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Fragen und Antworten

Black Friday: Was Kunden bei Online-Bestellungen beachten müssen

Am vierten Freitag im November herrscht Hochkonjunktur bei Schnäppchenjägern. Doch am Black Friday lauern teure Fallen, warnen Verbraucherschützer und das Hauptzollamt in Karlsruhe.

Postabfertigung am Zollamt Baden-Baden
Kontrollblick: Im Zollamt Baden-Baden überprüft ein Mitarbeiter ein Paket mit Schuhen auf ihre Echtheit. Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Mit den Rabattschlachten am Black Friday am Ende dieser Woche geht der Handel traditionell in die Hochphase des Weihnachtsgeschäfts.

Beim Online-Geschäft haben dann neben den Paketdiensten auch der Zoll Hochkonjunktur – und Betrüger. Erika Becker hat mit Verbraucherschützern und dem Karlsruher Hauptzollamt gesprochen, worauf Kunden beim Online-Einkauf achten sollten.

Wann kommt der Zoll ins Spiel?

Generell bei Paketsendungen aus Nicht-EU-Ländern, wie etwa aus Großbritannien, der Schweiz oder den USA.

Welche Zölle und Steuern fallen bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land an?

Bei einem Warenwert bis 150 Euro fällt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent oder - etwa bei Büchern und Lebensmitteln - der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent an. Gegebenenfalls werden noch Verbrauchsteuern zum Beispiel für Kaffee, Tabak oder Alkohol erhoben. Liegt der Wert der Ware über 150 Euro, werden zudem Zollabgaben fällig. „Die Höhe kann stark variieren und hängt ganz von der jeweiligen Ware und möglicherweise auch vom Herkunftsland ab“, erläutert Alina Holm vom Hauptzollamt Karlsruhe.

Gibt es da keine Freibeträge?

Nein, seit Juli 2021 gibt es keine Befreiung mehr für Waren unter 22 Euro im Online-Handel mit Nicht-EU-Ländern. Allein für Geschenke unter Privatleuten gilt weiterhin eine Grenze von 45 Euro. „Das muss aber auch tatsächlich eine Geschenksendung sein und als solche markiert werden“, sagt Holm. Darüber fallen Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer an. Kommt das Päckchen hingegen – wie im E-Commerce üblich – von einem Unternehmen, wird es wie eine normale Sendung behandelt mit Umsatzsteuer und ab 150 Euro eben auch mit Zollabgaben, die ein vermeintliches Schnäppchen doch rasch verteuern können.

Wie werden die Gebühren erhoben?

In der Regel erledigt der Post- oder Kurierdienstleister bereits die Zollformalitäten bei der Ankunft des Pakets, erhebt dafür aber zusätzlich eine Servicegebühr. Ist das nicht der Fall, schickt die Post eine Information an den Empfänger, dass seine Sendung beim zuständigen Zollamt abgeholt werden kann. Die Steuern und Zölle werden dann vor Ort bezahlt, bevor die Sendung mitgenommen werden kann. 2021 hat das Hauptzollamt Karlsruhe 14.265 Euro an Zöllen durch den Postversand eingenommen.

Ein großes Thema bei Online-Bestellungen sind gefälschte Markenprodukte. Was müssen Online-Kundinnen und Kunden da beachten?

Grundsätzlich sollte man misstrauisch bei allzu günstigen Schnäppchen werden. Etwa wenn Sneakers, die sonst um die 200 Euro kosten, plötzlich für 20 Euro im Netz feilgeboten werden. „Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind“, warnt Alina Holm. Der Zoll arbeite eng mit betroffenen Unternehmen zusammen, die sichergestellten Produkte würden dabei auf Echtheit überprüft. Wird eine Fälschung festgestellt, werden diese Produkte vernichtet. Bei bereits bezahlten Rechnungen schaut die Kundin oder der Kunde in die Röhre. „Die Kaufsumme wird vom Lieferanten oft nicht erstattet“, sagt Holm. Außerdem erwarte den Paketempfänger gegebenenfalls ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber.

Wie oft kommen Produktfälschungen vor?

Im vergangenen Jahr hat der Zoll allein in Karlsruhe fast 25.000 Gegenstände sichergestellt. Der Wert: mehr als eine halbe Million Euro. Zum großen Teil waren das Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak, aber auch Kleidung, Schuhe, Taschen, Sonnenbrillen, Uhren oder Schmuck wurden gefälscht. „Bei manchen Produkten wie Spielzeug, Medikamenten oder Kosmetika kann das nicht nur teuer für den Käufer, sondern auch richtig gefährlich werden“, sagt Holm.

Wie groß ist die Gefahr von Fake-Shops?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt, dass etwa auf dem Marketplace von Amazon seit Jahren „dubiose Händler Produkte zu Traumpreisen“ anbieten. In der Vergangenheit seien mehrfach Fake-Angebote aufgefallen, bei denen per Vorkasse bezahlt werden sollte. Ihre Ware habe der Bestellende dann aber nie erhalten. Auch andernorts sei gerade beim Black Friday die Gefahr groß. „Zahlen Sie vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift und lassen Sie sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken“, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

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