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Kreisbrandmeister im Interview

Zwangsverpflichtung ist bei Feuerwehren im Kreis Karlsruhe kein Thema

In Schleswig-Holstein werden Bürger künftig zum Löschdienst gezwungen. Gerade im ländlichen Bereich gibt es nicht genügend Feuerwehrleute. Auch im Kreis Karlsruhe kämpfen die Wehren um Nachwuchs. Christina Zäpfel hat beim Kreisbrandmeister Jürgen Bordt nachgefragt.

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Die Feuerwehren werden sich auch künftig vor allem aus Ehrenamtlichen zusammensetzen. Eine Zwangsverpflichtung von Bürgern hält Kreisbrandmeister Jürgen Bordt im Landkreis derzeit nicht für realistisch. Zuletzt gab es Meldungen aus Schleswig-Holstein über Bürger, die zur „unfreiwilligen Feuerwehr“ mussten. Foto: dpa

In Schleswig-Holstein werden Bürger künftig zum Löschdienst gezwungen. Weil es gerade im ländlichen Bereich nicht genügend Feuerwehrleute gibt, werden die Menschen zwangsverpflichtet zur „unfreiwilligen Feuerwehr“. Auch im Kreis Karlsruhe kämpfen die Wehren um Nachwuchs. Mitunter stehen schon heute tagsüber nicht mehr genügend Einsatzkräfte bereit. Städte wie Bruchsal haben längst hauptamtliche Verstärkung.

Christina Zäpfel hat beim Kreisbrandmeister Jürgen Bordt nachgefragt.

BNN: Dass aus Personalnot Bürger zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden – ist so etwas auch im Landkreis denkbar?

Jürgen Bordt: Die Feuerwehren im Landkreis haben gute und stabile Personalzahlen. In den Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehren im Landkreis Karlsruhe sind rund 4000 ehrenamtliche Kräfte tätig. Dies wird durch die Nachwuchsgewinnung aus den vorhandenen Jugendfeuerwehren, aber auch durch die verstärkte Anwerbung von Seiteneinsteigern gewährleistet. Die Tagesverfügbarkeit wird durch die Einbindung von Mitarbeitern der Gemeinden und von Berufspendlern, die an ihrem Wohnort bereits bei der Feuerwehr sind, verbessert.

Wie ist die rechtliche Situation? Wäre es überhaupt erlaubt, Bürger zwangszuverpflichten?

Laut Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg können Gemeindeeinwohner zwischen 18 und 50 Jahren zum Dienst bei der Feuerwehr verpflichtet werden. Diese Dienstverpflichtung ist im Gesetz aber nur im absoluten Ausnahmefall vorgesehen. Ob das in der Realität funktionieren würde, erscheint fraglich.

Feuerwehrangehörige müssen gesundheitlich geeignet sein, eine Ausbildung absolvieren und sich ständig fortbilden. Die Freiwilligen Feuerwehren haben sich insbesondere hinsichtlich ihrer Ausstattung sehr weiterentwickelt. Man darf sich diese nicht als Hilfslöschmannschaft vorstellen, in der die Bürgerschaft zum Eimerschleppen eingeteilt werden kann.

Wie ist die Situation in den kleineren Orten im Landkreis, hier hört man schon immer wieder von personellen Engpässen?

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Jürgen Bordt ist Kreisbrandmeister im Landkreis Karlsruhe. Foto: pr

Grundsätzlich ist der prozentuale Anteil der Bevölkerung, der sich in der Freiwilligen Feuerwehr einbringt, in kleineren Orten durchschnittlich deutlich höher als in größeren Gemeinden. Dadurch haben kleine Orte in der Relation zur Bevölkerung oft erstaunlich viele Einsatzkräfte. Die sogenannte Alarm- und Ausrückeordnung unterscheidet zwischen der Alarmierung an Werktagen tagsüber und der am Wochenende und abends oder nachts. Vielerorts wird tagsüber abhängig vom Schadensereignis parallel zur örtlichen Feuerwehr sofort eine Nachbarfeuerwehr mit alarmiert. Dadurch wird die Leistungsfähigkeit gewährleistet.

Wie können die Wehren generell gegensteuern? Läuft es früher oder später doch auf eine Berufsfeuerwehr hinaus?

Für den ländlichen Raum ist das auf absehbare Zeit nicht die passende Lösung. Viele Länder in Europa beneiden uns um unser fast ausschließlich ehrenamtlich getragenes und in der Fläche verbreitetes Feuerwehrwesen. Ein an wenigen Punkten stationiertes, hauptamtliches Feuerwehrwesen könnte diese Qualität alleine nicht erbringen. Nicht ohne Grund gibt es auch in Großstädten neben den dort vorhandenen Berufsfeuerwehren zusätzlich Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr.

Wie sieht es mit Fusionen von Wehren aus, ist das eine Option?

Fusionen sind in bestimmten Konstellationen aus verschiedenen Gründen eine sinnvolle Option. Die Anzahl von verfügbaren Einsatzkräften erhöht sich dadurch zunächst aber nicht.

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