Früh übt sich, wer ein Meister werden will. Dieses Sprichwort stammt zwar ursprünglich von Friedrich Schiller. Seine Aussage würden Tanzpädagogen, die aus Kindheitsträumen Karrieren formen wollen, noch heute für ihre Sparte unterschreiben.
Doch nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist der Unterricht derzeit verboten. Für die Schüler, die Tanz als professionellen Beruf anstreben, sei das eine Katastrophe, kritisiert Nadine Elskamp: „Es zählt jedes Jahr.“
Elskamp kämpft für eine Öffnung ihrer gleichnamigen Ballettschule in Oberderdingen. Ihr gehe es vor allem um Anerkennung der Arbeit. Wer später mit Tanz Geld verdienen will, für den sei das eben kein Freizeitsport sondern Berufsvorbereitung.
Die Schule gilt als Bildungseinrichtung
„Meine Schule wurde 2014 als Bildungseinrichtung eingestuft“, sagt Elskamp. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte dies 2020 erneut. Als Mitglied der „Royal Academy of Dance“ in London ermöglicht Elskamp ihren Schülern, an einem zertifizierten Programm für klassisches Ballett teilzunehmen, das diese über Jahre auf den Beruf des Tänzers vorbereitet.
Rund 200 ihrer Schüler sind in diesem Jahr über die Altersklassen hinweg für eine der Prüfungen angemeldet. „Ich wirke aktiv an ihrer Ausbildung mit“, sagt Elskamp. Mit der Schließung würden die Kinder und Jugendlichen ein ganzes Schuljahr verlieren.
Tanz ist in Musik- und Kunstschulen erlaubt
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg erlaubt Tanzunterricht seit Mitte November wieder an allen Musik- und Kunstschulen. Diese sind dem Bereich Schule und Bildung zugeordnet und dürfen somit öffnen.
Grund dafür sei der Fokus auf der künstlerischen Bildung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere in der bildenden Kunst und im Musizieren, teilt ein Sprecher des Sozialministeriums mit. Ergänzend könnten diese Schulen aber auch Angebote zum Tanz im Programm haben.
Der Fokus bei Tanz- und Ballettschulen liege hingegen eindeutig auf dem Tanzen beziehungsweise dem Ballett. Daher müssten diese vorerst geschlossen bleiben. Geprüft werde derzeit noch, wie mit den Angeboten künftig umgegangen werden soll, so der Sprecher.
Der Ausblick auf eine professionelle Laufbahn reicht nicht aus
Die Gemeinde Oberderdingen verweist auf den Landkreis Karlsruhe sowie das Land Baden-Württemberg und lehnt Elskamps Antrag auf Öffnung der Schule zweifach ab. Ausschlaggebend für das Verbot sei die Tätigkeit an sich und nicht die Gegebenheit, dass diese auf eine spätere professionelle Laufbahn vorbereite, argumentiert die Gemeinde.
Für eine solche Ungleichbehandlung gebe es keinen hinreichenden sachlichen Grund, sagt Elskamp. „Es sind keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich, weshalb Ballett- und Tanzunterricht in Musik- und Kunstschulen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen anders zu behandeln sein könnte als in meiner Ballettschule, sofern er in gleicher Weise zum regulären Unterrichtsangebot gehört und die geltenden Hygiene-Anforderungen eingehalten werden“, kritisiert sie.
Innerhalb unserer Bildungseinrichtungen gibt es keine Benachteiligung einer Kunstform.Ulrike Redecker / Leiterin der Musik- und Kunstschule Bruchsal
Nicht weit entfernt gehen die Schüler in der Musik- und Kunstschule Bruchsal seit Mitte November wieder zum Tanzunterricht, bestätigt Schulleiterin Ulrike Redecker – wenn auch mit großen Einschränkungen. „Wir können nicht einfach unser Programm durchziehen“, erklärt sie.
Die Vorgaben des Landes seien aber im Ballett genauso einhaltbar wie in anderen Bereichen. „Innerhalb unserer Bildungseinrichtungen gibt es keine Benachteiligung einer Kunstform außer dem Probenverbot für Orchester und Chöre“, sagt Redecker.
Die Ausbildung kann nicht erst nach Schulabschluss begonnen werden, sondern fängt schon im Kindesalter an.Jaš Otrin / Geschäftsführer des Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik
Für Jaš Otrin, Geschäftsführer des Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik, ist das ein nicht hinnehmbarer Zustand. In den Schulen für künstlerischen Tanz sei das ernsthafte und nachhaltige Ziel für einen späteren Beruf gegeben. Das Problem: „Die Ausbildung kann nicht erst nach Schulabschluss begonnen werden, sondern fängt schon im Kindesalter an“, sagt Otrin. Damit falle die Ausbildung trotz anerkannter Schulen durch ein Raster.
Berufsverband kritisiert die Einstufung als Freizeitangebot
Auf die fehlerhafte Einordnung macht Otrin bereits im Mai in einem Schreiben an Stefanie Hubig, Präsidentin der Kultusministerkonferenz, aufmerksam. Durch die Corona-Verordnungen sei ein andauernder Missstand offengelegt worden, teilt er mit.
„Dies äußert sich darin, dass Schulen für künstlerischen Tanz regelmäßig zu Sport- beziehungsweise Freizeiteinrichtungen gezählt werden, anstatt als private außerschulische Bildungseinrichtungen eingestuft zu werden“, so Otrin. Unterstützung gab es damals vom Allgemeinen Deutschen Tanzlehrerverband sowie vom Deutschen Bundesverband Tanz.
In einem Offenen Brief Anfang November moniert der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik die Ungleichbehandlung ein weiteres Mal. Er befürchtet weitreichende Folgen aufgrund der erneuten Schließung der Schulen.
Das Tanzleben ist sehr kurz. Wenn man ein Jahr verliert, kann das entscheidend sein.Jaš Otrin / Geschäftsführer des Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik
Prüfungen aber auch Vortanzen für Kompanien und Hochschulen stünden Anfang 2021 an, auf die man sich in der derzeitigen Situation kaum vorbereiten könne. „Je nachdem, in welcher Jahrgangsstufe die Schüler sind, müssen sie jetzt professionell loslegen“, sagt Otrin. „Das Tanzleben ist sehr kurz. Wenn man ein Jahr verliert, kann das entscheidend sein.“