Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts eingelegt, dies bestätigte ein Sprecher am Freitag. „Wir gehen nach wie vor von einem hinreichenden Verdacht aus“, erklärte der Sprecher.
Die Vorwürfe richteten sich gegen einen Mitarbeiter des Theaters, der nicht zur Führungsebene des Hauses gehört. Nach Ansicht des Amtsgerichts könnte dem Angeschuldigten bei einem Hauptverfahren die Tat wahrscheinlich nicht nachgewiesen werden.
Der Fall, der sich nach einer Opernpremiere ereignet haben soll, ist nur einer von mehreren Vorgängen im Zusammenhang mit dem Theater, die die Justiz beschäftigen. So läuft derzeit noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Verbreitung pornografischer Schriften sowie eine Strafanzeige wegen Untreue.