Zwei Wochen war Linnéa Stützel im Januar arbeitslos. Jetzt darf die junge Frau mit Down-Syndrom wieder in der Küche des Seniorenheims St. Martin in Forchheim arbeiten. Die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt lehnte im Dezember eine Anschlussförderung ihrer Arbeitsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt ab. Linnéas Eltern wehrten sich jedoch erfolgreich gegen den Bescheid.
21-Jährige braucht dauerhaft Unterstützung
Seit Januar 2020 hatte Linnéa einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag, der mit einem Lohnkostenzuschuss von der Agentur für Arbeit gefördert wurde. Die Agentur begründete ihre Ablehnung damit, dass die 21-Jährige aus Rheinstetten mit einem Grad der Behinderung von 100 nach einem Jahr eingearbeitet sei. „Fakt ist aber, dass sie dauerhaft Unterstützung braucht“, sagt Linnéas Mutter Silke Stützel. „Ohne Förderung kann man sie nicht beschäftigen.“