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Ende des Streits vor Gericht

Stadionstreit zwischen KSC und Stadt: Alles Wichtige, um den Durchblick zu behalten

Die Auseinandersetzung vor Gericht zwischen der Karlsruher Stadtverwaltung und dem Karlsruher SC sind nach dem vergangenen Dienstag beendet. Allerdings sind noch nicht alle Rechtsfragen gelöst. Was bisher geschah und wie es nun weitergeht.

Wildparkstadion
Blick auf die Gegentribüne die derzeit wegen des Stadionneubaus abgerissen wird. Foto: Uli Deck/Archivbild

Die Auseinandersetzung vor Gericht zwischen der Karlsruher Stadtverwaltung und dem Karlsruher SC sind nach dem vergangenen Dienstag beendet . Allerdings sind noch nicht alle Rechtsfragen gelöst. Was bisher geschah und wie es nun weitergeht.

Nun kommt es darauf an, dass Stadt und KSC die Kernpunkte des Beschlusses des Landgerichts vom September und die dringenden Hinweise des Oberlandesgerichts umsetzen – auch wenn es in dieser zweiten Instanz kein eigentliches Urteil in diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gab.

Zum Thema: KSC erhält im Stadionstreit die Vertragsunterlagen

Wie schaukelte sich die Angelegenheit vor Gericht hoch?

Der KSC reichte im August 2019 vier einstweiligen Verfügungen beim Landgericht ein . Der Verein sah das als „Notbremse“ angesichts der anstehenden Baugenehmigung für den Neubau des Wildparkstadions. Man fühlte sich nicht ausreichend informiert und eingebunden, befürchtete massive Folgen, was die Vermarktung angeht. Wesentlich drehte es sich um den Ausbau der Businessräume im Hauptgebäude des Stadions. Zwei Güteverhandlungen scheiterten, es kam zur Verhandlung.

Wie entschied das Landgericht?

Hier gab es den ersten Punktsieg für den KSC - auch wenn Oberbürgermeister Mentrup von einer „Klatsche für das KSC-Präsidium” sprach . Das Landgericht hatte im September eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach steht der KSC-Betriebsgesellschaft Stadion GmbH zu, dass ihr die Stadt diverse Unterlagen wie den Totalunternehmervertrag zum Stadionumbau übermittelt.

Das Gericht sprach davon, dass geheimhaltungsbedürftige Teile des Totalunternehmervertrags geschwärzt werden könnten und dann an den KSC herauszugeben sind. Konkret ging es um vertrauliche Informationen, die ausschließlich Belange der Stadt betreffen.

Ebenfalls seien Planungs- oder Umplanungskosten von der Stadt zu tragen. Keinen Erfolg hatte der KSC, was die einstweiligen Verfügungen in Sachen Baustopp und in Sachen eines geplanten Businessaals angeht.

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Angestochen: Die Bauarbeiten für das neue Stadion im Wildpark haben im Beisein von KSC-Präsident Ingo Wellenreuther (5.v.l.) und Oberbürgermeister Frank Mentrup (6.v.l.) begonnen. Foto: Tanja Starck

Wer ging dann in Berufung? Und warum?

Direkt nach dem Urteilsspruch des Landgerichts hatte sich OB Frank Mentrup noch zufrieden mit dem Urteil gezeigt. Der KSC akzeptierte die Punkte, bei denen er vor dem Landgericht unterlag, und ging nicht in Berufung. Die Stadt dagegen schon. Damit war klar, dass die Frage der Schwärzung oder der kompletten Weitergabe des Totalunternehmervertrags ein Thema für das Oberlandesgerichts wird .

Wieso hat das Oberlandesgericht bereits vor vier Wochen der Klage der Stadt wenig Aussicht auf Erfolg bescheinigt?

Dies hat eine Vorgeschichte: Weil die Stadt den Vertrag auch 14 Tage nach dem Richterspruch des Landgerichts nicht herausgab, beauftragte der KSC eine Gerichtsvollzieherin . Die Stadt weigerte sich aber, ihr die Unterlagen herauszugeben. Das Oberlandesgericht hatte zunächst wegen der Prüfung der städtischen Berufungsklage den Vollstreckungsbeschluss ausgesetzt , dies aber einige Tage später mit dem Verweis auf den „umfassenden Informationsanspruch“ des KSC und der mutmaßlichen Erfolglosigkeit der Klage wieder zurückgenommen .

Was ist nun mit dem Einsatz der Gerichtsvollzieherin?

Hier erwirkte der KSC bereit am 2. Dezember einen Vollstreckungsbeschluss vor dem Amtsgericht. Das bestätigte Fabian Herrmann, Geschäftsführer der KSC-Stadionbetriebsgesellschaft, auf Nachfrage der BNN. Dieser Vollstreckungsbeschluss umfasst nach BNN-Informationen die Durchsuchung der Geschäftsräume der Stadt und beinhaltet die Befugnis, Türen und Behältnisse öffnen zu lassen und Pfandstücke zur Verwertung an sich zu nehmen.

Die Schwenkfahne des Fanclubs Baden-Pfalz im Karlsruher Wildparkstadion.
Die Schwenkfahne des Fanclubs Baden-Pfalz im Karlsruher Wildparkstadion. Foto: Hora

Was macht der KSC nun mit diesem Vollstreckungsbeschluss?

Dieser Beschluss des Amtsgerichts ist ab Ausstellung 30 Tage lang gültig beziehungsweise kann 30 Tage lang angewendet werden. Nach dem für den Verein höchst positiven Verlauf der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht am vergangenen Dienstag ist die Position des KSC relativ klar: Beim KSC geht man davon aus, dass nicht vollstreckt werden muss.

Denn im Nachgang der Verhandlung von Dienstag haben die Anwälte beider Seiten, Helmut Eberbach für die Stadt und Maximilian Jahn für den KSC, vereinbart, dass die Stadt alle Unterlagen übergibt in dem Sinne, wie es der Vorsitzende Richter deutlich gemacht hat, nämlich ohne Schwärzung.

Was passiert nun mit der zweiten von der Stadt eingelegten Berufung beim OLG?

In jener zunächst einmal fristwahrend eingereichten Berufung wehrte sich die Stadt gegen den Beschluss des Landgerichts vom September, der die Stadt zur Übernahme von durch den KSC veranlassten Umplanungskosten verpflichtet, auch wenn diese Umplanungswünsche vielleicht nicht umgesetzt werden können. Hier ist davon auszugehen, dass auch diese Klage von der Stadt zurückgezogen wird.

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