Skip to main content

Schlecht für Artenschutz und Luftqualität

Was macht die Stadt Rheinstetten gegen Schottergärten?

In den sozialen Medien werden sie auch als „Gärten des Grauens“ bezeichnet: In Baden-Württemberg sind Schottergärten seit Sommer 2020 ausdrücklich verboten. Die Umsetzung des Verbots ist aber schwierig.

Ein strukturierter Steingarten (l) mit wuchtigem Baum und Kirschlorbeerhecke grenzt in einer Reihenhaussiedlung an einen gepflegte grünen Garten mit hoher Hecke, mehreren Bäumen und Essplatz.
Gegensatz: Ein strukturierter Steingarten (l) mit wuchtigem Baum und Kirschlorbeerhecke grenzt auf diesem Symbolbild an einen gepflegte grünen Garten mit hoher Hecke, mehreren Bäumen und Essplatz. Foto: Felix Kästle/dpa

Einsam ragt die Zypresse aus der mit grauem Schotter bedeckten Fläche vor dem Wohnhaus. Bis auf einen akkurat gestutzten Buchsbaum ist sie der einzige grüne Fleck in der Steinwüste.

Erlaubt sind solche Schottergärten in Baden-Württemberg seit Sommer 2020 explizit nicht mehr. Mit der Frage, wie das Verbot umgesetzt werden kann, beschäftigte sich nun der Ausschuss für Umwelt und Technik in Rheinstetten.

In der privaten Gartengestaltung lasse sich seit einigen Jahren ein Trend feststellen zu „scheinbar pflegeleichten Flächen, die immer weniger durch Pflanzen und Vegetation geprägt sind, als durch die exzessive Verwendung von Mineralschotter und Splitt“, hieß es in der Vorlage der Stadtverwaltung.

„Pflanzen finden sich in diesen Gärten häufig nur in Form von trockenheitsverträglichen Einzelgehölzen oder gar nicht.“ Die Artenvielfalt begünstigten solche Gärten nicht, gleichzeitig entfalle die Kühlwirkung von Pflanzen sowie ihre Staub- und CO2-Bindung und Niederschlagswasser könne schlecht oder gar nicht versickern. Es gibt also einige negative Begleiterscheinungen, die sich auch auf das Stadtklima und die Umwelt auswirken.

Bauamt: Es gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit

Was aber nun tun gegen die Schotterwüsten? Die Stadt will auf Information setzen und künftig dem Bauherren schon im Baugenehmigungsverfahren Material mitgeben dazu, was erlaubt ist und was nicht, erklärte Sigrid Telpl vom Bauamt der Stadt. Auch „Wurfsendungen“ in Briefkästen von Bauherren seien angedacht.

Bisher erhalte die Stadt oft erst Kenntnis über Schottergärten, wenn diese schon angelegt sind – und dann werde es schwierig, dagegen vorzugehen. Grundsätzlich sei es so, dass bei einem Baugrundstück mindestens 20 Prozent Grünfläche bleiben müsse, so Telpl.

Die Baubehörde könne einen Rückbau von Schottergärten fordern, allerdings müssten hierbei die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Das bedeutet: Wenn der Rückbau bei einem Bürger angeordnet wird, muss er auch bei anderen mit vergleichbaren Gärten angeordnet werden. Dazu, so die Verwaltung, brauche es ein System für die Erfassung und die anschließende Abarbeitung der Fälle.

Beim Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müsse abgewägt werden, inwiefern ein möglicher Rückbau dem öffentlichen Interesse (Verbesserung der Luftqualität, Beitrag zum Klimaschutz) diene und wie sehr er den Eigentümer, der zum Rückbau gezwungen werde, belaste.

Rückbauverfügungen sind in der Regel sehr langwierig.
Sigrid Telpl, Bauamt

Jeder Einzelfall müsse genau geprüft werden. „Rückbauverfügungen sind in der Regel sehr langwierig“, so Telpl. Auch für die Verwaltung, die Zeit und Personal investieren muss.

„Mit der rechtlichen Peitsche wird’s schwierig“, befand auch Stadtrat Bernd Urban (FDP) – zumal immer noch darüber diskutiert werde, ob Bestandsgärten, die vor der Gesetzesänderung im Jahr 2020 angelegt wurden, erhalten bleiben sollen oder nicht.

Jürgen Essig (CDU) mahnte an, dass ein „härteres Vorgehen“ auch für die Verwaltung einen großen Aufwand bedeute, da man bei strenger Gleichbehandlung Personal brauche, um Vorgaben umzusetzen.

Grünen-Fraktion beantragt Bürgerinfoveranstaltung

„Es muss zumindest die Drohung im Raum stehen, dass es dazu kommen kann, dass zurückgebaut werden muss“, betonte indes Martin Resch (Grüne). Es müsse klar werden, „dass diese Form von Gärten nicht mehr gesetzeskonform ist“.

Die Grünen-Fraktionen forderte die Verwaltung in einem Antrag dazu auf, eine Bürgerinformation zu Schottergärten zu veranstalten, zu der auch Gartenbaubetriebe kommen könnten, um Alternativen für pflegeleichte Gärten zu präsentieren.

Manfred Rihm (ULR) sagte, beim Tag der offenen Gärten in Rheinstetten sollten Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie eine pflegeleichte Gartenfläche angelegt werden kann, die nichts mit einer Schotterwüste gemein hat.

nach oben Zurück zum Seitenanfang