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Fragen und Antworten

Das müssen KVV-Stammkunden und Neueinsteiger über das 9-Euro-Ticket wissen

Nun hat der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) die Regeln für das 9-Euro-Ticket festgezurrt. Wie Stammkunden an ihre Rückerstattung kommen und was alle anderen Nutzer wissen sollten – wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Neun-Euro-Ticket
Für 9 Euro durch den Nahverkehr: Sowohl im KVV-Gebiet als auch in Nahverkehrszügen und Bussen bundesweit gilt das Spar-Angebot. Foto: Uli Deck, dpa/Wolfgang Maria Weber, imago

Für die Pendler und Ausflügler ist es ein Schnäppchen, für den KVV voraussichtlich ein teures Drauflege-Geschäft: das 9-Euro-Ticket.

Denn auch die Stammkunden zahlen in den Monaten Juni, Juli und August nur den niedrigen Angebotspreis statt der regulären Tarife für ihre Monatskarte.

Wie die Beträge verrechnet werden und was auch für Neueinsteiger zu beachten ist – dazu hat BNN-Redakteurin Elvira Weisenburger die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Ab wann können Ausflügler und Pendler mit dem 9-Euro-Ticket fahren – und wo und wie lange gilt es?

Los geht es am 1. Juni 2022. Das 9-Euro-Ticket gilt für den Nahverkehr und Regionalverkehr in ganz Deutschland – in Bussen, Straßenbahnen, Stadtbahnen, Regionalzügen. Die Monatskarte endet mit dem Kalendermonat. Das Sparticket gibt es auch für den Juli und den August 2022 zum Preis von je neun Euro. Insgesamt drei Monate dauert also die Schnäppchen-Aktion, die von der Bundesregierung initiiert wurde – um die Bürger zum Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel zu animieren und um sie vor den hohen Benzinpreisen zu bewahren.

Wo und wann beginnt der Vorverkauf?

Planmäßig will der KVV an zwei Tagen im Mai starten: Ab 22. Mai soll das Sparticket online über www.kvv.de sowie an den stationären Automaten an den Haltestellen erhältlich sein. Am 23. Mai soll der Verkauf durch das Personal in den KVV-Zentren und Vorverkaufsstellen starten. Kunden können sofort für Juni, Juli und August je ein 9-Euro-Ticket kaufen. Eine kleine Einschränkung macht der KVV allerdings noch für den Vorverkaufstermin: Die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat müssen Mitte Mai noch den Weg für das Sparticket offiziell freimachen.

Kann man das 9-Euro-Ticket auch bei der Deutschen Bahn erwerben?

Ja, auch auf www.bahn.de, in den Bahnhöfen und Verkaufsstellen der Deutschen Bahn wird das Spar-Ticket erhältlich sein. Allerdings nennt die Bahn aktuell noch keinen Termin für den Verkaufsstart. Auf der Homepage heißt es nur: Alle Kundinnen werden profitieren und das Ticket „rechtzeitig vor dem Aktionszeitraum“ erhalten.

Gibt es eine Kinderermäßigung?

Für die Jüngsten unter sechs Jahren gilt: Sie fahren kostenlos. Für die Kinder, die bereits ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, gibt es keine gesonderte Kinderkarte. Sie bezahlen das reguläre 9-Euro-Ticket.

Was müssen Monats- oder Jahreskarten-Inhaber des KVV unternehmen, denen der regulär höhere Beitrag immer automatisch abgebucht wird?

Gar nichts – so verspricht es der Karlsruher Verkehrsverbund. Er regle die Anpassung des Geldbetrages für die Kunden: „Der Abopreis für die Monate Juni, Juli und August wird automatisch auf jeweils 9 Euro reduziert. Es werden also nur 9 Euro für Juni, 9 Euro für Juli und 9 Euro für August vom Konto abgebucht.“

Die Inhaber welcher Karten können so bequem abwarten?

Automatisch läuft diese Abwicklung für folgende Abo-Karten: Jahreskarte (2 Waben – Netz), AboFix (2 Waben – Netz), KombiCard (Netz), KombiCard (Netz Partnerkarte), Karte ab 65 (Netz), Firmenkarte (2 Waben – Netz), Firmenkarte online (2 Waben – Netz), JobTicket BW (2 Waben – Netz), ScoolCard (Netz), AboPlus KVV/VRN (alle Kombinationen).

Und wie ist das bei Kunden, die ihre Fahrkarte bereits bar bezahlt haben?

Solche Barzahler müssen einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Sie bekommen den Geldbetrag, den sie über die neun Euro hinaus bezahlt haben, zurücküberwiesen. „Der KVV überweist über die Stadt Karlsruhe das Geld für alle drei Monate in Summe auf ein Konto“, erklärt der Verkehrsverbund.

Wann und wo müssen die Barzahler diesen Antrag stellen?

Bereits ab 23. Mai sollen Barzahler den Antrag auf Rückerstattung in den KVV-Kundenzentren in Karlsruhe, Ettlingen, Bruchsal, Rastatt und Baden-Baden erhalten – oder digital auf der Homepage www.kvv.de. Letzter Termin, um die Rückzahlung zu beantragen, ist der 15. September 2022. Der KVV rät eher davon ab, in den ersten Tagen ins Kundenzentrum zu stürmen: „Gerade zu Beginn des Vorverkaufs wird es in den Kundenzentren sehr voll werden.“ Studenten müssen eine Sonderregelung beachten.

Wie kommen Studentinnen und Studenten, die eine Dauerkarte für den Nahverkehr bar bezahlt haben, an ihr Geld?

Solche Studenten müssen sich im Karlsruher KVV-Kundenzentrum in der Durlacher Allee persönlich melden. „Sie erhalten dort eine anteilige Rückzahlung von 19,15 Euro pro Monat ihres bereits bezahlten Ticketpreises für die Monate Juni, Juli und August“, verspricht der KVV. Nur der Rest von jeweils neun Euro wird einbehalten, also 27 Euro für drei Monate. Die 9-Euro-Tickets bekommen die Studierenden bei dieser Aktion auch gleich ausgehändigt.

Was gilt für Studenten, die ihre Fahrkarten via Internet gekauft haben?

Wer seine Studi-Karte im Web-Shop des KVV oder der Deutschen Bahn gekauft hat, muss auch die Rückerstattung des Geldes online beantragen. Über die KVV-Homepage soll das ab 23. Mai möglich sein. Der Betrag werde innerhalb von zehn Wochen überwiesen. Die Frist für die Antragstellung läuft bis 15. September 2022. Geld zurück gibt es aber nur, wenn die Studenten das vorab gekaufte 9-Euro-Ticket online hochladen.

Was ist mit den Freimonaten, die manche ScoolCard-Besitzer in der Sommerzeit normalerweise genießen?

Hier ändert sich durch das 9-Euro-Ticket nichts, versprechen die Karlsruher Verkehrsmanager: Diese Freimonate seien gesichert.

Können 9-Euro-Ticket-Besitzer auch ihr Fahrrad mitnehmen?

Das hängt von der Uhrzeit ab. Im morgendlichen Berufsverkehrs (werktags 6 bis 9 Uhr) können Fahrräder in Bahnen des KVV werktags mit dem 9-Euro-Ticket nicht mitgenommen werden. In den restlichen Zeiten ist es aber erlaubt. Aber, Achtung: Wer mit dem Spar-Ticket in andere Regionen fährt, sollte sich erkundigen, ob in den dortigen Verkehrsverbünden andere Regeln gelten.

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