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Anschlagspläne in Karlsruhe?

V-Mann im Eiszeit-Prozess: "Er wirkt wie ein Terrorist"

Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht muss sich ein 29-Jähriger verantworten: Er soll einen Anschlag auf die Karlsruher Eisbahn geplant haben. In den Fokus rückt ein V-Mann – große Teile der Ermittlungen stützen sich auf seine Aussagen. Doch der Richter hinterfragt die Glaubwürdigkeit des Informanten.

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IMAGE-425969 Foto: N/A
Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht muss sich der 29-jährige Dasbar W. verantworten: Er soll einen Anschlag auf die Karlsruher Eisbahn geplant haben. In den Fokus rückt ein V-Mann – große Teile der Ermittlungen stützen sich auf seine Aussagen. Doch der Richter hinterfragt die Glaubwürdigkeit des Informanten.

Die beiden Männer, ein Kriminalermittler und ein Informant, treffen sich an einer abgelegenen Stelle am Hafen, tauschen in einem ihrer Autos neue Erkenntnisse zum Fall aus. Wie lässt sich der Verdächtige überführen? Plant der Mann wirklich einen Anschlag beim Karlsruher Weihnachtsmarkt? Währenddessen observieren zwei Beamte den Verdächtigen in der Innenstadt. Szenen, die man aus einem Krimi kennt, spielen sich im Herbst 2017 in Karlsruhe ab.

V-Mann deckte Anschlagspläne auf Karlsruher Eisbahn auf

Es sind die Hinweise einer sogenannten Vertrauensperson (V-Mann) des Landeskriminalamts, die die angeblichen Anschlagspläne von Dasbar W. auf die Karlsruher Eislaufbahn aufdecken. Wie glaubwürdig dieser Mann wirklich ist, könnte für den derzeit laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart entscheidend sein. Denn die Vorwürfe gegen Dasbar W. stützen sich vor allem auf diese Angaben.

Am Montag gab nun der verantwortliche V-Mann-Führer, ein 53-jähriger Kriminalhauptkommissar, über die Zusammenarbeit mit diesem Mann vor Gericht Auskunft. Dieser ist nicht beim LKA angestellt, arbeitet aber auf lange Zeit mit den Ermittlern zusammen und erhält dafür eine Belohnung, etwa in Form einer Bezahlung. Große Teile der Ermittlungen stützen sich in diesem Fall auf die Aussagen des V-Mannes, die zu ihrem Schutz anonym bleiben soll.

Protokoll, Tag eins: eine "tickende Zeitbombe"

„Wir wollten wissen, wie W. tickt und ob Gefahr von ihm ausgeht“, erklärte der V-Mann-Führer. Zugang zu verdächtigen Personen oder Gruppen erhalten die Ermittler in Fällen wie diesen oft nur durch einen Informanten, der sich das Vertrauen erarbeitet. Andere mögliche Maßnahmen, etwa verdeckte Ermittler des LKA, sind teurer. So wurde die Vertrauensperson des LKA in diesem Fall tageweise nach Karlsruhe geholt.

Ich fürchte, dass ich ihn als Selbstmordattentäter im Fernsehen wiedersehe.
Der V-Mann

Zusammen entwarfen die Ermittler eine Legende: alleinstehend, türkischstämmig, aus Mannheim, frisch nach Karlsruhe gezogen und auf der Suche nach Arbeit. Bei einem Gabelstaplerkurs lernte der Mann Dasbar W. kennen. „Er ist eine erfahrene Vertrauensperson – er weiß, wie man mit Leuten in Kontakt kommt“, betonte der Kriminalhauptkommissar vor Gericht.

Mit einem speziellen Fahrzeug der Polizei wurde Dasbar W. auf das Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gefahren.
Mit einem speziellen Fahrzeug der Polizei wurde Dasbar W. auf das Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe gefahren. Foto: N/A

Als sich Dasbar W. am ersten Kurstag mit dem Seminarleiter streitet, soll ihm der Mann zur Seite gesprungen sein und sich so schnell dessen Vertrauen erarbeitet haben. Sie kommen ins Gespräch. Sein Bericht nach dem ersten Kurstag: „Auf mich wirkt er wie ein Terrorist, der aber aktuell nichts machen kann.“ Er spricht gegenüber dem V-Mann-Führer von einer „tickenden Zeitbombe“ und „verbohrtem Hass“. So wird auch dieser Satz protokolliert: „Ich fürchte, dass ich ihn als Selbstmordattentäter im Fernsehen wiedersehe.“

Geheimes Gespräch über den Karlsruher Schlossgarten

Nach dem dreitägigen Kurs treffen sich der LKA-Informant und Dasbar W. weiter. Beide hätten in ihren Gesprächen Andeutungen gemacht, aber nie richtig Klartext gesprochen, so der V-Mann-Führer. Im Protokoll heißt es: „Wir denken beide voneinander, dass wir radikale Islamisten sind.“ So soll die Vertrauensperson gegenüber Dasbar W. angedeutet haben, Waffen besorgen zu können.

Der Kriminalhauptkommissar berichtete: „Die beiden haben aber vereinbart: Man fragt nicht groß nach.“ Dasbar W. soll aber „mit einem teuflischen Grinsen“ vom Karlsruher Schlosspark gesprochen haben und davon, wo man dort gut reinfahren könne. Die Vertrauensperson habe auf den Koran schwören sollen, nichts davon zu erzählen.

V-Mann hat zahlreiche Vorstrafen

Währenddessen sitzt Dasbar W. im Gerichtssaal zwei Meter daneben – graues Hemd, kurze Haare, kein Bart. Den Blick hat er lange gesenkt, ehe er sich auf seinem Block Notizen macht. An vorherigen Verhandlungstagen hatte bereits die Vertrauensperson hinter einem Milchglas und mit einem Stimmenverzerrer ihre Aussagen gemacht – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Verteidiger von Dasbar W., der Karlsruher Rechtsanwalt Marc Jüdt, kritisierte: „Immer dann, wenn es um konkrete Inhalte geht, bleibt die Vertrauensperson im Vagen.“ Zudem zählte Jüdt dessen Vorstrafen auf: unerlaubtes Glücksspiel, Betrug, Körperverletzung, Verabredung zum schweren Raub, Meineid. Die Vorstrafen des Mannes hatte der VP-Führer im Prozess bereits eingeräumt.

Treffen von V-Mann und Dasbar W. im Fokus

In der mehrstündigen Befragung am Montag zielte Richter Herbert Anderer daher vor allem auf die Frage nach der Glaubwürdigkeit dieser Vertrauensperson ab: „Mein Eindruck: Er kann schlecht damit umgehen, Fehler zu machen.“ Doch die Fragen, ob der Mann eitel sei oder zu sehr im Job aufgehe, verneinte der V-Mann-Führer.

In diesem Haus im Karlsruher Stadtteil Rüppurr soll Dasbar W. gewohnt haben.
In diesem Haus im Karlsruher Stadtteil Rüppurr soll Dasbar W. gewohnt haben. Foto: N/A

Das elfte Treffen des Mannes mit Dasbar W. steht besonders im Fokus – es ist das einzige, das durch ein verkabeltes Mikrofon aufgezeichnet wurde. Dabei soll Dasbar W. darauf gedrängt haben, die Waffengeschäfte zu unterlassen – laut der Aufnahme wirkte er wie der Beschwichtiger, die Vertrauensperson hingegen wie der Antreiber. „Die Vertrauensperson war perplex“, gab der Kriminalhauptkommissar zu.

Richter Anderer: „Oder er hat Ihnen Mist erzählt.“ Immerhin sei es möglich, dass die Vertrauensperson untauglich sei. Mit dem Mann habe man schon lange und in anderen Fällen zusammengearbeitet, betonte der Kommissar. Er sei vertrauenswürdig. Richter Anderer kanzelte das als schlechtes Argument ab: „Mein Sohn ist auch glaubwürdig und lügt mich manchmal an.“

Für den "IS" sterben? "Geschwätz ist nicht strafbar"

Und doch gibt es belegte Aussagen, die aus Sicht des Oberlandesgerichts die seit einem Jahr und acht Monaten dauernde Untersuchungshaft von Dasbar W. rechtfertigen. Dass er als Märtyrer für den sogenannten Islamischen Staat (IS) sterben wolle, habe der Angeklagte gesagt, so Verteidiger Jüdt. „Aber das war Geschwätz – und Geschwätz ist nicht strafbar.“ IS-freundliche Videos mit arabischer Schrift habe er in einem Chat weitergeleitet, „aber nicht ansatzweise verstanden“.

Zu einem vorzeitigen Ergebnis, wie die seitenweisen Protokolle der Treffen zwischen dem Informanten des LKA und Dasbar W. zu bewerten sind, kam der Richter an diesem Tag nicht. Mit einem Urteil wird gegen Jahresende gerechnet.

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