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Der Weg ist frei

Streit um zweite Rheinbrücke in Karlsruhe beendet: Schneller Vergleich überrascht die Beteiligten

Der Weg ist frei: Die neue Rheinbrücke soll etwa 1,4 Kilometer entfernt von der bereits bestehenden entstehen. Vorgesehen sind für die neue Querung nun unter anderem ein Geh- und Radweg, eine bessere Radanbindung an die alte Brücke und ein verbesserter Naturschutz. Ein Baubeginn steht aber noch in weiter Ferne

Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth
Die Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth. Foto: Uli Deck/dpa

Der am frühen Abend verkündete Vergleich in Sachen Streit um die zweite Rheinbrücke hat sich während der ersten Stunden des zweiten Verhandlungstages im Bürgerzentrum Südwerk angekündigt. Gleich am Morgen machte es Rüdiger Albrecht, der Vorsitzende des Fünften Senats beim Verwaltungsgerichtshof (VGH), spannend: Er habe den beteiligten Parteien des Klageverfahrens gegen den Bau einer zweiten Rheinbrücke bereits im März in einem Schreiben zu einem Vergleich mit dem Land geraten.

Von Theo Westermann und Stefan Jehle

Noch am Mittwochabend – nach dem ersten Verhandlungstag, sei das Gespräch „bei einem zustande gekommenen Runden Tisch ganz gut vorangekommen“, so sein Eindruck, sagte Rüdiger Albrecht. Zu der Äußerung sah sich Albrecht wohl veranlasst, weil Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) tags zuvor verlauten ließ, aus seiner – Hermanns Sicht – „stehe einem erfolgreichen Vergleich nichts im Wege“.

Es darf kein „Planungs-Torso” werden

Am zweiten Tag der Anhörung im Bürgerzentrum Südwerk zur strittigen Rheinbrücke ging es aber nochmals grundsätzlich zur Sache. Der Vorsitzende Richter Albrecht, der auch Vizepräsident des VGH in Mannheim ist, äußerte sich zu dem in drei Teile aufgesplitterten Planungsverfahren diesseits und jenseits des Rheins zudem mehr als deutlich: Man dürfe das Gesamtprojekt nicht aus den Augen verlieren. Auch wenn man Abschnitte bilde, dürfe das nicht zu einem „Planungs-Torso“ führen, sagte er.

Den Bau eines Fuß- und Radwegs an der geplanten neuen Brücke, später dann zentraler Bestandteil des gefundenen Vergleichs, machten explizit die Richter des Fünften Senats zum Thema. Die beiden Planfeststellungsverfahren links- und rechtsrheinisch hatten dies bislang außen vor gelassen. Die Forderungen im Vorfeld, besonders des BUND, waren rundweg abgetan worden. Aus Sicht von Richter Albrecht ist „eine Pflicht des Bundes zur Widmung und zum Bau eines Radwegs entlang der Bundesstraße zumindest nicht ausgeschlossen“.

Mit so einem Ergebnis hätte ich so nie gerechnet.
Frank Mentrup, OB von Karlsruhe

Für Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD), am Donnerstagnachmittag ebenfalls zu den auch für ihn überraschenden schnellen Vergleichsgesprächen ins Südwerk geeilt, sieht der Kompromiss „substanzielle Verbesserungen“ bei der Verkehrsbelastung vor. So sei das Land verpflichtet, bei fehlender Anbindung der neuen Brücke an die B 36 den Verkehr auf der alten Trasse zu drosseln, etwa durch Fahrbahnverengung. Für die sogenannte Querspange zur B 36 läuft aktuell das Planfeststellungsverfahren, das befindet sich allerdings noch in einem recht frühen Stadium.

Noch ist die genaue Variante am Stadtteil Knielingen vorbei nicht ausgewählt. Mentrup reagierte am Abend gegenüber den BNN sehr positiv gestimmt: „Mit so einem Ergebnis hätte ich so nie gerechnet.“ Dies nehme der Stadt den Stress, im „Verkehr zu ertrinken“. Mentrup ist zuversichtlich, dass der Gemeinderat dem Vergleich in seiner Sitzung am 22. Juli zustimmt.

„Ich kann damit guten Gewissens in den Gemeinderat gehen.“ Mentrup kritisierte es jedoch als „peinlich“, dass die Stadt erst das Land habe verklagen müssen, damit dieses nachgebessert habe. Mit einem Baubeginn für das Brückenprojekt wie auch die geplante Querspange rechnet Mentrup allerdings nicht vor 2025.

Die zweite Rheinbrücke verbindet weitaus mehr als nur zwei Ufer.
Christoph Schnaudigel, Landrat

Auch Landrat Christoph Schnaudigel, gleichzeitig Vorsitzender des Regionalverbandes, zeigte sich in einer Stellungnahme am Abend zufrieden. „Die zweite Rheinbrücke verbindet weitaus mehr als nur zwei Ufer, sie ist pulsierende Lebensader und entscheidender Standortfaktor für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der gesamten Region.“

Deshalb begrüße er den erzielten Vergleich. Er entspreche inhaltlich den Forderungen der Region. Dass der Radweg sinnvoll und auch möglich ist, habe man bereits in einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt, auch die Anbindung an B36 entspreche der Beschlusslage. Jetzt bestehe die Erwartung, dass der Karlsruher Gemeinderat dem erzielten Vergleich zustimmt.

Aus Sicht der Naturschützer ist die zweite Brücke zwar nach wie vor überflüssig und eine falsche Weichenstellung für den Klimaschutz. „Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Straßenverkehr“, so BUND-Regionalgeschäftsführer Hartmut Weinrebe.

Nachdem sich abgezeichnet habe, dass man die Klage nicht gewinnen könne, würden nun immerhin die schlimmsten Planungsmängel beseitigt. Am Abend nannte Verkehrsminister Hermann den Vergleich „sehr gut“. Der Vergleich nütze allen, den Menschen und der Natur. Und die Blockade sei beendet.

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