Für Autofahrer gelten ab Dienstag, 28. April, strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – und es drohen höhere Strafen und Bußgelder für viele Verkehrsvergehen. Denn dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer der Deutschen Presse-Agentur sagte.
"Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte der CSU-Politiker. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing – also gemeinsam benutzte Autos – und Autos mit Elektro-Antrieb.
Höhere Strafen und Bußgelder sowie Änderungen im Überblick
- Rettungsgasse unerlaubterweise befahren oder nicht bilden
- 200 bis 320 Euro
- zwei Punkte
- ein Monat Fahrverbot
- Parken auf Gehwegen oder Radwegen / Parken/Halten in 2. Reihe
- bis zu 100 Euro
- ein Punkt
- Überholen von Radfahrern
- innerorts: mindestens 1,5 Meter Abstand
- außerorts: mindestens zwei Meter Abstand
- Fahrverbot bereits ab 21 Kilometer pro Stunde zu viel innerorts
- unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
- 55 Euro
Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln: Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in "Flensburg", bestraft werden.
Fahrradfahrer sollen durch Bußgelder besser geschützt werden
Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden – sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird – statt bis mit 25 Euro – mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts zwei Meter – bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben. Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen.
Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.
dpa