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Noch nicht rechtskräftig

So begründet das Gericht das Urteil im Korruptionsprozess um einen Richter aus Baden-Baden

Im Prozess um Bestechung, versuchten Betrug und Vorteilsannahme sind ein Amtsrichter, ein ehemaliger Polizist und ein Autohändler zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das entschied das Karlsruher Landgericht am Dienstag.

Außenaufnahme des Landgerichts Karlsruhe.
Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig. Foto: Uli Deck picture alliance/dpa

Die Frage kam zögerlich, gleichwohl nicht ganz ohne Hoffnung gestellt: „Können wir die Beweisaufnahme schließen?“, fragte der vorsitzende Richter Ulrich Bunk in die Runde. Eigentlich hätte er noch ein „hoffentlich schließen“ anfügen dürfen.

Und dann, am 22. Verhandlungstag im „Korruptionsprozess“ vor den Schranken des Karlsruher Landgerichtes, konnte die Kammer tatsächlich ihr Urteil gegen drei Angeklagte sprechen.

Angeklagter Richter sinkt in sich zusammen

Dass die Urteilssprüche die drei Männer auf der Anklagebank – ein Richter, ein pensionierter Polizist und ein Autohändler – hammerhart trafen, war schnell ersichtlich. Der angeklagte Richter sank in sich zusammen, als er sein Urteil „zwei Jahre“ (plus Geldauflage in Höhe von 2.400 Euro) vernahm; der Polizist schlug die Hände vors Gesicht, als er seine Strafe von neun Monaten (Geldauflage von 10.000 Euro) hörte.

Eher stoisch, wie die meisten vorangegangenen Verhandlungstage, nahm der Autohändler aus Rastatt den Urteilsspruch über ein Jahr (Geldauflage von 5.000 Euro) zur Kenntnis. Die Strafen wurden auf Bewährung ausgesetzt.

Strafkammer lässt keine Zweifel an ihrer Urteilsfindung aufkommen

Damit wich die Kammer deutlich von den Anträgen der drei Verteidiger ab, die allesamt auf Freispruch plädierten. Bis auf einige wenige Monate Abweichungen blieb das Gericht in dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafrahmen.

Erst gar keine Zweifel ließ die Strafkammer an ihrer Urteilsfindung aufkommen. Den vormaligen Richter am Amtsgericht Baden-Baden, der seit Ende 2018 „vorläufig“ seines Amtes enthoben wurde, verurteilte das Gericht zu der Bewährungsstrafe wegen Vorteilsannahme, Rechtsbeugung und Bestechlichkeit.

Als erwiesen sah es Richter Bunk an, dass der Angeschuldigte die Rechtsabteilung des Autohauses (Geschäftsführer war der Mitangeklagte) übernahm, dass er dafür Geld und Leihwagen als Gegenleistung erhielt: „Für den Autohändler ging es dabei auch darum, sich das Wohlwollen des Richters zu erhalten. Um darauf zurückgreifen zu können.“

Oder wie formulierte es der Autohändler bei seiner Polizeibefragung: „Es kann nicht schaden, einen Richter als Freund zu haben.“ „Klarer und deutlicher“, so Bunk, „kann man Korruption nicht umschreiben.“

„Es kann nicht schaden, einen Richter als Freund zu haben“

Nach Überzeugung der Kammer verhielt sich der Richter dann auch tatsächlich entsprechend in einigen Fällen, die er am Amtsgericht Baden-Baden verhandelte. Nicht allein darüber kommunizierte er eifrig in E-Mails. Unzählige belastende Mails wurden im Laufe des Ermittlungsverfahrens sichergestellt.

So informierte der angeschuldigte Richter den Autohändler über das Verfahren gegen einen vormaligen Mitarbeiter des Autohauses. Die Mail an den Autohändler gipfelte schließlich in des Richters Bemerkung nach seinem Urteil: „Ich will keine Beschwerden hören.“ Unmittelbar danach bat er den Autohändler, er möge ihm doch für eine Urlaubsreise ein äquivalentes Auto überlassen. Was auch prompt geschah.

Nicht minder erstaunlich dürfte das Verhältnis, samt Auswirkungen, zwischen dem beschuldigten Richter und dem Polizisten gewesen sein. Im Laufe der Jahre ließ er einem Sportverein, in dessen Vorstandschaft der Polizist tätig war, insgesamt rund 150.000 Euro in Form von Geldauflagen zukommen.

Solche Geldauflagen stehen in Verbindung zu Gerichtsurteilen, was übrigens vollkommen normal ist. Nur in der Höhe und in dieser Menge? Das bezweifelte die Kammer. Zumal der Polizist dies als Sponsorengelder verbuchte und den Richter, samt Ehefrau, hin und wieder auf Vereinskosten zum Essen einlud. Für die Kammer sind das klare Fälle von Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, kurzum eine Art von Korruption.

Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht

Und dann gab es noch den Anklagepunkt „Geheimnisverrat“. Überzeugt war die Kammer davon, dass der Polizist interne Infos über Vorermittlungen gegen den Autohändler an den Richter weitergab. Und der wiederum informierte über Dritte den Autohändler, der sodann erst einmal die Flucht nach Italien antrat.

Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Es besteht die Möglichkeit, Revision einzulegen. „Das werden wir mit unseren Mandaten beraten“, hieß es auf Nachfrage der BNN. Bleibt es bei den Urteilssprüchen, kann der verurteilte Richter seine Pension in den Wind schreiben; der Polizist muss mit einem (nachträglichen) Disziplinarverfahren rechnen. Und der Autohändler wäre somit mehrfach vorbestraft.

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