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Prozess vor dem BGH

Streit um das Fohlen von Isabell Werths Goldstute

Ein Fohlen der Goldstute Weihegold sorgt für Streit. Das Tier wurde von einer Leihstute ausgetragen und sowohl die Eigentümerin des von Medaillengewinnerin Isabell Werth gerittenen Pferdes wie auch der Besitzer der Leihstute wollten als Züchter eingetragen werden. Der Bundesgerichtshof musste sich für einen der beiden entscheiden.

Weihegold holt mit Isabell Werth im Sattel so gut wie jeden Titel. Beim Streit um den Züchtertitel für ein Weihegold-Fohlen unterlag die Besitzerin des Erfolgspferds.
Weihegold holt mit Isabell Werth im Sattel so gut wie jeden Titel. Beim Streit um den Züchtertitel für ein Weihegold-Fohlen unterlag die Besitzerin des Erfolgspferds. Foto: dpa

Niederlagen ist man im Hause Weihegold eigentlich nicht gewohnt. Und doch hat es die Weltmeisterstute jetzt erwischt. Das Wunderpferd, mit dem Olympiasiegerin Isabell Werth von Medaille zu Medaille reitet, hat quasi den Streit um die Mutterschaft an ihrem Fohlen Aweih gegen jene Leihstute verloren, die das befruchtete Ei Weihegolds ausgetragen hat.

Ausgerechnet an Weiberfastnacht entschied der Bundesgerichtshof diesen hoch komplizierten Fall um Leihmutterschaft und Züchterehre.

Wem das Tier gehört, ist unbestritten. Aber wer darf sich mit der Ehre schmücken, es gezüchtet zu haben?

Wer ist der Züchter?

Diese Frage hat die Kraft, ganze Kleintierzuchtvereine zu sprengen. Wenn es aber nicht um Hühner und Kaninchen geht, sondern um den Nachwuchs des derzeit erfolgreichsten Dressurpferds der Welt, dann landet der Streit eben vor dem Bundesgerichtshof.

Die Besitzerin des Dressurstars und der Besitzer der Leihmutterstute streiten darum, wer für die erfolgversprechende Weihegold-Tochter Aweih als Züchter geführt wird. Das bringt nicht nur Prämien, wenn das Tier Turniere gewinnt, sondern auch Ansehen, Prestige und damit die Chance, noch mehr Geld verdienen zu können.

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Weihegold ist Deutschlands Aushängeschild

Die Oldenburger Stute Weihegold ist Deutschlands Aushängeschild in den Dressurarenen der Welt. Doch wenn das Wunderpferd mal gerade nicht Medaillen holt, sorgt sie für Nachwuchs, sehr zur Freude ihrer Besitzerin.

Anders als sich das der romantische Tierfreund ausmalen will, ist die Zucht für so ein Millionen-Ross aber eine eher prosaische Angelegenheit. Der Tierarzt injiziert ausgesuchtes Sperma eines ebenfalls hochbegabten Hengstes.

Schon nach zwölf Tagen wird das befruchtete Ei aus der teueren Gebärmutter ausgespült und in den deutlich preisgünstigeren Bauch einer Leihstute eingepflanzt.

Besitzerin schließt Pakt mit dem Ausbilder

Zu einem Zeitpunkt, als manche ahnten, aber noch niemand wusste, wie gut Weihegold einmal werden würde, schloss ihre Besitzerin, eine erfolgreiche Züchterin aus dem Oldenburgischen, den verhängnisvollen Pakt mit einem Meister der Pferdeausbildung.

Für ein Embryo aus der Stute würde er das Dressurpferd bis zur Grand-Prix-Reife führen. Kost und Logis für die Dauer der Ausbildung sind in der Naturalien-Bezahlung schon mit drin.

Der Embryo wurde verpflanzt, das Fohlen geboren und der Reitmeister war glücklich.

Doch das Fohlen selbst war ihm nicht genug. Der Versuch, sich beim Oldenburger Zuchtverband, dem Verband, in dem Weihegold registriert ist, als offizieller Züchter des Fohlens eintragen zu lassen, scheiterte.

Westfalen lässt Fünfe grade sein

Er wich aus zum Verband der Westfalenpferde. Dort nahm man den Züchter und sein Fohlen gerne in die Bücher auf. „Die Westfalen ließen da wohl Fünfe grade sein“, sagt Weihegolds Anwalt Siegfried Mennemeyer und zitiert die Statuten des Deutschen Pferdezuchtverbandes: „Züchter eines Pferdes ist der Besitzer der Mutterstute zum Zeitpunkt der Bedeckung.“

Und daraus schließt er, der Pferdetrainer habe sich die Eintragung im Zuchtbuch aus ökonomischen Gründen in rechtlich unerlaubter Weise ergaunert.

Matthias Siegmann, anwaltlicher Vertreter des Pferdemeisters, sah das völlig anders. Er habe keine Ahnung von Pferden. Doch mit der juristischen Definition von Eigentümer und Besitzer kenne er sich aus.

Und weil die Eigentümerin ihr Pferd dem Trainer zur Ausbildung überlassen habe, sei eben der zum Zeitpunkt der Besamung im Besitz und damit Besitzer des Pferdes gewesen. Damit sei er zurecht der Züchter. Alle Vorinstanzen waren dieser Argumentation gefolgt.

Meine Frau hat auch ein Pferd
Ulrich Herrmann, Richter am Bundesgerichtshof

Nicht gänzlich unbeleckt von der großen Welt von Ross und Reiter zeigte sich der Vorsitzende Richter am BGH, Ulrich Herrmann. „Meine Frau hat auch ein Pferd“, verriet der Jurist. In der Sache aber folgte die Kammer dann doch der Ansicht des Pferdelaien Siegmann.

Die Hauptleistung, die zur Geburt des Fohlens führte, habe – neben dem Hengst – doch vor allem der Pferdemeister gebracht. Er habe den Deckhengst ausgesucht, die Leihstute ausgewählt, den Tierarzt bezahlt und das Risiko getragen. Weihegold hat ihr Fohlen nur zwölf Tage unter dem Herzen getragen, die Eigentümerin nur das Embryo freigegeben. Das war dem Gericht nicht genug.

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