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Baden-Württemberg

Verkehrsminister zu Maskenpflicht: Bußgeld von 15 Euro droht

Seit Montag gilt in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen in Baden-Württemberg die Maskenpflicht wegen der Corona-Krise: Nach einer ersten Gewöhnungswoche ohne Strafen sollen Bürger, die keine Masken tragen, danach ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen.

Verkehrsminister Winfried Hermann
Verkehrsminister Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen) bei einem Pressetermin zur Maskenpflicht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Seit Montag gilt in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen in Baden-Württemberg die Maskenpflicht wegen der Corona-Krise: Nach einer ersten Gewöhnungswoche ohne Strafen sollen Bürger, die keine Masken tragen, danach ein Bußgeld von 15 Euro bis 30 Euro bezahlen.

Zu dem genauen Zeitraum der Maskenpflicht konnte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) noch keine konkreten Angaben machen. "Man sollte sich darauf einrichten, dass es eine Weile geht", sagte er am Montag in Stuttgart.

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Nach Eindruck des Verkehrsministers und des Fahrgastverbandes hielten sich die Bahnfahrer am Montagmorgen an die neue Verordnung.

Man brauche durch die Maskenpflicht keine Angst in den Bahnen haben, sagte Hermann: "Wir haben eher Angst, dass die Leute, die bisher im öffentlichen Verkehr unterwegs waren, wieder ins Auto steigen." In dem Fall gebe es mit Umweltbelastungen und Corona-Pandemie einen doppelten Schaden.

Maskenpflicht in Corona-Krise für Kinder ab sechs Jahren

Kinder ab sechs Jahren müssen den Gesichtsschutz tragen. Selbstgemachte Modelle sowie Tücher oder Schals, die Mund und Nase bedecken, sind bei der neuen Maskenpflicht ausreichend. In der ersten Woche sind laut Landesregierung keine Strafen vorgesehen, damit sich alle darauf einstellen können. Vom 4. Mai an soll es Bußgelder für Verstöße geben.

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Update: Aktualisiert um den konkreten Betrag aus der Bußgeldverordnung . dpa/lsw
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