was es will.
Ingrid Fitterer, SPD-Stadträtin

Dabei geht es um Vermessungen und rund 450 Probebohrungen zur Baugrunderkundung, die laut Bürgermeister Michael Heuser (parteilos) noch bis Ende 2022 laufen sollen. Ingrid Fitterer (SPD) berichtete von einer Grundeigentümerin, die Einspruch gegen die Bohrungen auf ihrem Grundstück eingelegt hatte. Die Bohrungen seien dennoch erfolgt.

„Das Regierungspräsidium macht, was es will“, so Fitterer. Rico Faller machte deutlich, dass es entscheidend sei, ob die Eingriffe irreversibel seien, was hier nicht der Fall sei.

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