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Gesetzesentwurf im Parlament

Schottergärten sind in Baden-Württemberg eigentlich bereits verboten - jetzt sollen sie ganz verschwinden

Baden-Württemberg will Schottergärten aus der Landschaft verbannen. Die grün-schwarze Landesregierung brachte am Donnerstag ihren Gesetzentwurf für mehr Artenschutz ins Parlament ein. Dieser sieht unter anderem vor, dass Schottergärten im Interesse des Artenschutzes und der Artenvielfalt vermieden werden sollen.

Die Anlage von Schottergärten ist in der Landesbauordnung künftig eindeutig verboten.
Pflanzen ragen aus einem Vorgarten mit grauen und schwarzen Kieselsteinen. Foto: Carmen Jaspersen/dpa

Baden-Württemberg will Schottergärten aus der Landschaft verbannen. Die grün-schwarze Landesregierung brachte am Donnerstag ihren Gesetzentwurf für mehr Artenschutz ins Parlament ein. Dieser sieht unter anderem vor, dass Schottergärten im Interesse des Artenschutzes und der Artenvielfalt vermieden werden sollen. Denn verboten sind sie eigentlich schon lange.

Das Umweltministerium teilte mit, dass Schottergärten im Südwesten schon bislang nicht zulässig seien. Sie seien aber in Mode gekommen, da sie als pflegeleicht gälten. "Dass die Schottergärten eigentlich verboten sind, ist den meisten nicht bekannt", erklärte ein Sprecher. Das Verbot solle in der Gesetzesnovelle klargestellt werden.

Volksbegehren brachte alles ins Rollen

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem auch vor, dass der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduziert werden soll. Die geplanten Änderungen kamen mit dem Volksbegehren "Rettet die Bienen" ins Rollen, gegen das vor allem Landwirte Sturm gelaufen waren.

Naturschützer und Bienenfreunde hatten sich schließlich bereit erklärt, mit der Landesregierung an einem alternativen Entwurf zu arbeiten. Der Landtag in Stuttgart soll das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen.

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