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Kritik an langwierigem Verfahren

Wie die neue Freiflächen-Photovoltaikanlage in Mörsch aussehen könnte

Ein Vorentwurf für die Planung wurde nun vorgestellt. Die Anlage soll das künftige Neubaugebiet Bach-West IV und V mit Solarstrom versorgen. Kritik gab es von Stadträten wegen des langwierigen Bebauungsplanverfahrens.

Luftaufnahme von ehemaliger Deponie Biesel in Rheinstetten-Mörsch, auf der eine Freiflächen-PV-Anlage entstehen soll.
Platz für Solarmodule: Auf der von Bäumen und Büschen umrahmten Grünfläche südlich des SV-Mörsch-Geländes soll eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage entstehen. Foto: Daniel Kotulla

Auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Biesel südlich der Sportplätze des SV Mörsch soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage gebaut werden. Einen Vorentwurf der Pläne hat das beauftragte Planungsbüro Schippalies nun im Rheinstettener Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt. Das Gremium stimmte geschlossen für die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans.

Demnach soll die Anlage ein Plangebiet von 11.000 Quadratmeter (1,1 Hektar) umfassen, wobei rund 8.000 Quadratmeter (0,8 Hektar) bebaut werden. Das entspricht in etwa der Fläche eines Fußballfeldes. Die Photovoltaikanlage soll maximal drei Meter hoch sein und eine Leistung von 605 Kilowattpeak aufweisen.

Ein Kilowattpeak entspricht einer Stromproduktion von circa 1.000 Kilowattstunden pro Jahr. Ausgehend von einem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr könnten also theoretisch 170 Haushalte versorgt werden.

Geplant ist, dass die Bewohner der Neubaugebiete Bach-West IV und V über die Solaranlage Strom beziehen. Dort sollen rund 150 Wohneinheiten entstehen.

Gelände südlich des SV Mörsch eignet sich laut Untersuchungen gut für Photovoltaik

Das Gelände der ehemaligen Deponie eigne sich nach Untersuchungen der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) gut für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage, erläuterte Petra Schippalies vom gleichnamigen Planungsbüro aus Karlsbad im Ausschuss. Der Regionalverband habe bereits seine Zustimmung signalisiert.

Einer Änderung des Flächennutzungsplans, der das Areal bisher als Deponie ausweist, müsse der Nachbarschaftsverband Karlsruhe zustimmen. Das 1,1 Hektar große Gelände soll als Sondergebiet gezielt für die Nutzung von Sonnenenergie ausgewiesen werden.

Auch müsse ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden, weil das Gebiet in einer regionalen Grünzäsur liegt, und es müssten die Auswirkungen auf Umwelt und Artenschutz überprüft werden.

Das 1,1 Hektar große Areal grenzt an Biotope, ein FFH-Gebiet (Flora Fauna Habitat) und ein Naturschutzschutzgebiet, zudem liegt es mitten in einem internationalen Wildkorridor.

Wir waren guter Hoffnung, dass wir das hinkriegen ohne das ganz große Verfahren.
Hans Peter Kleß, SPD-Stadtrat

Von den Stadträten wurde das Vorhaben einhellig begrüßt. Verstimmt zeigten sich manche darüber, dass, anders als erwartet, doch ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss – was das Vorhaben in die Länge zieht. „Wir waren guter Hoffnung, dass wir das hinkriegen ohne das ganz große Verfahren“, bedauerte Hans Peter Kleß (SPD).

Sein Fraktionskollege Gerhard Bauer tat seinen Ärger offen kund: Einerseits verpflichte das Land die Kommunen, einen Teil der Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen, „und dann werden uns mit Bebauungsplan und Zielabweichungsverfahren Knüppel zwischen die Beine geschmissen“.

Laut Schippalies ist ein Bebauungsplan erforderlich, weil Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf alten Deponien, anders als PV-Anlagen an Autobahnen, nicht gesetzlich privilegiert sind. Der Bebauungsplan sei notwendig zur planungsrechtlichen Sicherung. Sie rechne damit, dass bis Ende dieses Jahres ein Satzungsbeschluss erfolgen könne.

Änderung im Baugesetzbuch

Mit Wirksamkeit im Januar 2023 ist der Paragraph 35 im Baugesetzbuch („Bauen im Außenbereich“) um eine Regelung ergänzt worden. Festgelegt wurde, dass neben Photovoltaik-Anlagen an und auf Dach- und Außenwandflächen auch Freiflächenanlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen bauplanungsrechtlich privilegiert sind. Die Gesetzesänderung wird damit begründet, dass diese Flächen ohnehin durch optische und akustische Belastungen vorgeprägt seien. Hier geht’s zu dem kompletten Gesetzestext

Die CDU-Fraktion stieß sich daran, dass nicht mehr Fläche für Photovoltaik genutzt werden kann. Der Vorentwurf für die Planung sieht nur die Nutzung der Plateaufläche ohne die dazugehörigen Hänge mit Böschungen vor – weil man nicht in die umliegenden Schutzgebiete und Biotope eingreifen will.

CDU-Stadtrat Peter Benz gab sich nicht mit der Zusicherung von Petra Schippalies zufrieden, dass die Anlage in der vorgesehen Größe wirtschaftlich betrieben werden könne. „Man hätte auch zwei Hektar draus machen können“, rief er verärgert ins Gremium.

Wer die Anlage später einmal betreibt, sei zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen, erklärte Bürgermeister Michael Heuser (parteilos). Manfred Rihm (ULR) regte an, die Bürgerenergiegenossenschaft bei den Planungen einzubeziehen.

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