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125-Millionen-Euro-Projekt

Regierungspräsidium gibt grünes Licht für Gasverdichterstation in Rheinstetten

Die geplante Station soll die Leistung der bestehenden Erdgasleitung Nordschwarzwald erhöhen. Für das Millionenprojekt der Firma terranets müssen etwa zwei Hektar des Waldbestandes in Mörsch weichen.

Das Modell für die Gasverdichterstation am Kiesdreieck
Diese Fotomontage zeigt, wie die Gasverdichterstation am Standort in Rheinstetten aussehen könnte. Zu sehen ist die Maschinenhalle, in der sich ein Verdichter und eine Antriebsmaschine befinden werden. Daneben wird es ein Verwaltungsgebäude geben. (Stand 2020) Foto: Animation terranets bw

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat der Firma terranets bw die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung für die Errichtung und den Probebetrieb einer Gasverdichterstation in Rheinstetten erteilt.

Die Station soll im Mörscher Wald entstehen und die Erdgasleitung Nordschwarzwald im Abschnitt zwischen Au am Rhein und Leonberg deutlich leistungsfähiger machen. Die Firma terranets investiert rund 125 Millionen Euro in das Projekt.

Während der Bauphase wird auf der westlichen Seite der B3 beim Kiesdreieck auf Ettlinger Gemarkung eine 11.000 Quadratmeter große Fläche für die Baueinrichtung angelegt. Sie verschwindet wieder nach Fertigstellung der Verdichterstation. Man rechne mit einer Bauzeit von zwei bis drei Jahren, teilt das RP mit.

23.000 Quadratmeter Waldbestand in Rheinstetten müssen weichen

Weil für den Bau knapp 23.000 Quadratmeter Wald weichen müssen, ist das Projekt nicht unumstritten. Die Stadt Rheinstetten hatte sich unter anderem gewünscht, dass als ökologischer Ausgleich für die Flächenversiegelung durch das Bauvorhaben andere Flächen in Rheinflächen entsiegelt werden.

Die nun durch das RP erteilte Genehmigung bezieht sich zunächst auf die Errichtung und Probebetrieb der Gasverdichterstation. Für die Aufnahme des Regelbetriebs nach Fertigstellung der Anlage muss eine weitere Teilgenehmigung erfolgen.

Von Montag, 16. August bis Montag, 30. August liegt der Genehmigungsbescheid im Regierungspräsidium Freiburg zur Einsichtnahme aus.

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