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Unklare Formulierungen

Wegen Corona Kontrollen auf Autobahnen in Baden-Württemberg zu Ostern?

Die Kontaktverbote in Deutschland werden auch über die Osterfeiertage aufrechterhalten. Viele Menschen fragen sich, was noch erlaubt ist. Eine Antwort darauf zu finden, ist nicht immer leicht. So kursieren etwa Nachrichten, Baden-Württemberg würde Menschen aus anderen Bundesländern zu Ostern die Einreise verwehren. Unterdessen vermisst auch die Polizei eine klare Kommunikation dessen, was erlaubt ist.

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Schon am Freitag um 17.50 Uhr war der Autoverkehr auf der A5 in Höhe Bruchhausen nur noch ganz gering. Foto: Werner Bentz

Die Kontaktverbote in Deutschland werden auch über die Osterfeiertage aufrechterhalten. Viele Menschen fragen sich, was noch erlaubt ist. Eine Antwort darauf zu finden, ist nicht immer leicht. So kursieren etwa Nachrichten, Baden-Württemberg würde Menschen aus anderen Bundesländern zu Ostern die Einreise verwehren. Stimmt das?

Verordnungen, Beschränkungen und Verbote wegen der Corona-Pandemie haben sich in den letzten Tagen immer wieder mal geändert. Der eine oder die andere hat angesichts der zahlreichen Nachrichten womöglich den Überblick verloren, was derzeit noch erlaubt ist - und was nicht.

Zum Thema:

Gerade in Hinblick auf Ostern und die anstehenden Feiertage sind viele Menschen unsicher, wo sie sich mit wem aufhalten dürfen. Eine richtige Antwort darauf zu finden, ist bisweilen gar nicht so leicht.

Kennzeichenkontrolle an der Landesgrenze?

So legt etwa ein Bericht auf der Homepage der Wochenzeitung "Die Zeit " nahe, in Baden-Württemberg würde die Polizei zu Ostern auf den Autobahnen massive Kontrollen planen - und Menschen aus anderen Bundesländern die Einreise verweigern.

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Zeit Foto: Screenshot: BNN

Tatsächlich haben Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein praktisch innerdeutsche Grenzkontrollen wiedereingeführt. Baden-Württemberg etwa auch?

Auf die Idee könnten jedenfalls auch Leser des Nachrichtenportals von t-online kommen . Dort heißt es:

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Ein großes E-Mail-Portal Foto: Screenshot: BNN

Fahrverbote also auch im Südwesten? Ja - und nein. Tatsächlich enthält die Corona-Bußgeldverordnung des Landes obigen Passus. Wer ihn in der Bußgeldverordnung selbst in Augenschein nimmt, findet dort allerdings Verweise auf die Corona-Verordnung des Landes.

Die schafft Klarheit: Zumindest der Abschnitt aus der Bußgeldverordnung bezieht sich allein auf Reisen, die die Bundesgrenze überschreiten - also etwa eine Fahrt ohne triftigen Grund ins Elsass oder aus dem Elsass nach Baden-Württemberg.

Zum Thema:

Hat das Land möglicherweise dennoch im Hinblick auf die Osterfeiertage weiterreichende Verbote ergriffen - und diese bislang nicht ausreichend kommuniziert?  Das ist eigentlich einfach zu klären - wenn auch nicht so einfach, wie es scheint.

Zwar ist für Fragen zu landesweiten Polizeimaßnahmen eigentlich zunächst mal das baden-württembergische Innenministerium zuständig.

Die derzeitigen Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona stammen allerdings aus dem Sozialministerium des Landes. Das Ressort von Minister Manne Lucha zeichnet verantwortlich für die Corona-Verordnung. Jenem Papier also, das auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Grundlage für Kontaktbeschränkungen, Ladenschließungen und mittelbar auch für ungebremstes Haarwachstum ist - die Frisöre haben schließlich dicht.

Klare Antwort nach kurzer Rückversicherung

Die Pressestelle des Innenministeriums erklärt daher auf Anfrage, von Einreisekontrollen aus anderen Bundesländern nichts zu wissen. Ein Sprecher rät aber zur Nachfrage beim Sozialministerium. Dort lägen schließlich die Kompetenzen im Zusammenhang mit Corona.

Beim Sozialministerium erklärt ein Sprecher, ihm sei von Einreisekontrollen aus anderen Bundesländern nichts bekannt. Bevor er das definitiv bestätigen könne, wolle er in der Sache aber bei der eigenen Rechtsabteilung nachfragen - und beim Innenministerium.

Die Abklärung geht zügig - und fällt eindeutig aus: Die Polizei werde nicht die Grenze zu anderen Bundesländern überwachen und dort Leuten die Einreise verwehren oder Nummernschilder prüfen. "Es ist wäre natürlich wünschenswert, wenn die Leute auch zu Ostern Reisen und Kontakte weitgehend einschränken. Wir kontrollieren aber nicht generell, wer wo hin fährt."

Was indes überprüft werde: Ob sich Personen etwa an Rastplätzen an Abstände halten - und wer im Auto unterwegs ist. Erlaubt sind derzeit maximal zwei Menschen - mehr nur dann, wenn es sich um Personen eines gemeinsamen Hausstandes handelt.

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