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Ärger um Abrechnungen

Warum Physiotherapeuten einige Patienten bald nicht mehr behandeln könnten

Die IKK classic fordert von Physiotherapeuten bereits bezahlte Abrechnungen zurück. Die Krankenkasse beanstandet insgesamt rund 46.000 Verordnungen aus den vergangenen vier Jahren, doch viele Physiotherapeuten wollen das nicht akzeptieren. Leidtragende könnten die Patienten sein.

Physiotherapeuten haben Patienten behandelt und bekamen ihre Abrechnungen bezahlt. Nun beanstandet die IKK classic rückwirkend rund 46 000 Verordnungen.
Physiotherapeuten haben Patienten behandelt und bekamen ihre Abrechnungen bezahlt. Nun beanstandet die IKK classic rückwirkend rund 46 000 Verordnungen. Foto: © pololia – stock.adobe.com

Für viele Physiotherapeuten ist es ein großes Ärgernis: Sie haben Abrechnungen bei der Krankenkasse IKK classic eingereicht und diese wurden auch bezahlt. Nun hat die Versicherung mehrere Jahre später bei einer Überprüfung festgestellt, dass in vielen Fällen zu Unrecht gezahlt worden sei und fordert deshalb insgesamt mehrere Millionen Euro zurück.

Für die Versicherten der IKK classic könnte dies empfindliche Konsequenzen haben: Einige Physiotherapeuten überlegen, ihre Zulassung dieser Kasse zurückzugeben. Für diese Versicherten würde dies bedeuten, dass sie bei diesen Therapeuten nicht mehr behandelt werden.

Eine der betroffenen Physiotherapeutinnen ist Barbara Höß. Sie hat eine Praxis in der Karlsruher Oststadt und berichtet von einem Fall aus dem Jahr 2015. In diesem meine die IKK classic, dass das notwendige behandlungsfreie Intervall von zwölf Wochen zwischen zwei Erkrankungsphasen nicht eingehalten worden sei.

Tatsächlich sei aber, so Höß, nur die nächste Verordnung innerhalb dieser Frist ausgestellt worden. „Ich habe alle Regelungen eingehalten, die Krankenkasse hält dennoch bis heute die Bezahlung für die erbrachte Leistung zurück.“

Kasse droht, Forderung mit nächster Abrechnung zu verrechnen

Modesta Kriebel, Physiotherapeutin aus Remchingen , berichtet von zwei Fällen, in denen die IKK classic Geld zurückfordert. Wenn sie nicht bezahle, werde es mit ihrer nächsten Abrechnung verrechnet, teilte ihr die Kasse mit. „Auf Widersprüche stellen sie sich einfach tot“, beklagt sie.

Höß und Kriebel sind zwei Fälle von vielen. Die Zahl der Betroffenen gehe in die Hunderte, sagt Hannah Krappmann, Vorständin im Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Verbands für Physiotherapie (ZVK) . Eine genaue Gesamtsumme, die zurückgefordert wird, ist nicht zu erfahren.

Es sei bundesweit ein „mittlerer siebenstelliger Betrag“, erklärt Michael Förstermann, Pressesprecher der IKK classic, deutschlandweit seien „Berichtigungen bei rund 46.000 falsch ausgestellten Verordnungen vorgenommen“ worden.

Schwerpunkt im Südwesten

Roland Hein, Justiziar des ZVK Baden-Württemberg sagt, er habe erfahren, es handle sich alleine für das Jahr 2015 in Baden-Württemberg um ein bis zwei Millionen Euro.

Aufgrund der „besonderen vertraglichen Situation in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen“, wie es Förstermann formuliert, stehen in diesen Ländern die vergangenen vier Jahre zur Debatte. Dabei liege ein klarer Schwerpunkt im Südwesten, betont Hein. Aus anderen Bundesländern seien ihm höchstens Einzelfälle bekannt.

Ursache liegt wohl bei Abrechnungszentrum

Zur Ursache der Rückforderungswelle erklärt IKK-Vertreter Förstermann, „im Rahmen der Qualitätssicherung der Abrechnungssysteme“ seien Fehler aufgefallen. Hein sagt, er habe erfahren, dass das von der IKK classic beauftragte Abrechnungszentrum Emmendingen eine fehlerhafte Prüfsoftware eingesetzt habe, was dieses jedoch bestreitet.

So teilt das Unternehmen mit: „ Im vorliegenden Fall liegt, bei der Durchführung der Abrechnungsprüfung bei Physiotherapeuten im Auftrag der IKK classic, kein Softwarefehler seitens des Abrechnungszentrums Emmendingen vor.“ Förstermann hingegen bestätigt: „In der Tat hatten wir Anlass, bestimmte Prüfroutinen des Abrechnungszentrums Emmendingen einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.“

Rechtslage ist strittig

Dabei betont ZVK-Justiziar Hein, dass viele der beanstandeten Fälle seiner Ansicht nach gar nicht fehlerhaft seien. Er empfiehlt betroffenen Praxen, auf Rückforderungen nicht einzugehen. Zudem stehe der Rechts- beziehungsweise Klageweg offen. Dieser ist allerdings mit gewissen Risiken verbunden: Sollte die Abrechnung tatsächlich rechtswidrig gewesen sein, trägt die Praxis am Ende auch noch die Prozesskosten.

Aus diesem Grund sucht Hein Praxen, die in größerem Umfang betroffen sind und bei denen gleich mehrere Ablehnungsgründe zum Tragen kommen. Diese will er als Musterklageverfahren führen, um Klarheit zu schaffen.

Folgen für Versicherte der IKK classic könnten unangenehm sein

Unabhängig davon, betont Hein, sei es höchst ungewöhnlich, dass einmal geprüfte Abrechnungen nach so langer Zeit nochmals geprüft werden. Doch auch in dieser Frage herrscht Uneinigkeit. Laut IKK-Sprecher Förstermann sei dies „Teil des normalen Prüfgeschehens“ und „rechtlich einwandfrei“.

Die erneute Überprüfung fehlerhafter Abrechnungen stelle keine Ausnahme dar, sondern sei „profaner Alltag“. Egal, welche juristische Sichtweise sich am Ende durchsetzt: Für die Versicherten könnten die Folgen unangenehm sein.

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