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50.000 Euro standen zur Verfügung

Photovoltaik-Fördertopf in Rheinstetten ist schon ausgeschöpft

In Windeseile war das Geld, das die Stadt für die Anschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeichern zur Verfügung stellt, aufgebraucht. Im Ausschuss für Umwelt und Technik wurde die Frage aufgeworfen, wie es nun weitergehen soll.

Solarmodule für ein sogenanntes Balkonkraftwerk hängen an einem Balkon. Ab Dienstag können Bürger in Mecklenburg-Vorpommern Anträge auf Förderung von sogenannten steckerfertigen Balkon-Photovoltaik-Anlagen stellen. +++ dpa-Bildfunk +++
Sonnenstrom vom Balkon: Das kommunale Förderprogramm der Stadt Rheinstetten unterstützt auch die Installation derartiger, steckerfertiger Anlagen – hier ein Symbolbild. Foto: Stefan Sauer picture alliance/dpa

Das ging schnell: Die Fördermittel, die die Stadt Rheinstetten für die Installation von Photovoltaikanlagen oder die Anschaffung von Batteriespeichern und Solar-Steckermodulen für den Balkon an Privatleute vergibt, sind bereits erschöpft.

Darüber informierte in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik Karl Zobel, Leiter des Sachgebiets für Hochbau und Klimaschutz bei der Stadt.

50.000 Euro standen im Fördertopf zur Verfügung

83 Förderanträge seien bis Dienstag eingegangen, berichtete Zobel, „50 davon bereits am 2. Januar“. Also am ersten Werktag im neuen Jahr. Offiziell möglich war das Stellen von Förderanträgen ab dem 1. Januar.

Schon vor dem Jahreswechsel hätten ihn viele Anrufe erreicht, „bestimmt 40 bis 50“, die sich um das Förderprogramm drehten, so Zobel. Am 9. Januar dann sei das Gesamtvolumen des Fördertopfes in Höhe von 50.000 Euro ausgeschöpft gewesen.

Wir haben einen Förderstopp verhängt.
Karl Zobel, Leiter Sachgebiet für Hochbau und Klimaschutz

„Wir haben einen Förderstopp verhängt“, so Zobel. Ob man noch einmal eine Schippe drauflegt und erneut 50.000 Euro zur Verfügung stellt, müssten sich die Stadt und der Gemeinderat überlegen, sagte Oberbürgermeister Sebastian Schrempp (CDU).

Private Nutzer von PV-Anlagen profitieren auch von anderen Begünstigungen

Vor allem vor dem Hintergrund, dass es seit der Entscheidung für das Förderprogramm Veränderungen zugunsten privater Eigentümer von Photovoltaikanlagen gegeben hat.

So fällt etwa auf die Lieferung von Photovoltaikanlagen seit Jahresbeginn keine Umsatzsteuer mehr an, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz).

Die Regelung gilt laut Bundesfinanzministerium „für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie zum Beispiel Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher“.

Zudem sind PV-Anlagen mit einer Maximalleistung von 30 Kilowattpeak (kWp) von der Ertragssteuer befreit. Eine typische PV-Hausanlage hat nach Angaben der Verbraucherzentrale zwischen rund drei und 20 Kilowatt Leistung (kWp).

Auch wurde mit dem neuen Jahr für kleine PV-Anlagen (bis sieben kWp) die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Gleichzeitig steigt die Einspeisevergütung.

Es galt das Windhundprinzip

Gibt es also auch ohne die Aussicht auf finanzielle Bezuschussung genug Anreize für Privatleute, sich eine Solaranlage anzuschaffen? Diese Frage blieb in der Ausschusssitzung im Raum stehen.

Laut Karl Zobel wurden von den 83 Förderanträgen insgesamt 53 für Photovoltaikanlagen auf Dächern gestellt, 25 für Mini-PV-Anlagen auf Balkonen und fünf für Energiespeicher.

46 Anträge wurden bisher bewilligt, zwei Absagen erteilt, weil die Förderkriterien nicht erfüllt wurden, und der Rest zurückgestellt, weil die Anträge unvollständig waren oder sie nach dem 9. Januar, also nach dem Förderstopp, eingegangen waren. Es galt das Windhundprinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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