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Tipps von Experten

Wie können Eltern ihre Kinder vor Tätern im Netz schützen?

Immer häufiger haben schon Erstklässler ein eigenes Smartphone. Eine Beraterin für Opfer sexuellen Missbrauchs empfiehlt einen deutlich späteren Einstieg. Was Eltern wissen sollten und wo sie Rat finden.

Kleinkind am Smartphone: Heimlich einfach weitergespielt.
Immer wieder kommen Kinder im Netz mit verstörenden Inhalten in Berührung. Ein eigenes Smartphone sollten sie deshalb nicht zu früh besitzen. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa/Symbolbild

Für Eltern ist es oft schwer, den richtigen Umgang mit Smartphone und Internet für ihre Kinder einzuschätzen. Hier finden sie Antworten auf wichtige Fragen zum Thema.

Wie viele Sexualdelikte passieren im Netz?

Darauf gibt es keine klare Antwort. Neben rund 18.000 Fällen von Kinderpornografie wurden rund 2.500 Cyber-Sexualdelikte im Jahr 2020 in der bundesweiten Kriminalstatistik erfasst. Außerdem etwa 1.200 Fälle von „Cyber-Rufschädigung und unlauterem Verhalten“. Doch die Dunkelziffer ist riesig, da sind sich die Experten einig.

Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger, der bereits 2016 eine ausführliche Studie zum Cybergrooming - der Anbahnung von sexuellen Kontakten zu Kindern im Netz anfertigte –, errechnete eine rund 1.700-fache Dunkelziffer. Viele Opfer verzichten auf eine Anzeige, aus Scham, aus Angst vor dem Täter oder auch den eigenen Eltern.

Unübersichtlich ist die Lage auch, weil höchst unterschiedliche Delikte betroffen sind – und nicht alle unter der Rubrik Netzkriminalität extra ausgewertet werden.

Wie sollte man reagieren, wenn ein Fremder ein sogenanntes „Dickpic“, ein Penis-Foto, schickt?

„Anzeige erstatten – das ist der Weg, zu dem wir raten“, sagt Susanne Steudten, Präventionsexpertin beim Polizeipräsidium Offenburg. Sind Kinder und Jugendliche die Adressaten solcher Fotos, „dann ist das klar Kriminalität“, betont Cyberkriminologe Rüdiger.

Bei Kindern unter 14 Jahren greife da Paragraph 176 des Strafgesetzbuches. Wegen Einwirkens mit pornografischen Inhalten auf ein Kind oder auch sexuellen Handungen vor einem Kind sind Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren möglich.

Bei Jugendlichen über 14 greife Paragraf 184, da gehe es um unaufgeforderte Zusendung von pornografischen Inhalten. Strafen bis zu einem Jahr sind möglich.

Wie so ein Fall genau geahndet wird, lässt sich allerdings nicht pauschal vorhersagen – das hängt von der Art der Aufnahme ab, beispielsweise auch davon, ob das Geschlechtsteil in erigiertem Zustand zu sehen ist, sexuelle Handlungen stattfinden.

Jugendliche verschicken aber auch selbst Nacktaufnahmen. Das sogenannte „Sexting“ ist bei jungen Liebespaaren weit verbreitet. Welche Fallstricke lauern da?

Da rät Polizei-Expertin Steudten zu äußerster Vorsicht. „Wenn Beziehungen zerbrechen, kommt es häufig zum Vertrauensbruch. Dann werden die Fotos oft an andere weiterverbreitet.“

Ohne Einverständnis des Betroffenen sei das aber unzulässig. „Da greift das Recht am eigenen Bild“, betont Steudten. „Wer solche Fotos weitergibt, öffnet möglicherweise auch dem Cybermobbing die Tür, wenn andere im Netz über das Opfer herziehen.“

Steudten empfiehlt deshalb folgende Faustregel: „Macht mit euren Bildern den sogenannten Mama-Test: Verschickt nur Bilder, die ihr auch eurer Mutter zeigen würdet.“

Welcher Delikte können sich Jugendliche möglicherweise strafbar machen?

Die Liste ist lang: Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung, Nötigung, Bedrohung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verbreitung pornografischer Schriften, Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften, Volksverhetzung, Gewaltdarstellung. Auch Fälle von Erpressung entwickeln sich manchmal, wenn Nacktbilder von Opfern in Umlauf geraten.

Cyberkriminologe Rüdiger stellt bereits bei einer aufwändigen Sonderauswertung zum Cybergrooming 2016 fest, dass damals rund 42 Prozent der Täter, die ihre Opfer übers Netz zu sexuellen Handlungen drängen, selbst Jugendliche waren.

Schüler bekommen manchmal ungewollt kinderpornografisches Material zugesandt. Sie sind dann selbst strafbar. Wie sollten sie reagieren?

„Unser Rat lautet: Die Inhalte sofort löschen“, sagt Steudten. Außerdem sollten die Jugendlichen zum Beispiel in der WhatsApp-Gruppe sofort kundtun: „Ich will das nicht“ – und einen Screenshot von dieser Erklärung machen, als Beweissicherung. Am besten sollten sie auch aus der Gruppe austreten. Die Ermittler könnten das Beweismaterial rekonstruieren.

Allerdings betont die Polizei-Expertin der Fairness halber, dass Kinder und Jugendliche sich automatisch auch selbst anzeigen, wenn sie einen solchen Fall von Kinderpornografie melden – weil sie im Besitz des Materials sind, wenn auch ungewollt. „Aber niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuzeigen.“

Reihenweise verurteilt wurden Teenager, die unfreiwillig in den Besitz kamen, zwar noch nicht. Aber die Polizei muss zunächst gegen sie ermitteln.

Wie kann man trotzdem dafür sorgen, dass die wahren Täter verfolgt werden?

Ein Ausweg ist die bundesweite Internet-Beschwerdestelle der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) unter www.fsm.de. Dort kann man auch anonym Fälle von Kinderpornografie melden. Die Beschwerdestelle leitet relevante Fälle ans Bundeskriminalamt weiter.

Auch bei einzelnen Netzwerk-Betreibern wie WhatsApp, Instagram und Co. können Straftaten und Belästigungen gemeldet werden, damit die Täter dort gesperrt werden.

Gibt es Kinder und Jugendliche, die besonders leicht zu Opfern von Sexualstraftätern im Netz werden?

„Häufig sind es 12- bis 14-jährige Mädchen, die in der Pubertät ohnehin mit ihrem Selbstbild hadern und nach Beziehung und Bestätigung suchen“, sagt Ulrike Fritsch, Sozialpädagogin des Vereins „Feuervogel“ in Rastatt, der sich gegen sexuelle Gewalt engagiert.

„Aber auch Jungen, die vorher gemobbt wurden, werden zu Opfern.“ Oft stehen die Mädchen als Opfer bei dem Thema im Vordergrund. Doch auch für Jungen müsse es mehr Ansprachen und Hilfsangebote geben.

Grundsätzlich aber sei niemand gefeit davor, in die Falle eines Cybergroomers zu tappen, der sich erst das Vertrauen eines jungen Menschen erschleicht und dann sexuelle Übergriffe übers Netz einfädelt. Ein gutes Vertrauensverhältnis zu den Eltern, Unterstützung und Zuwendung seien auch hier von zentraler Bedeutung, um Kinder zu schützen.

Ab wann sollten Kinder ein eigenes Handy bekommen?

„Wir empfehlen es erst ab der 6. Klasse“, sagt Sozialpädagogin Fritsch. Dann sind die Kinder meist zwölf Jahre alt. Allerdings gehe der Trend dahin, dass Eltern schon sechsjährigen Erstklässlern ein eigenes Gerät kaufen.

„Die Begleitung ist das A und O“, betont die Fritsch. Anfangs sollten Kinder das Smartphone nur gemeinsam mit den Erwachsenen benutzen. „Für Grundschüler empfehlen wir: Sie sollten noch nicht mit Freunden chatten.“ Wie gefährdet ein Kind im Netz ist, hänge ganz davon ab, wie es sich dort bewegt, welche Sozialkompetenz es hat.

Auch wenn die Kleinsten oft technisch sehr fit sind: Die Vernetzung der Cyber-Welt durchschauten sie noch nicht. „Wie viele Menschen dahinter stecken, ist ihnen unklar.“ Genauso wie den Fahrrad-Führerschein sollten die Schulen auch einen Internet-Führerschein anbieten, fordert die Expertin.

Eltern können auch Filterprogramme wie „Google Family Link“ installieren, um das Internet-Verhalten der Kinder zu kontrollieren, Apps und Probleminhalte zu sperren. „Aber das ist nur eine Unterstützung“, betont Christian Scheeder, Präventionsbeauftragter beim Polizeipräsidium Karlsruhe. „Es ersetzt nicht die Medienkompetenz.“ Das Vertrauensverhältnis zwischen Kindern und Eltern sei zentral, um die Kinder gegen Gefahren zu wappnen.

Welche Warnsignale sollten Kinder und Jugendliche kennen?

Wenn ein Chat-Partner nur über Sex und Körperentwicklung sprechen will oder wenn er dem Kind sagt, es solle nicht mit den Eltern über ihn sprechen, dann seien das klare Warnsignale.

„Kinder müssen ein Gespür dafür kriegen, ob eine Person gefährlich ist“, sagt Fritsch. „Sie sollen lernen, ein komisches Gefühl nicht zu überhören. Da setzt unser Präventionsprogramm schon in der Grundschule an.“ Selbstbehauptung und Nein-Sagen lernen – das ist Ziel der Vorbeugung.

Wie sollten Eltern reagieren, wenn Kinder sich von einem Internet-Täter überlisten ließen?

Man solle Kinder nicht zusätzlich mit Vorwürfen belasten, betont Ruth Schäfer, Sozialpädagogin beim Karlsruher Verein „Wildwasser-Frauennotruf“. „Nein zu sagen, ist auch mutig. Aber wenn es ein Kind nicht schafft, muss man ihm auch signalisieren: Das ist nicht deine Schuld.“

Ein generelles Social-Media-Verbot zu verhängen, hält die Beraterin für falsch. „Die Botschaft: ,Bleibt aus dem Netz weg‘ ist nicht geeignet“, meint sie. Die Jugendlichen seien nun einmal mit der Online-Welt verwoben. Und solche Verbotsandrohungen erhöhten nur die Gefahr, dass Kinder einen Missbrauch oder eine Belästigung verschweigen und sich den Eltern nicht anvertrauen.

Aber auch mit den jugendlichen (potenziellen) Täter müssten Eltern und Gesellschaft sich stärker auseinandersetzen, betont Schäfer. „Ihnen muss man klar sagen: Das darfst du nicht.“

Wo können sich Eltern über Internet-Gefahren, Prävention und Internet-Erziehung informieren? Wo finden sie Rat und Hilfe?

Ausführliche Materialien und Tipps zur Medienerziehung hält die Initiative „Schau hin!“ bereit. Sie versucht auch mit Fernseh-Spots die Gesellschaft aufzurütteln und auf die Gefahren für Kinder im Netz aufmerksam zu machen. Eltern können dort auch einen kostenlosen Newsletter mit aktuellen Informationen abonnieren.

Viele Informationen rund um Medienerziehung, Gefahren und Prävention bieten auch folgende Seiten:

Initiative Klicksafe für sichere Internetnutzung für Kinder und Jugendliche

Internet ABC für Kinder, Lehrer und Eltern

Cyber Help: Mehrsprachige Webseite zum Thema Cyber-Mobbing

Beratung und Kriminalprävention der Polizei

jugend.support: Rat- und Hilfeangebot für Kinder ab 12 Jahren und Jugendliche bei Stress im Netz

Beratung und Hilfe bei Cybermobbing, WhatsApp-Stress & Co.

Rat und Hilfe finden Opfer von sexueller Belästigung in der Region unter anderem bei:

Feuervogel Rastatt: Verein für ein selbstbestimmtes Leben – Frei von sexueller Gewalt

Wildwasser und FrauenNotruf in Karlsruhe: Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen

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