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Nächste Instanz schon anvisiert

Schülerin aus der Ortenau scheitert vor Gericht mit Klage für mehr Corona-Beschränkungen

Nicht weniger, sondern mehr Corona-Beschränkungen hat eine Schülerin aus dem Ortenaukreis zum Schulbeginn gefordert. Sie scheiterte vor dem Freiburger Verwaltungsgericht.

dpatopbilder - 12.08.2020, Nordrhein-Westfalen, Münster: Eine Schülerin der Klasse 8a der Gesamtschule in Münster, steht nach den Sommerferien mit einer Mund- und Nasenmaske vor einer Tafel und löst eine Rechenaufgabe. Nordrhein-Westfalen startet nach den Sommerferien wieder in den Regel-Schulbetrieb. Foto: Guido Kirchner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Nicht weniger, sondern mehr Corona-Beschränkungen fordert eine Schülerin aus der Ortenau. Symbolbild. Foto: Guido Kirchner /dpa

Das Land muss an den Schulen im Südwesten keine weiter gehenden Maßnahmen zum Corona-Schutz anordnen. Dies hat das Freiburger Verwaltungsgericht nach der Klage einer Schülerin aus dem Ortenaukreis in einem Eilverfahren entschieden.

Die junge Frau hatte die Klageschrift am 11. September eingereicht und gefordert, dass alle Klassenzimmer ständig belüftet werden müssen. Zudem hatte sie die Verpflichtung zum dauerhaften Tragen eines Mundschutzes und einen Mindestabstand von 1,5 Metern verlangt. Dem folgten die Richter nicht.

Fall könnte in nächste Instanz gehen

Die Maßnahmen der Landesregierung seien nicht als völlig unzulänglich oder offensichtlich unzureichend einzustufen, so dass die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Schülern nicht verletzt werde. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingereicht werden. „Es gibt“, so sagt der Vorsitzende Richter Klaus Döll am Dienstag, „bereits jetzt Hinweise, dass dies auch geschehen wird“.

Mit anderen Worten: Die Angelegenheit, in der die minderjährige junge Frau vor Gericht von ihren Eltern vertreten worden war, ist damit noch nicht zu Ende.

Das Land habe, so argumentierte das Gericht, zwar kein Abstandsgebot zu und zwischen den Schülern festgelegt, sehr wohl aber die regelmäßige Lüftung der Unterrichtsräume sowie Abstandregeln für Erwachsene in den Schulen. Zudem seien mit so genannten Hygiene-Hinweisen weitere umfassende Schutzvorkehrungen auf den Weg gebracht worden.

Staat muss zwischen Schutz und Bildungsanspruch abwägen

Der Staat könne sich nicht allein darauf beschränken, einen möglichst effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten, sondern er müsse auch dem Bildungsanspruch jedes Kindes hinreichend Rechnung tragen. Dies könne nur effektiv im so genannten Präsenzunterricht erfolgen, was angesichts des Lehrermangels und anderer Zwänge wie der begrenzten Raumkapazitäten in voller Klassenstärke nicht möglich sei, wenn die Schüler einen Mindestabstand einhalten müssten. Der Schülerin sei es unbenommen, unabhängig von allen anderen Erwägungen zum Eigenschutz ständig eine Maske zu tragen.

Die Entscheidung, die laut Gericht ausschließlich nach Aktenlage und ohne Anhörung von Sachverständigen erfolgte, ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann binnen zwei Wochen eine Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einreichen.

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