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Beschluss zur Grundsteuer wurde vertagt

Stadt Rheinstetten erhöht Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar

Mehr Steuern zahlen müssen in diesem Jahr die Gewerbetreibenden in der Großen Kreisstadt Rheinstetten. Der Gemeinderat befürwortete die Erhöhung mehrheitlich. Kritischer sehen die Stadträte eine Anpassung der Grundsteuer B.

Geldscheine und Stempel mit Stadtkasse Geldscheine und Stempel mit Stadtkasse, 07.02.2020, Borkwalde, Brandenburg, Auf Geldscheinen steht ein Stempel mit dem Schriftzug Stadtkasse. *** Banknotes and stamps with town treasury Banknotes and stamps with town treasury, 07 02 2020, Borkwalde, Brandenburg, On banknotes there is a stamp with the lettering town treasury
Mehr Einnahmen durch Steuererhöhung: Gewerbetreibende in Rheinstetten müssen mehr Geld als bislang an die Stadtverwaltung abgeben. Foto: Sascha Steinach/imago images

Um 40 Hebesatzpunkte erhöht die Stadt Rheinstetten ihre Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2022. Der Hebesatz beträgt nun 400 vom Hundert statt wie bisher 360 vom Hundert. Dafür gab der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme grünes Licht.

Eine Entscheidung über die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer B von 360 auf 380 Prozent und der Grundsteuer A von 325 auf 345 Prozent, die zum 1. Januar 2023 geplant war, wurde auf Wunsch des Gremiums vertagt.

Hier will man noch abwarten, wie die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Grundsteuerreform sich im Detail in Baden-Württemberg auswirken wird.

Auswirkung auf Haushaltsplan 2022 ist minimal

Am Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 ändert sich durch die Entscheidung nur wenig, denn bei der Planung war man bereits von Erhöhungen der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer von jeweils 360 auf 390 Prozent ausgegangen. Um 37.000 Euro weniger Steuereinnahmen muss die Stadt den Planentwurf nun ändern.

Bei der Grundsteuer B rechnet die Stadt 2022 mit Einnahmen von drei Millionen Euro, bei der Gewerbesteuer mit rund 7,8 Millionen. Rund 12.000 Grundstücke gibt es nach Angaben der Verwaltung, für die jährlich Grundsteuer A (landwirtschaftliche) oder B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) entrichtet wird. Zudem werden rund 1.000 Gewerbebetriebe besteuert.

Grundsteuererhöhung würde sich auf Mieten auswirken

Während die Gewerbesteuererhöhung von den Stadträten mit Ausnahme von Bernd Urban (FDP) quasi durchgewunken wurde, gab es an der vorgesehenen Anpassung der Grundsteuer zum 1. Januar 2023 vermehrt Kritik. Dass letztere auch Auswirkungen auf die Höhe der Mieten haben werde, merkten Gerhard Bauer (SPD) und Gerald Peregovits (ULR) an. Im Endeffekt sei die Erhöhung dennoch als „moderat“ und „durchaus gerechtfertigt“ zu bewerten, bilanzierte Peregovits.

Eine ungenügende Ausgabenkritik der Stadt bemängelte neben Bernd Urban auch Heinz Wöstmann für die CDU – bevor man Steuererhöhungen in Erwägung ziehe, müsse man Sparpotenziale noch umfassender prüfen, befanden beide. Für die Grünen-Fraktion sagte Babette Schulz, man trage „überwiegend die geplanten Erhöhungen mit“.

Viele Kommunen planen Steuererhöhungen – oder haben sie schon umgesetzt

Mit den Steueranpassungen ist Rheinstetten übrigens in guter Gesellschaft, denn vielerorts ist der Kommunalhaushalt coronabedingt in Schieflage geraten.

Nach einer Umfrage des Steuerzahlerbunds von Ende 2021 planten ein Fünftel von über 100 baden-württembergischen Städten mit mindestens 20.000 Einwohnern 2022 eine Erhöhung der Grundsteuer B; an die zehn Prozent wollten die Gewerbesteuer nach oben setzen.

Karlsruhe hat zuletzt sowohl Grundsteuer als auch Gewerbesteuer nach oben geschraubt – von 470 auf 490 und von 430 auf 450 Hebesatzpunkte. In Ettlingen wurde der Gewerbesteuer-Hebesatz voriges Jahr rückwirkend zum 1. Januar 2021 von 365 auf 380 Prozent angehoben, der Hebesatz für die Grundsteuer B stieg zum 1. Januar 2022 von 350 auf 380 Prozent.

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