Dass sich die Schülerzahlen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) landesweit verändern, macht sich auch im Landkreis Karlsruhe bemerkbar: An den vier SBBZ mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung kam es durchschnittlich zu Schülerzuwächsen von rund 13 Prozent.
An der Paula-Fürst-Schule Oberderdingen ist die Anzahl seit dem Schuljahr 2017/18 um 14 Prozent gestiegen, an der Karl-Berberich-Schule Bruchsal um rund fünf Prozent.
Die Schülerzahlen an der Hardtwaldschule Neureut sind mit rund 43 Prozent unerwartet stark angestiegen. Bei der Gartenschule Ettlingen sind rund 15 Prozent Schüler mehr zu verzeichnen.
Nicht alle Schulen im Landkreis Karlsruhe beobachten Zuwachs
Zwei Ausnahmen gibt es: Die Ludwig-Guttmann-Schule Karlsbad mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung weist im Vergleichszeitraum erstmals einen Rückgang von knapp acht Prozent auf. Bei der Astrid-Lindgren-Schule wurde entsprechend der Entwicklungen in Baden-Württemberg ein Rückgang von fast elf Prozent verzeichnet.
In den SBBZ hat sich zudem der Raumbedarf verändert. Damit beschäftigte sich der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag. Es fehlen insbesondere Fach- und Differenzierungsräume. Eine besondere Situation herrscht aufgrund der hohen Schülerzuwächse in kurzer Zeit an der Hardtwaldschule Neureut.
Der Landkreis möchte deshalb prüfen, ob eine Erweiterung auf dem Grundstück der Stammschule möglich ist. Auch Außenstellen oder die vollständige Verlagerung der Schule könnten Optionen sein.
Künftig stehen acht Stunden Betreuungszeit zu
Ab 2026 gibt es zudem einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundstufen der SBBZ. Künftig steht jedem Kind eine Betreuungszeit von täglich acht Stunden zu. Das fordere vor allem die personelle Auslastung der Schulen, die bereits jetzt an ihre Grenze gerät, machte Landrat Christoph Schnaudigel deutlich.
Der Anspruch zur Ganztagsbetreuung gilt zunächst für Grundschulkinder in der ersten Klasse, anschließend wird dieser für die weiteren Jahrgänge aufgebaut. Ab dem 1. August 2029 besteht für jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier der Anspruch auf ganztägige Betreuung.