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Keine Entscheidung getroffen

Thema Planinsolvenz: Was der KSC bei seinen nächsten Schritten beachten muss

Vertagt haben sich am Dienstagabend die Geschäftsführung und der Beirat des Karlsruher SC GmbH & Co KGaA in der Frage, ob der Fußball-Zweitligist zeitnah einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung stellen wird. Im Anschluss an eine Beiratsitzung sagte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther am Abend, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde.

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KSC-Praesident Ingo Wellenreuther Foto: GES

Vertagt haben sich am Dienstagabend die Geschäftsführung und der Beirat des Karlsruher SC GmbH & Co KGaA in der Frage, ob der Fußball-Zweitligist zeitnah einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung stellen wird.

Im Anschluss an eine Beiratsitzung sagte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther am Abend, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde. Hinweise, die der Verein von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht eingeholt hatte, sollen erst noch erörtert werden und danach in einem Beschluss münden.

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Dem Karlsruher SC wird sich kein anderer Weg mehr auftun, als die Insolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen. So war zuletzt der Tenor in der Geschäftsführung, in den Gremien der Kapitalgesellschaft (GmbH & Co KGaA) und des eingetragenen Vereins (e.V.).

Selbst Vize-Präsident Günter Pilarsky, den die Entwicklung als größten Gläubiger des Clubs persönlich betrifft, sagte dieser Zeitung am Karfreitag, dass er diesen Schritt zeitnah erwartet. Über der Frage, inwieweit eine Planinsolvenz der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) die e.V.-Mutter berührt, rauchen derweil aber weiter die Köpfe.

Weiteres Vorgehen wird zeitnah abgestimmt

Da nach der Ausgliederung eine gesetzliche Haftungsgemeinschaft auf fünf Jahre besteht, ist der e.V. mit allen Abteilungen und Werten zu betrachten. Wie geht es weiter mit dessen Gemeinnützigkeit? Inwiefern wäre das Vereinslogo abgesichert? Wie steht es um die Mitgliedsbeiträge?

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Am Dienstag ließ sich der Beirat der KGaA im Beisein der Geschäftsführer Becker und Oliver Kreuzer (Sport) von Dirk Adam, Fachanwalt der Heidelberger Kanzlei Wellensiek, zu vielen Unsicherheiten orientieren. „Es war beeindruckend, wie umfassend er uns beraten hat. So etwas muss man ganzheitlich sehen. Eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen“, erklärte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther.

An diesem Mittwoch werden sich der Beirat und die Geschäftsführer elektronisch über das weitere Vorgehen abstimmen. Ob dabei der Beschluss gefasst wird, zeitnah Nägel mit Köpfen zu machen, blieb offen. Während Becker den Gang zum Insolvenzgericht forciert, bremste Wellenreuther – die Spannungen zwischen beiden traten offen zutage. Fragen un Antworten zum Thema.

Fragen und Antworten zu möglicher Planinsolvenz beim KSC

Was genau bedeutet es, wenn ein Verein in die Insolvenz geht?

Wenn ein Club zahlungsunfähig ist, muss er wie jedes Unternehmer auch den Gang vors Insolvenzgericht antreten. „Eine Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn zehn Prozent der laufenden Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können“, erklärt Michael Pluta, Fachanwalt für Insolvenzrecht aus Ulm. Diesen Punkt hat der KSC nicht erreicht, doch steuert er ihm entgegen.

Warum strebt der KSC eine Insolvenz in Eigenverwaltung an?

Diese hat für ihn Vorteile. Er bliebe Herr des Verfahrens, die Geschäftsführung im Amt, der Spielbetrieb könnte ungehindert weiterlaufen. Ziel wäre es, den KSC zu sanieren, nicht aber, ihn abzuwickeln. Ein sogenannter Sachwalter kontrolliert während des Verfahrens das Unternehmen, achtet etwa darauf, dass Einnahmen, die währenddessen fließen, nicht für zurückliegende Verbindlichkeiten genutzt werden.

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Einvernehmliche Lösungen mit den Gläubigern sind gefragt. Einen Insolvenzplan müssten diese und das Insolvenzgericht akzeptieren. Die Banken dürften ihn mittragen. Pilarsky sprach gegenüber dieser Zeitung von guten Lösungen hinsichtlich seiner Besserungsscheine, die auch dem KSC hilfreich sein könnten. Mehr noch als Streitgegner Lagardère könnte der Kölmel-Vertrag zum Knackpunkt werden.

Wird es eine außerordentliche Mitgliederversammlung des e.V. geben, damit der Souverän über die Planinsolvenz abstimmt?

Wellenreuther sah sich am Dienstag nach der Beiratsitzung in seiner Ansicht bestätigt, dass dies aus rechtlichen Gründen unumgänglich ist. Zudem vertritt er die Haltung, dass die Abstimmung der Mitglieder vor einem möglichen Gang zum Insolvenzgericht enzurichten ist. Da die Vereinssatzung eine dreiwöchige Einladungsfrist vorsieht, wäre vor der zweiten Mai-Woche kein Vorgehen nach diesem Muster möglich.

Wieso dieses Hin und Her?

Die Pflicht, eine Insolvenz umgehend anzumelden, sobald Probleme sich zeigen, hat der Gesetzgeber ausgesetzt. Das und die Entscheidung der DFL, auf einen Neun-Punkte-Abzug sowie bis Ende September auf Liquiditätsprüfung im Lizenzierungsverfahren für die Saison 2020/2021 zu verzichten, hat laut dem Ökonomen Daniel Weimar von der Uni Duisburg-Essen dazu geführt, „dass die Insolvenz aktuell sehr, sehr wenige Auswirkungen hat und auch der Zeitpunkt der Insolvenz aktuell scheinbar selbst bestimmt werden kann. Das ist eigentlich nicht im Sinne des Gesetzes, das Insolvenzrecht ist kein Wahlrecht“.

Wie lange dauert so ein Verfahren?

KSC-Geschäftsführer Becker rechnet mit vier bis sechs Monaten. Stimmt die Hälfte der Gläubiger dem Insolvenzplan vor Gericht zu, gilt es als abgeschlossen.

Und die Besserungsscheine?

Diese bleiben auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erhalten, erklärt Rechtsanwalt Pluta. Der Club wäre auch nach dem Neuanfang im Falle eines positiven Eigenkapitals und eines bilanziellen Gewinns zur Rückzahlung der bereitgestellten Gelder verpflichtet. Der Wert der Besserungsscheine beläuft sich beim KSC auf zehn Millionen Euro.

Kriegen die KSC-Kicker ihr Geld?

Alle Mitarbeiter des Clubs, darunter Spieler, Trainer und Betreuer, haben drei Monate lang Anspruch auf Insolvenzgeld, wobei das Nettoentgelt ausbezahlt wird. Es gibt allerdings eine Beitragsbemessungsgrenze, die in Westdeutschland zurzeit bei rund 6.900 Euro liegt. Der KSC hätte mit Insolvenzgeld von 1,5 Millionen Euro zu rechnen.

Was bedeutet eine Insolvenzeröffnung für die Spielerverträge?

Im Eigenverwaltungsverfahren behalten diese ihre Gültigkeit.

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